Fragen & Antworten

Cashewkerne in weißer Joghurt-Schokolade

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Cashewkerne in weißer Joghurt-Schokolade

Frage

Ist es zulässig, bei „Cashewkernen in weißer Joghurtschokolade“ das Wort „Cashew-Kerne“ groß und „in weißer Joghurtschokolade“ wesentlich kleiner auszuloben, wenn nur 40 Prozent Kerne enthalten sind? Vom Gefühl auf der Zunge sind sogar wesentlich weniger enthalten und die etwas bittere Note der Cashews ist überhaupt nicht zu schmecken. Die zweite Frage ist, ob es zulässig ist, eine Schokolade als Joghurtschokolade zu deklarieren, wenn nur ein Prozent Joghurt-Magermilchpulver enthalten sind und sonst Vollmilchpulver.

Antwort

Für ein solches Produkt gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben, es gilt nur das allgemeine Verbot der Täuschung.

Hebt der Anbieter die Cashewkerne sowie die Joghurtschokolade auf der Verpackung hervor, muss er die Mengen dieser Zutaten angeben, und zwar entweder in oder in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung oder im Zutatenverzeichnis zusammen mit der betreffenden Zutat. Das hat der Anbieter in dem von Ihnen genannten Fall offenbar getan und damit die rechtlichen Vorgaben in dieser Hinsicht erfüllt.

Dennoch könnte ein entsprechendes Produkt nach Ansicht von Lebensmittelklarheit täuschend sein, wenn der Anbieter beispielsweise nur eine kleine Menge Cashewkerne zugeben würde, die Aufmachung aber eine größere Menge erwarten lässt.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist ein Nuss- oder Kernanteil von 40 Prozent aber durchaus marktüblich. Da die Oberfläche eines Cashewkerns verhältnismäßig groß ist, machen Umhüllungen häufig einen erstaunlich großen Anteil am Gesamtgewicht aus. 

Ob ein Produkt möglicherweise täuschend ist, lässt sich nur anhand der Gesamtaufmachung der Verpackung beurteilen – im Zweifel vor Gericht.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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