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Babytee mit Isomaltulose

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Babytee mit Isomaltulose

Frage

Ich habe einen Babytee gekauft. Hauptbestandteil ist Isomaltulose, also eine Form von Zucker. Geworben wird aber mit “zahnfreundlich getestet“. Ich frage mich, ob das zulässig ist?

Antwort

Isomaltulose ist ein Zucker. Da Karies erzeugende Bakterien ihn nicht wie üblichen Haushaltszucker verarbeiten können, ist er jedoch vergleichsweise zahnfreundlich und die Kennzeichnung ist erlaubt.

Isomaltulose ist ein Zweifachzucker (Disaccharid) und besteht wie Haushaltszucker (Saccharose) aus Traubenzucker (Glukose) und Fruchtzucker (Fruktose). Sie kommt natürlicherweise in geringen Mengen in Honig und Zuckerrohr vor. Für die industrielle Verwendung wird sie durch bakterielle Fermentation aus Haushaltszucker gewonnen.

Seit 2005 ist Isomaltulose als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Lebensmittel mit zugesetzter Isomaltulose müssen mit dem Hinweis „Isomaltulose ist eine Glukose- und Fruktosequelle“ gekennzeichnet werden.

Gesundheitsbezogene Angaben, wie Aussagen, die sich auf die Zahngesundheit beziehen, können nur verwendet werden, wenn sie zugelassen wurden. Dies regelt die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. „Zahnfreundlich getestet“ ist jedoch zusammen mit dem Zahnmännchen ein eingetragenes Warenzeichen, dass es bereits vor 2005 gab. Es darf daher entsprechend den Übergangsvorschriften noch bis 2022 verwendet werden, ohne dass eine zugelassene Angabe erforderlich ist.

Weitere Informationen zu diesem Siegel finden sie hier.

Auch wenn Isomaltulose nicht kariesfördernd ist, so handelt es sich doch um einen Zucker, der zu einem süßen Geschmack beiträgt und Kalorien liefert. Gezuckerte Getränke sind aus unserer Sicht für die Ernährung von Babys und Kleinkindern nicht zu empfehlen.

Aktuell hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung zum Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Babys und Kleinkinder vorgelegt. Diese wird voraussichtlich auch Isomaltulose betreffen. Für Säuglinge beworbene Tees dürften dann keine Isomaltulose mehr enthalten. Dieser Schritt wäre begrüßenswert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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