Fragen & Antworten

Getränk „ohne Süßstoffe“, aber mit Zucker

Teasertitel
Getränk „ohne Süßstoffe“, aber mit Zucker

Frage

Auf der Verpackung eines Erfrischungsgetränks wird geworben: „Ohne Süßstoffe“ und „kalorienarm“ In der Zutatenliste steht aber an zweiter Stelle Zucker. Ist das zulässig?

Antwort

Ja. Die Kennzeichnung ist möglich, da Zucker lebensmittelrechtlich nicht als „Süßstoff“ oder „Süßungsmittel“ gilt. Durch die Angabe „ohne Süßstoffe“ kennzeichnet die Herstellerfirma, dass sie keinen Zusatzstoff aus der Gruppe der Süßungsmittel verwendet.

Süßstoffe sind Stoffe mit sehr hoher Süßkraft. Sie zählen rechtlich zu den Zusatzstoffen und werden zum Süßen von Lebensmitteln eingesetzt. Im Gegensatz zu Zucker liefern Süßstoffe keine Kalorien und verursachen keine Karies. Weitere süßende Zusatzstoffe sind die sogenannten Zuckeraustauschstoffe.

Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe werden nach der EU-Zusatzstoffverordnung unter dem Begriff „Süßungsmittel“ zusammengefasst. Unter Angabe dieser sogenannten Klassenbezeichnung müssen Süßstoffe auch in der Zutatenliste aufgeführt werden. Auf den Begriff „Süßungsmittel“ folgt der konkrete Name des Süßstoffes, beispielsweise Aspartam, oder seine E-Nummer wie „E 951“.

Gerade in kalorienarmen Getränken setzen Hersteller häufig Süßstoffe ein. Durch die Angabe „ohne Süßstoffe“ kennzeichnet die Firma, dass sie keinen Zusatzstoff aus der Gruppe der Süßstoffe verwendet.

Anfragen von Verbraucher:innen zeigen immer wieder, dass die Unterschiede zwischen Süßungsmitteln, Süßstoffen und Zuckern nicht allgemein verständlich sind. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Hersteller klarere Formulierungen wählen. Aus unserer Sicht wäre beispielsweise die Angabe „Ohne Süßstoffe, mit Zucker gesüßt“ für Verbraucher:innen verständlicher.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.5 (15 Stimmen)
DasUmmi
03.05.2019 - 09:09

Es wäre schön, wenn sich diese Kennzeichnung durchsetzt. Dann muss ich nicht immer die klein gedruckte Zutatenliste durchsuchen, ob Süßstoffe verwendet wurden. Ich vermeide Süßstoffe bewusst, aber immer weniger Getränke mit Süßstoffen werden als Light oder ähnlich gekennzeichnet.

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.