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Sind „Weidemilch“ und „Heumilch“ dasselbe?

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Sind „Weidemilch“ und „Heumilch“ dasselbe?

Frage

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "Heumilch" und "Weidemilch" im Winter. Bei beiden soll im Winter Heu gefüttert werden, oder?

Antwort

Bei der Bezeichnung „Weidemilch“ steht die Tierhaltung im Vordergrund – also die Weidehaltung –, während bei „Heumilch“ der Schwerpunkt auf der Fütterung liegt.

Der Begriff „Weidemilch“ sagt aus, dass die Kühe während der Vegetationsperiode Weidegang haben. Er ist lebensmittelrechtlich nicht geregelt. Somit bestimmen im Wesentlichen die Anbieter, was sie darunter verstehen. Das kann von Molkerei zu Molkerei unterschiedlich sein.

Manche Hersteller geben konkrete Angaben zur Dauer der Weidehaltung an, sowohl zur Mindestanzahl an Weidetagen im Jahr als auch zur Weidedauer pro Tag. Bei anderen findet man dagegen kaum Informationen auf der Verpackung.

Weiterhin bleibt oftmals unklar, woraus die zusätzliche Fütterung sowohl im Sommer als auch im Winter besteht und ob es Vorgaben für die Tierhaltung im Winter gibt. Einige, aber nicht alle Anbieter, verzichten auf gentechnisch veränderte Futtermittel.

Das Siegel “PRO WEIDELAND“ macht umfassende Vorgaben. Es garantiert, dass die Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr mindestens sechs Stunden weiden. Pro Kuh müssen 1000 Quadratmeter Weide vorhanden sein und die Fütterung erfolgt gentechnikfrei. Weitere Kriterien betreffen die Haltung während der Stallsaison, beispielsweise ist die Anbindehaltung grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Bezeichnung „Heumilch“ ist dagegen als „garantiert traditionelle Spezialität“ seit 2016 rechtlich geschützt. Es handelt sich um Milch von Kühen, die nicht mit Silage (Gärfuttermittel) gefüttert werden. Vielmehr erhalten die Kühe im Wesentlichen frisches Grünlandfutter, Heu und Getreide.

Das „Heumilchregulativ“ enthält detaillierte Vorgaben zu erlaubten und verbotenen Futtermitteln sowie weitere Regelungen, zum Beispiel zum Verzicht auf Gentechnik und zum selektiven Einsatz von Pestiziden.

Seit 2019 tragen auch Ziegen- und Schaf-Heumilch das EU-Gütesiegel „garantiert traditionelle Spezialität“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Heidi Mc Feeley
12.04.2018 - 06:55

Während bei den vorausgegangenen Kommentaren/Erklärungen das Hauptaugenmerk auf der Fütterung liegt, interessiert mich, wie es mit der Haltung im Winter aussieht. Die sog. "Weidemilch" gibt es ganzjährig zu kaufen. Logischerweise steht aber keine Kuh im Winter auf irgendeiner Weide. Wie ist es also möglich, Milch als "Weidemilch" im Winter zu deklarieren, wenn keine Kuh in der kalten Jahreszeit Weidegang hat?

Redaktion Lebensmittelklarheit
13.04.2018 - 10:22

Da es keine rechtlichen Regelungen zu dem Begriff „Weidemilch“ gibt, kann die Haltung im Winter grundsätzlich sehr unterschiedlich aussehen. Viele Anbieter garantieren lediglich an 120 Tagen sechs Stunden Weidegang.
Bei Milch mit dem Pro-Weideland-Siegel wird die Anbindehaltung im Winter unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. Beispielsweise müssen die Kühe jeden zweiten Tag Auslauf haben.

Aus unserer Sicht ist die Anbindehaltung nicht tiergerecht. Dem Initiator Grünlandzentrum ging es aber darum, den Weidegang an sich zu fördern und möglichst viele, auch kleinere Landwirte zum Mitmachen zu bewegen.

Weitere Informationen zu Weidemilch mit dem Pro-Weideland-Siegel finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lebensmittelklarheit.de/kurzmeldungen/neues-siegel-fuer-weidemilch-lebensmittelklarheit-hat-verbraucherwuensche-eingebracht .

Eckard Wendt
01.11.2017 - 15:40

Ja, wie sehen denn die Kontrollen aus? Sind sie unangemeldet? Wie vertrauenswürdig sind die Angaben im vom Landwirt nachträglich ausgefüllten Protokoll?
Warum machen weder die Verbraucherzentrale Bundesverband noch z. B. die VZ Niedersachsen mit???
Auf der Unterstützerliste steht bei Pro Weideland als Tierschutzverband nur die Welttierschutzgesellschaft (WTG). ProVieh soll neuerdings auch mit machen. Aber der Deutsche Tierschutzbund ist nicht dabei.
An 120 Tagen im Sommerhalbjahr (ca. 180 Tage) für mindestens lediglich 6 h bedeutet, daß nur zu einem zwölftel der Jahrestagesstunden Weidegang ermöglicht werden muß. Fakt ist also: Auch wenn Weidemilch draufsteht ist in den Kartons und Flaschen im Sommerhalbjahr wahrscheinlich immer nur ein "Verschnitt mit Stallmilch" drin ... und im Winter handelt es sich allenfalls um homöopathische "Mengen".

Redaktion Lebensmittelklarheit
07.11.2017 - 15:50

Grundsätzlich kann die Kontrolle bei Weidemilch sehr unterschiedlich aussehen. Informationen zu Weidemilch mit dem Pro-Weideland-Siegel finden Sie unter folgendem Link: http://www.proweideland.de/verbraucher/das-siegel/kontrolle .

Bei der Entwicklung des Siegels war der Verbraucherzentrale Bundesverband beteiligt, der das Portal Lebensmittelklarheit zusammen mit den Verbraucherzentralen betreibt. 

Eckard Wendt
25.11.2017 - 10:29

Es ist doch sehr aufschlußreich, wenn der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der Erarbeitung der Kriterien mitarbeitete, sich dann aber zurückzieht. Knackpunkte sind offensichtlich einerseits die Weigerung der Akteure, sich auf einheitliche und verbindliche Kriterien zu einigen, und andererseits die unbefriedigend gelöste Frage der Kontrollen, die offenbar nicht lasch genug sein können.
Ich hatte gegenüber dem Landwirtschaftsminister von Niedersachsen, Herrn Meyer, und dem Grünlandzentrum, vertreten durch seinen Geschäftsführer Herrn Dr. Krause, u. a. gefordert, daß alle am Weidemilchprogramm beteiligten Milchviehbetriebe ein gut einsehbares Hofschild anbringen sollten, auf dem jeweils die Zahl der laktierenden (= Milch gebenden) Kühe angegeben werden sollte. Dieser Vorschlag wurde nicht übernommen. So reichen also wenige Färsen (= Kühe vor der ersten Kalbung) und Trockensteher (= Kühe, die vor der nächsten Kalbung stehen) aus, um die Idylle der Weidehaltung von Milchkühen zu suggerieren.
Ich empfehle deshalb: Seien Sie sich bei Weidemilch im Sommer bewußt, daß es kein reines Produkt ist, und lassen Sie im Winterhalbjahr (zw. November und April) die Hände weg davon, weil die Produktbezeichnung nicht hält, was sie verspricht! Halten Sie im Winter Ausschau nach Heumilch.

Redaktion Lebensmittelklarheit
04.01.2018 - 12:48

Vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Kommentar. Das Label, auf das Sie Bezug nehmen, ist das deutschlandweite Label „Pro Weideland – Deutsche Weidecharta“. Korrigierend möchten wir anmerken, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. nach wie vor an den regelmäßigen Sitzungen der Stakeholdergemeinschaft teilnimmt, um die Verbraucherposition aufzuzeigen und dazu beizutragen, die Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an ein solches Label in den Kriterien zu verankern.

Hannes Rosenhagen
01.09.2016 - 00:30

Im Text steht "Eine externe Kontrolle ist nicht immer vorhanden." Dabei wird nicht klar, worauf sich die Kontrolle bezieht. Als Leser nehme ich an, dass der gleiche Absatz gemeint ist. Aus dem verlinkten Beitrag "Keine Einigung über Standards für Weidemilch" wird aber klar, dass auch die Weidezeiten gemeint sind.
Ich finde auch die Wortwahl "Eine externe Kontrolle ist nicht immer vorhanden." unglücklich. Damit wird suggeriert, dass nur manchmal nicht kontrolliert wird. Nach meinem Kenntnisstand ist es aber genau umgekehrt. Es wird tatsächlich fast nie kontrolliert. Dies ist nämlich für mich ein Skandal. Die Hersteller dürfen damit auf der Packung das Blaue vom Himmel erzählen. Das ist kein Deut besser als wenn sie nur "Weidemilch", ohne Erklärung, auf die Packung schreiben.
Hinzu kommt, dass die angegebenen 6h an 120 Tagen nun wirklich wenig sind.

Redaktion Lebensmittelklarheit
06.09.2016 - 13:52

Eine externe Kontrolle müsste sich grundsätzlich auf alle versprochenen Kriterien beziehen, wenn sie ihren Zweck erfüllen soll. Unter anderem sollten unangemeldete Betriebskontrollen und Prüfungen von Weideprotokollen erfolgen. Häufig sind Kontrollen vorgesehen. Diese finden aber zum Teil durch die Molkereien selbst statt, nur zum Teil durch externe Institute. Auch wir vermuten, dass überwiegend keine externen Kontrollen stattfinden. Wir haben dazu aber keine Daten.

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