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Vegetarisch-Kennzeichnung bei veganen Produkten

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Vegetarisch-Kennzeichnung bei veganen Produkten

Frage

Ich habe ein Tofuprodukt mit einem dem V-Label für vegetarische Produkte gekauft, obwohl es für als Veganer eigentlich nicht in Frage kommt, wenn es „nur“ vegetarisch ist. Allerdings konnte ich beim Durchlesen der Zutatenliste keine tierischen Zutaten entdecken. Daraufhin habe ich beim Anbieter nachgefragt. Die Antwort lautete, dass das Produkt definitiv vegan sei, es aber für die Kunden als vegetarisch gelabelt wird, um eine breitere Zielgruppe anzusprechen. Was eigentlich Unsinn ist, da jeder Vegetarier weiß, dass vegane Produkte ja auch automatisch vegetarisch sind. Ich fühle mich ehrlich gesagt sehr getäuscht, da das Label ja eigentlich den Kauf vereinfachen soll, es mir so aber noch schwieriger gemacht wird.

Antwort

Sie ärgern sich völlig zu Recht. In dieser Art und Weise dürfen Hersteller das V-Label nicht verwenden. Solche Produkte können Sie direkt beim Lizenzgeber melden: https://www.v-label.eu/de/kontakt

Das V-Label ist ein Siegel, das in Deutschland vom Verein ProVeg vergeben wird. Es kennzeichnet Lebensmittel der Kategorien „vegetarisch“ und „vegan“. Als Grundlage für die Einordnung dienen die Definitionsempfehlungen für vegetarische und vegane Lebensmittel der 12. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 22. April 2016.

Nicht alle Produkte, die der Zutatenliste nach, vegan erscheinen, müssen auch vegan sein. Manche Zutaten und Zusatzstoffe können aus tierischen oder nicht-tierischen Quellen stammen. Vitamin D3 kann beispielsweise aus Wollfett oder Pilzen gewonnen werden. Ein Produkt, dass mit Vitamin D3 aus Wollfett angereichert wird, kann daher vegetarisch sein, jedoch nicht vegan.

Außerdem gibt es Hersteller, die wie bei Ihrem Produktbeispiel, aus marketingtechnischen Gründen auf eine „vegan“-Kennzeichnung verzichten und stattdessen das „vegetarisch“-Label verwenden möchten. Dies ist von ProVeg jedoch nicht gestattet und muss daher in Zukunft umgestellt werden. Da die Produkte erst nach und nach geprüft werden, können sich vereinzelt noch fehlerhaft gekennzeichnete Produkte im Handel befinden.

Sollten Ihnen solche Produkte auffallen, können Sie die Falschverwendung des Labels im Kontaktformular der Homepage des V-Labels melden.

 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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DocSchock
04.09.2019 - 08:19

Was für eine blödsinnige Regelung. Da kann man dem Hersteller ja nur empfehlen einfach ein halbes Prozent Lacotse in die Rezeptur einzubauen und schon kann das Label so bleiben.

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