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Pflichtkennzeichnung auf Lebensmitteln

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Pflichtkennzeichnung auf Lebensmitteln

Frage 

Können Sie mir Auskunft darüber geben, welche Informationen generell auf den Verpackungen von Lebensmitteln (in meinem Fall ein Aufstrich mit Speck) vorfindbar sein müssen? Weshalb muss beispielsweise eine Dosenwurst im Supermarkt eine Nährwertinformation tragen, eine vergleichbare Dosenwurst, die selbst von einer kleinen Metzgerei hergestellt wird, allerdings nicht? - Wo liegen hier die Unterschiede? Sind es beispielsweise die Vertriebskanäle? oder die Menge?

Antwort

Lebensmittel in Fertigpackungen müssen folgende Pflichtkennzeichnungen tragen:

  • die Bezeichnung des Lebensmittels (nicht zu verwechseln mit dem Produktnamen)
  • die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Allergene
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • die Nettofüllmenge
  • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • die Nährwertkennzeichnung

Bestimmte Lebensmittel müssen zudem mit weiteren Angaben gekennzeichnet sein, zum Beispiel mit dem Ursprungsland, einem Zubereitungs- oder Aufbewahrungshinweis.

Für die oben genannten Pflichtangaben gibt es eine Reihe von Ausnahmen.

Für die von Ihnen angesprochene Nährwertkennzeichnung gelten im Wesentlichen folgende Ausnahmen:

  • Lebensmittel in kleinen Verpackungen, deren Oberfläche weniger als 25 Quadratzentimeter beträgt
  • Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen vom Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden. Diese Ausnahme greift vermutlich bei der von Ihnen erwähnten Metzger-Dosenwurst.
  • Unverarbeitete Lebensmittel oder Lebensmittel, die nur einer Reifebehandlung unterzogen wurden und die nur aus einer Zutat bestehen. Beispiele hierfür sind frisches Obst und Gemüse oder Milch. 
  • Wasser, auch mit Kohlensäure versetztes Wasser
  • Kräuter, Gewürze, Salz
  • Kaffee und Tee, einschließlich Kräuter- und Früchtetee; auch Instantprodukte, sofern ihnen keine weiteren Zutaten zugesetzt wurden
  • Weitere Lebensmittel, die keine Nährwertkennzeichnung tragen müssen: Essig, Tafelsüßen, Kaugummi, Gelatine und Gelierhilfen, Hefe, Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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