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Kennzeichnung Ballaststoffquelle

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Kennzeichnung Ballaststoffquelle

Frage

Als Zwischenmahlzeit habe ich Hafer-Riegel gekauft mit dem Hinweis "Ballaststoffquelle". Später habe ich dann erst gelesen, dass ich zwei Riegel essen muss, um die höhere Ballaststoffaufnahme zu erreichen. Diese Erklärung steht an einer ganz anderen Stelle und ich frage mich, ob das so in Ordnung ist. Schließlich entsprechen zwei Riegel auch doppelt so viel Zucker.

Antwort

Für die Angabe „Ballaststoffquelle“ gibt es in der Health-Claims-Verordnung genaue Vorgaben. Demnach ist der Hinweis zulässig, wenn das Produkt mindestens drei Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm oder mindestens 1,5 Gramm Ballaststoffe pro 100 Kilokalorien enthält. Die relevante Menge des Nährstoffs – in diesem Fall der Ballaststoffe – sollte in einer Menge des Lebensmittels enthalten sein, die vernünftigerweise verzehrt wird. Ob zwei Riegel einem „vernünftigen Verzehr“ entsprechen, darüber lässt sich sicher diskutieren.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sehen wir es aber grundsätzlich kritisch, wenn nährwertbezogene Angaben auf Süßwaren stehen. Der Gesetzgeber wollte diese Problematik längst regeln:

Die Health-Claims-Verordnung sieht vor, dass die EU-Kommission Nährwertprofile für verschiedene Lebensmittelgruppen festlegt, die als Voraussetzung für die Verwendung nährwertbezogener Angaben gelten sollen. Damit soll verhindert werden, dass beispielsweise besonders fett- oder zuckerreiche Lebensmittel durch die Aussagen gesünder erscheinen, als sie tatsächlich sind. Bis heute hat die Kommission solche Nährwertprofile nicht festgelegt.

Aus unserer Sicht ist die Festlegung entsprechender Nährwertprofile überfällig. Im Portal wurden bereits Lebensmittel gemeldet, die mit einer nährwertbezogenen Angabe werben, obwohl sie aufgrund ihres hohen Fettgehalts nicht als ernährungsphysiologisch günstig eingestuft werden können. Die Verbraucherzentralen fordern daher, dass endlich Nährwertprofile festgelegt werden, die bereits seit Anfang 2009 ausstehen. Ohne Nährwertprofile bieten nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben keine sinnvolle Verbraucherinformation.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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