Zahlen und Gesundheitswerbung für „Polyphenolreich“ passen nicht zusammen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Dirk Drexel wirbt für ihr Produkt „Polyphenolreich“ mit dem Zusatz „Arterien & Venen“. Für die Einnahme empfiehlt der Anbieter täglich 5 Milliliter und wirbt mit einem „Schutz der Blutfette vor oxidativem Stress“. An anderer Stelle des Etiketts informiert der Anbieter jedoch, dass sich die positive Wirkung erst ab 20 Gramm täglich einstellt. Die widersprüchlichen Angaben auf dem Etikett rechtfertigen nicht die Werbeaussage. Der Anbieter sollte die unzulässigen Gesundheitsaussagen auf dem Etikett und der Website entfernen.
Den Polyphenolgehalt von 570 Mikrogramm pro Tagesdosis hat der Anbieter inzwischen auf 5244 Mikrogramm korrigiert. Dieser Wert stimmt nun mit den Angaben auf der Website überein.
Beschwerde
Das Produkt wirbt hier mit 1140 mg/kg Polyphenolen allerdings können hier laut Etikett nur 114 mg/kg enthalten sein. Das entspricht doch eher einem normalen Olivenöl aus dem Supermarkt. Außerdem wird das Produkt mit dem Health Claim beworben: Olivenöl-Polyphenole tragen dazu bei, die Blutfette vor oxidativem Stress zu schützen. Dafür sind aber wesentlich zu wenig Polyphenole enthalten. Ich empfinde das als Verbrauchertäuschung. hier wird ein durchschnittliches Olivenöl für sehr viel Geld verkauft.
Verbraucherin aus München vom 16.02.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
„Polyphenolreich?“: Zum einen passen die Zahlen zum Polyphenolgehalt nicht zusammen. Außerdem ist der beworbene Effekt für die Blutfette mit der angegebenen Verzehrempfehlung für das Olivenöl nicht zu erwarten.
Darum geht’s:
In seinem Online-Shop drexel-herbarium.com vertreibt das Unternehmen Dirk Drexel das Produkt „Polyphenolreich“ mit dem Zusatz „Arterien und Venen“ in einer 200 Milliliter-Flasche. Dabei handelt es sich um ein „Nahrungsergänzungsmittel mit polyphenolreichem Olivenöl“. Auf dem abgebildeten Etikett finden sich folgende Angaben:
- „Inhaltsstoffe pro Tagesdosis: Polyphenole 570 µg“
- „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten.“
- „¹Die positive Wirkung stellt sich bei einer täglichen Aufnahme von 20 g Olivenöl ein.“
- „Verzehrempfehlung: 1-mal täglich einen Messbecher (5 ml) direkt in den Mund geben und einnehmen.“
- „¹Olivenöl-Polyphenole tragen zum Schutz der Blutfette vor oxidativem Stress bei.“
An anderer Stelle im Shop wirbt der Anbieter mit „Polyphenolreiches Olivenöl mit 1.140 mg/kg Polyphenolen (entspricht 22,8 mg pro 20g)“ und „reicht für 40 Tage“.
Die Tagesdosis von 570 Mikrogramm Polyphenole pro 5 Milliliter Olivenöl entsprechen 124 Milligramm pro Kilogramm. Daher passen diese Angaben rechnerisch nicht zusammen.
Der zugelassene Health-Claim für Olivenöl-Polyphenole setzt eine Verzehrmenge von 20 Gramm Olivenöl voraus. Mit den 5 Millilitern wird der Wert deutlich unterschritten und der Claim darf nicht verwendet werden.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für Olivenöl-Polyphenole ist der Claim zugelassen: „Olivenöl-Polyphenole tragen dazu bei, die Blutfette vor oxidativem Stress zu schützen.“
Die Angabe darf jedoch nur erfolgen, wenn mindestens 5 Milligramm Hydroxytyrosol je 20 Gramm Olivenöl enthalten sind. Außerdem müssen Hersteller darauf hinweisen, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 20 Gramm Olivenöl einstellt.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss die enthaltene Menge der Stoffe mit ernährungsphysiologischer Wirkung bezogen auf die tägliche Verzehrmenge angegeben werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mit den Zahlen hapert es ordentlich: Mit der Verzehrempfehlung von 5 Milliliter täglich erreicht das Produkt nicht die Voraussetzungen, um mit dem Gesundheits-Claim für Olivenöl-Polyphenole werben zu dürfen. Tatsächlich weist der Anbieter sogar darauf hin, dass die empfohlene Menge nicht überschritten soll. Zwei Sätze später folgt der für den Claim verpflichtende Hinweis, dass 20 Gramm Olivenöl erforderlich sind – also das Vierfache der von ihm empfohlenen Menge. Es ist offensichtlich, dass diese Angaben nicht zusammenpassen. Der Claim hat deshalb auf dem Produkt nichts verloren. Das gilt auch für den Zusatz „Arterien & Venen“, denn es ist keine Gesundheitsaussage dafür zugelassen.
Außerdem passen rechnerisch die Angaben zum Polyphenolgehalt auf dem Etikett und im Shop nicht zusammen. Hier gibt es einen Unterschied um den Faktor 10.
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Anbieter mit weiteren gesundheitsbezogenen Angaben für Polyphenole wirbt. So finden sich Aussagen wie „wirkt entzündungshemmend“, „Förderung der Zellgesundheit“ und „Unterstützung des Herz-Kreislauf-Systems“ beim Produktangebot auf der Website. Diese sind nach der HCVO jedoch nicht zulässig.
Fazit:
Der Anbieter sollte das Etikett komplett überarbeiten und nicht zugelassene Gesundheitsaussagen auf der Website entfernen.
Stellungnahme der Herbarium Vertriebs GmbH, Stuttgart
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 10. März 2026 hat der Anbieter reagiert. Die Antwort der beauftragten Kanzlei gilt als Stellungnahme.
Ergebnis
Auf dem Etikett hat der Anbieter die Angabe zum Polyphenolgehalt angepasst und eine zusätzlich kritisierte Abbildung mit unzulässigen Gesundheitsaussagen entfernt.
Das Täuschungspotenzial ist jedoch nicht beseitigt. Die Verzehrempfehlungen und der verwendete Claim passen weiterhin nicht zusammen.
Die Fachredaktion hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.









