Erfolgreich abgemahnt: Oettinger entfernt Gesundheitsversprechen zur OeLemonade
„Ballaststoffe können die kognitive Funktion verbessern“: Mit mehreren Gesundheitsversprechen hatte die Firma Oettinger ihr Erfrischungsgetränk OeLemonade beworben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt die Aussagen für unzulässig und mahnte das Unternehmen ab – mit Erfolg.
Vzbv: Unzulässige Gesundheitswerbung für Ballaststoffe
Oettinger hatte die ballaststoffhaltige Oelemonade im Jahr 2025 in drei verschiedenen Sorten auf den Markt gebracht. Die Werbung „für ein gutes Bauchgefühl“ stand sowohl direkt auf den Getränkedosen als auch auf der Homepage des Unternehmens. Weitere gesundheitsbezogene Aussagen betrafen die enthaltenen Ballaststoffe und waren auf den Internetseiten des Unternehmens zu finden. Sie lauteten:
- Ballaststoffe können die kognitive Funktion verbessern
- Ballaststoffe senken den Cholesterinspiegel oder
- Ballaststoffe unterstützen die Gewichtsabnahme
Nach Ansicht des vzbv handelt es sich bei den Aussagen um nicht zugelassene Gesundheitswerbung, die somit gegen die Health-Claims-Verordnung verstoßen. Sie seien zudem irreführend.
Gesundheitsbezogene Aussagen müssen gesetzlich zugelassen sein
Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen Unternehmen mit gesundheitsbezogenen Aussagen nur werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind. Für Ballaststoffe gibt es nur einen zugelassenen Claim. Er lautet:
„Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker unverdauliche Kohlenhydrate (das sind Ballaststoffe, Anm. der Redaktion) enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln/Getränken.“
Weitere zugelassene Aussagen betreffen nur spezielle Ballaststoffe, beispielsweise Gerstenkorn-Ballaststoffe. In der Oelemonade sind als Ballaststoffe aber Tapiokafasern enthalten. Für diese speziellen Ballaststoffe gibt es keinen zugelassenen Claim.
Internetseiten und Etiketten geändert
Oettinger hat die Unterlassungserklärung inzwischen unterschrieben und die kritisierten Aussagen vom Internetauftritt entfernt. Auf der Seite sind auch Bilder der geänderten Dosen zu finden. Hier wurde der Claim „Die Limo/ Cola fürs gute Bauchgefühl“ durch den Slogan „So geht Limo!“ ersetzt.
Laut der Unterlassungserklärung dürfen die Dosen mit dem kritisierten Claim im Handel noch bis zum 31.12.2026 abverkauft werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Haben Sie auch eine Frage? Unsere Redaktion antwortet.






