So haben Hersteller reagiert:

Die Firma Genius entfernt unhaltbare Werbung für Abnehmkapseln

Änderung: Die Werbung für „LipoXanthin“ Kapseln versprach „bis zu 6 kg Gewichtsverlust in 90 Tagen“. Solche Versprechen sind unhaltbar und auch gesetzlich verboten.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Auf Genius.tv bewarb der Anbieter das Produkt „LipoXanthin“ mit zahlreichen Versprechen zur Gewichtsabnahme: „bis zu 6 kg Gewichtsverlust in 90 Tagen“, „studiengeprüfte Wirksamkeit“ und „gezielte Unterstützung des Stoffwechsels“. Dabei handelte es sich aber um wissenschaftlich unbewiesene Behauptungen. Angaben zu Zeit und Ausmaß beim Abnehmen sind sogar gesetzlich verboten. Die Firma hat die kritisierten Aussagen nun auf der Website entfernt.

Es handelt sich bei den „Feelvita Lipoxanthin Kapseln“ um ein Nahrungsergänzungsmittel bestehend aus Chrom, Cholin, Sojalecithin und Seetangextrakt.

  1. Behauptung von Gewichtsverlust ohne Diät oder Sport
    Das Versprechen, man könne „bis zu 6 kg in 90 Tagen“ verlieren, ohne Diät oder Sport, erweckt den Eindruck, dass allein die Einnahme der Kapseln eine sichere, schnelle Gewichtsreduktion bewirkt.
  2. „Studiengeprüfte Wirksamkeit“ ohne Nachweis
    Der Anbieter verweist auf „studiengeprüfte Wirksamkeit“ und „neueste wissenschaftliche Erkenntnisse“, nennt jedoch keine konkreten Studien: keine Autoren, keine Veröffentlichung, kein Peer-Review, kein Studiendesign oder Teilnehmerzahlen.
  3. Gesundheitsversprechen ohne Belege
    Aussagen wie „gezielte Unterstützung des Stoffwechsels“, „Blutzuckerspiegel regulieren“, „Heißhunger-Attacken reduzieren“ oder „ohne JoJo-Effekt“ sind gesundheitsbezogene Aussagen. […]
  4.  Irreführung durch Nennung einer Ärztin […]
    Fehlende Angaben zu Risiken oder Nebenwirkungen […]

Verbraucher aus Lathen vom 16.09.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Unseriöse Werbung mit leeren Versprechen: Konkrete Angaben zum Gewichtsverlust, gezielte Wirkung ohne Jojo-Effekt und „Fatburner“. Trotz Hinweisen auf eine „studiengeprüfte Wirksamkeit“ gehen die Versprechen an der Realität vorbei. Konkrete Aussagen zur Gewichtsabnahme sind sogar verboten.

Darum geht’s:

Auf genius.tv bewirbt die Firma das Nahrungsergänzungsmittel „Feelvita Nutrition LipoXanthin“ mit folgende Aussagen:

  • „bis zu 6 kg Gewichtsverlust in 90 Tagen – ganz ohne Diät oder Sport“
  • „Studiengeprüfte Wirksamkeit – für spürbare Ergebnisse“
  • „mit High-Tech-Wirkstoffen – gezielte Unterstützung des Stoffwechsels“
  • „in Deutschland entwickelt & hergestellt – medizinisch fundiert mit Dr. Michaela Fuchs“
  • „Gezielte Wirkung – ganz ohne Jojo-Effekt“
  • „LipoXanthin ist mehr als ein Fatburner – es ist ein ‚Stoffwechsel-Aktivator‘. Die Inhaltsstoffe Phosphatidycholin, Fucoxanthin, Chrom & Cholin können die Fettverbrennung unterstützen, den Blutzuckerspiegel regulieren und helfen, Heißhunger-Attacken zu reduzieren.“
  • „Die Wirkung erfolgt im gesamten Körper und hilft dabei. Hartnäckige Fettpolster abzubauen, den Stoffwechsel zu aktivieren und das allgemeine Wohlbefinden zu steigern. Ideal für alle, die eine gesunde, stressfreie Gewichtsreduktion suchen – ohne invasive Eingriffe, ohne Verzicht.“

Laut genius.tv enthalten die Kapseln das Spurenelement Chrom sowie L-Cholin, Sojalecithin und Fucoxanthin aus Seetangextrakt. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Danach sind generell Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme verboten.
Außerdem müssen die Aussagen zu gesundheitlichen Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie. Für Aussagen zu Pflanzenstoffen ist das Verfahren überwiegend noch nicht abgeschlossen – sie sind „on hold“. So wurden Claims für Seetang beantragt, beispielsweise in Bezug auf die Gewichtskontrolle. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Firmen solche Pflanzenstoffe für die Gesundheit bewerben, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist. 
Wird ein gesamtes Produkt beworben, so müssen die gesundheitsbezogenen Angaben aber dafür – nicht nur für die einzelnen Inhaltsstoffe – zugelassen sein. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Konkrete Angaben zum Gewichtsverlust und gezieltes Abnehmen ohne jegliches Zutun: Immer wieder bewerben Firmen ihre Nahrungsergänzungsmittel mit völlig unrealistischen Wirkungen. Die Health-Claims-Verordnung hat solchen unhaltbaren Aussagen einen Riegel vorgeschoben. Daher ist die Werbung „bis zu 6 kg Gewichtsverlust in 90 Tagen“ rechtlich nicht erlaubt. Ein Werbeverbot gilt auch für alle wissenschaftlich unbewiesenen Behauptungen. Daran sollte sich auch diese Firma halten. 

Fazit:

Die Firma sollte die unzulässigen Aussagen für ihr Nahrungsergänzungsmittel entfernen.

Stellungnahme der Genius GmbH, Limburg

Kurzfassung:

[…] Das Produkt beruht dabei auf wissenschaftlichen Ergebnissen und beinhaltet Wirkversprechen, welche auf gesetzlicher Basis beruhen aufgrund der anerkannten und belegten Wirkungen der Inhaltsstoffe Chrom und Cholin im Bereich der Gewichtsreduktion und weight management. Der Hersteller wird im Sinne größerer Transparenz auch das Onlineangebot ergänzend anpassen.

Ergebnis

Im Online-Shop hat die Firma die kritisierten Gesundheitsversprechen entfernt. 
Das Werbe-Video auf Youtube enthält dagegen weiterhin kritische Aussagen.

Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Produktwerbung informiert.