Das ärgert beim Einkauf:

Unseriöse „Immun“-Werbung für Bärbel Drexel-Produkt

Laut der Werbung im Shop soll das angereicherte Pflanzenkonzentrat „Immun Komplex forte“ gezielt die Abwehrkräfte unterstützen. Das sind unbewiesene Behauptungen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Durch den Namen „Immun Komplex forte“ und Hinweise wie „zur gezielten Unterstützung der Abwehrkräfte“ entsteht der Eindruck, dass das angereicherte Pflanzenkonzentrat das Immunsystem stärkt. Die versprochene Wirkung ist für das Produkt aber nicht nachgewiesen – und die Firma darf auch nicht mit solchen Versprechen werben.
Der Anbieter sollte das Produkt nicht als „Immun Komplex forte“ vermarkten.

Vermehrt in der Winterzeit stößt man auf unzählige Nahrungsergänzungen mit „Immun“ im Namen. Warum die Produkte so heißen und wie denn das Produkt dem Immunsystem helfen soll, erschließt sich mir aber nicht. Hier ein Beispiel, das mir im Internet aufgefallen ist: „Immun Komplex forte“ von Bärbel Drexel.
Verbraucherin aus Nürnberg vom 12.01.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die prominente „Immun“-Werbung verspricht eine Wirkung, die für Produkt nicht nachgewiesen ist.

Darum geht’s:

Unter dem Namen „Bärbel Drexel“ vertreibt der Online-Shop unter anderem Nahrungsergänzungsmittel, darunter ein Pflanzenextrakt mit dem Namen „Immun Komplex Forte“ und dem Zusatz „mit Echinacea und Zink“. 
Weitere Angaben für das Konzentrat lauten:

  • „Zur gezielten Unterstützung der Abwehrkräfte“
  • „Wertvolle Pflanzenextrakte aus Echinacea, Holunder und Ginseng“
  • „Echinacea, Holunder und Ginseng in Kombination mit Vitamin C – unterstützen des Immunsystems und der Abwehrkräfte“ 
  • „bewährte Rezeptur für Ihr Immunsystem“

Laut Zutatenliste enthält das Produkt unter anderem Ecchinaceasaftpulver, Holunderbeeren- und Ginsengextrakt sowie Ascorbinsäure und Zinkgluconat. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.  
Zugelassen ist beispielsweise für die Vitamine C und D sowie Zink der Wortlaut: „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.
Für Aussagen zu Pflanzenstoffen ist das Verfahren überwiegend noch nicht abgeschlossen – sie sind „on hold“. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Firmen solche Pflanzenstoffe für die Gesundheit bewerben, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist. Wird ein gesamtes Produkt beworben, so müssten die Angaben aber dafür beantragt worden sein – mit den entsprechenden Studien. Das ist hier nicht der Fall. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der prominente Name „Immun Komplex forte“ suggeriert, das Produkt könne das Immunsystem stärken: Bereits der Name „Immun“ vermittelt, dass das Konzentrat insgesamt eine Wirkung auf das Immunsystem hat. Mit „Komplex forte“ wird der Effekt für das Gesamtprodukt noch verstärkt. Wir halten die Gesundheitswerbung für unseriös.
Mit den zahlreichen Hinweisen auf zugelassene Claims für einzelne Substanzen wie Zink scheint sich der Anbieter absichern zu wollen. Das reicht jedoch nicht aus. Denn der Anbieter vermittelt eine positive Wirkung für das Gesamtprodukt. 
Auch die eingebundene Kundenbewertung „hat mein Immunsystem gestärkt“ hat beim Angebot nichts verloren. 

Fazit:

Die Firma sollte das Produkt nicht als „Immun Komplex forte“ vermarkten. Außerdem sollte sie die eingebundenen Kundenbewertungen entfernen.

Stellungnahme der Bärbel Drexel GmbH, München

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 27. Januar 2026 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot informiert.