Vetain korrigiert unbewiesene Gesundheitswerbung für Proteinpulver
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Firma Vetain bietet vegane Proteinpulver an. Diese Pulver bewarb das Unternehmen vollmundig mit Begriffen wie „Protein-Blähbauch“ und „Magenprobleme“. Die Darstellung vermittelte, dass die Pulver einen Blähbauch oder sogar Magenprobleme verhindern könne. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit handelte es sich dabei aber um unbewiesene Behauptungen. Außerdem können Lebensmittel wie Proteinpulver auch keine Magenprobleme lösen. Anbieter dürfen deshalb auch nicht damit werben.
Die Firma hat auf der Website Korrekturen vorgenommen und unter anderem die kritisierte Abbildung zur Gesundheitswerbung entfernt.
Dass das vegane Proteinpulver „bestens verträglich“ sei, sind unbewiesene Behauptungen. Das gilt auch für die Unterstellung im Video, dass es bisher keine verdaulichen Proteinpulver gebe. Auch diese Aussagen sollte das Unternehmen noch entfernen.
Beschwerde
In deren eigenem Shop werben sie beim Vanille-Proteinpulver in einem Video mit „bestens verträglich“. Das ist für Nahrungsergänzungsmittel nicht zulässig, da es sich um eine unspezifische gesundheitsbezogene Angabe handelt, die nur erlaubt wäre, wenn sie durch eine zugelassene spezifische Health-Claim Angabe gestützt wird. Außerdem wird das Produkt auf Instagram und corporate benefits als „darmfreundlich“ ausgelobt.
[US8.1]Verbraucher aus München vom 17.02.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Das geht so nicht: Werbung mit „kein Blähbauch mehr“ und „bestens verträglich“ für ein Proteinpulver.
Darum geht’s:
Die Firma Vetain bewirbt ihr veganes Proteinpulver in einem Video im Shop mit der Aussage „bestens verträglich“. Sie behauptet, dass es zuvor „kein gut verdauliches Proteinpulver auf dem Markt“ gegeben hätte.
Ebenfalls auf der Website findet sich eine Aktions-Werbung für Vetain-Produkte mit dem Hinweis „fermentiertes Protein“. Die Begriffe „Protein-Blähbauch“, „Völlegefühl“ und „Magenprobleme“ sind lesbar und mit einer dünnen, roten Linie durchgestrichen. Weitere Aussagen auf dieser Seite lauten:
- „Kein Blähbauch mehr“
- „Schmeckt & wird vertragen“
- „Einfach perfekt! Noch nie ein so gut verträgliches Proteinpulver gehabt wie Vetain! Blähbauch ade.“
Das vegane Pulver besteht unter anderem aus gekeimtem Erbsen- und Ackerbohnenprotein sowie Kürbiskernprotein, Goldleinmehl und Süßholzwurzelpulver.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie.
Bewirbt der Hersteller ein Produkt als Ganzes, so müssen die gesundheitsbezogenen Angaben für das Produkt und nicht nur für einzelne Wirkstoffe zugelassen sein. Zugelassene Aussagen liegen für das Vetain-Proteinpulver nicht vor.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Das Landgericht Berlin II hat den Hinweis auf die „Verträglichkeit“ für ein Nahrungsergänzungsmittel im Jahr 2025 als unzulässig geurteilt. Dabei handele es sich um eine allgemeine gesundheitsbezogene Angabe, die mit zugelassenen speziellen Angaben aus einer Liste der EU untermauert werden müsse.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dreiste Gesundheits-Werbung für das Proteinpulver: Aus gutem Grund sind gesundheitliche Aussagen für Lebensmittel streng geregelt. Dass das Proteinpulver sogar als erstes Produkt „bestens verträglich“ ist, ist frei erfunden. Mit dieser Aussage lehnt sich die Firma weit aus dem Fenster. Konkrete Informationen, wie es zu dieser besonderen Verträglichkeit kommt, fehlen. Das ist nicht in Ordnung. Auch die Abbildung der Produkte mit den durchgestrichenen Begriffen „Protein-Blähbauch“, „Völlegefühl“ und „Magenprobleme“ ist unseriös. Insbesondere der Hinweis auf „Magenprobleme“ ist kritisch zu sehen und kann als Abhilfe bei bestehenden Magenproblemen verstanden werden. Eine vorbeugende oder heilende Wirkung zu bewerben, ist für Lebensmittel aber zu Recht verboten.
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass das Unternehmen Erfahrungsberichte und Kundenbewertungen mit weiteren kritischen gesundheitsbezogenen Aussagen einbindet. Kundenbewertungen sind laut einem Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) dem Unternehmen zuzurechnen. Die Firma ist für die Aussagen verantwortlich.
Fazit:
Das Unternehmen sollte alle Aussagen und Bilder entfernen, die eine positive gesundheitliche Wirkung vermitteln. Das gilt auch für die eingebundenen Kundenbewertungen.
Stellungnahme der Vetain GmbH, Zorneding
Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme
Die auf unserer Website und in unseren Social-Media-Kanälen verwendeten Formulierungen sind unmittelbar aus dem Feedback unserer Kundinnen und Kunden entstanden. Sie spiegeln die Erfahrungen wider, die Tausende von Verbraucherinnen und Verbrauchern uns im Laufe der Jahre in Form von Rezensionen, Nachrichten und direktem Feedback mitgeteilt haben. Unser Ziel war es, diese authentischen Kundenerlebnisse transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.
Ergebnis
Der Anbieter hat die prominenten Hinweise zur Gesundheits-Werbung entfernt.
Das Video enthält allerdings noch kritische Aussagen, die der Anbieter noch löschen sollte. Außerdem sollte er auf die pauschalen Produktvergleiche verzichten.
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![alt: Werbung, vetain.de, 23.02.2026[US7.1]; neu: 29.06.2026 alt: Werbung, vetain.de, 23.02.2026[US7.1]; neu: 29.06.2026](/sites/default/files/styles/ct_product_product_detail_gallery_686x382/public/2026-07/P-05721-Vetain-Proteinpulver-Galerie2.jpg?itok=EIoyKDzu)





