Wonig, Beispiel Sorte Löwenzahn
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der an Honig erinnernde Produktname „…-Wonig“ und die Platzierung des Produktes bei süßen Brotaufstrichen im Handel, kann Verbraucher einen Honig mit Pflanzenbestandteilen erwarten lassen. Tatsächlich handelt es sich um einen Sirup aus Rohrohrzucker mit Pflanzenextrakten.
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass kein falscher Eindruck über den Inhalt entstehen kann.
Beschwerde
Wonig birgt eine Verwechslungsgefahr mit Honig. Ein aufgekochter „Rohrzuckerpamp“ mit natürlichen Aromen wird direkt neben echtem Honig (natürlicherweise möglichst schonend gewonnen) platziert und verkauft. Es hat einen Moment gedauert, bis ich es begriffen hatte, was genau vor mir steht. Honig ist sicherlich ein tierisches Lebensmittel und enthält verschiedene Zucker. Aber "Wonig" als Bezeichnung ist für mich irreführend. Eigentlich sollte der Deutsche Imkerbund und der Berufsimkerbund dagegen etwas unternehmen, […].
Verbraucher aus Hasloch vom 05.08.2019
Ich esse gerne Honig. Ich stand bei Rewe vor dem Honigregal und habe mich für Gänseblümchen- bzw. Löwenzahnhonig entschieden. Zu Hause merkte ich dann beim Frühstück, dass es sich um „Wonig“ handelt. Keine Ahnung, wo dieses Wort herkommt. Bei dem Produkt handelt es sich um Rohrohrzucker unter anderem mit Blumenextrakten. Dadurch, dass dieses Produkt bei Honig verkauft wird, wird zusammen mit Namen und Aufmachung suggeriert, dass es Honig sei, was aber nicht der Fall ist.
Verbraucher aus Haag an der Amper vom 20.06.2019
Der Name "Wonig" ist aus Marketinggründen sicherlich sehr geschickt gewählt und soll ein Produkt vermitteln, das besser ist als Honig, eben ein Wohlfühlhonig. Dabei besteht das Produkt aus 74 % Rohrohrzucker Sirup und ist somit ein sehr ungesunder Brotaufstrich und dazu noch erheblich teurer als der teuerste Honig. Wonig kostet 10,00 € für 500 g.
Verbraucher aus Altenmedingen vom 03.02.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung
Darum geht’s:
Der Produktname auf der Schauseite lautet „Löwenzahn-Wonig Typ Natur“. Darunter stehen sehr klein geschrieben die Einsatzbereiche des Produktes und drei Eigenschaften “vielseitig“, „biologisch“ und „100 % vegan“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, unter anderem über deren Art und die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Honigverordnung ist Honig „der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstocks speichern und reifen lassen.“
Honig dürfen keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden.
Nach den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel soll eindeutig auf den veganen oder vegetarischen Charakter an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar durch die Angabe „vegan“ oder „vegetarisch“ oder durch gleichbedeutende, eindeutige Informationen hingewiesen werden. Üblicherweise erfolgt die Angabe im Hauptsichtfeld. Dasselbe gilt für die Kennzeichnung der Ersatzzutat beispielsweise „auf Sojabasis“.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Eine Verwechselungsgefahr mit Honig besteht unserer Ansicht nach aus verschiedenen Gründen: Den Buchstaben W im Begriff Wonig können Käufer überlesen oder für einen Tippfehler halten, insbesondere da er innerhalb des zusammengesetzten Wortes „Löwenzahn-Wonig“ steht. Zudem unterscheidet sich der sichtbare Inhalt optisch nicht von Honig. Der Hinweis „100 % vegan“ ist aufgrund der kleinen Schriftgröße leicht zu übersehen und setzt weiterhin voraus, dass Verbrauchern bewusst ist, dass Honig ein tierisches Produkt ist. Das dürfte unserer Meinung nach nicht immer der Fall sein.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Aufmachung der Verpackung so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über den Inhalt entsteht.
Stellungnahme der Vegablum, Hagen
Kurzfassung:
Bei der Gestaltung unseres Etikettes haben wir sehr klar dargestellt, dass es sich um ein veganes Produkt handelt und eine vegane Alternative zu Honig ist. Wir möchten in keinster Weise den Eindruck erwecken Bienenhonig zu verkaufen, was sich schon in unserer Firmenphilosophie wiederspiegelt.
Das Vegan-Label und die Zutatenliste zeigen deutlich, woraus das Produkt besteht und dass es kein Honig ist.
Ergebnis
Der Hersteller verringert die Verwechslungsgefahr mit Honig durch die Ergänzung des Labels „vegane Honigalternative“. In der neuen Aufmachung soll der Brotaufstrich ab Oktober in den Handel kommen. Rechtlich erscheint uns der Name „Wonig“ und/oder die neue Werbung mit „Honig-Alternative“ kritisch vor dem Hintergrund der Honigverordnung, die die Bezeichnung „Honig“ schützt.
Eine Verwechslungsgefahr beim Einkauf ist aus unserer Sicht nach wie vor denkbar, da süße Brotaufstriche meist in räumlicher Nähe angeboten werden. Auf den ersten Blick ähnlich aussehende Produktaufmachungen können – trotz der Hinweise – in der Einkaufssituation verwechselt werden.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.