
Werbung mit Nährstoffen, jetzt mit konkreten Mengen
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Lavita bewarb auf der Website unter anderem wasserlösliche Ballaststoffe sowie Carnitin und Coenzym Q10. Zu den Mengen dieser Substanzen gab es jedoch keine Angaben.
Ein weiterer Kritikpunkt betraf den Begriff „Naturprodukt“. Er ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit für ein Produkt, das im Wesentlichen aus zahlreichen Konzentraten und Vitaminzusätze besteht, nicht zutreffend.
Lavita kennzeichnet inzwischen die Mengen für das beworbene Coenzym Q10 sowie L-Carnitin. Auf die Werbung mit Ballaststoffen verzichtet der Anbieter. Die Firma sollte das hochverarbeitete Lebensmittel aber nicht als „Naturprodukt“ bewerben.
Beschwerde
Lavita behauptet, das Produkt würde Ballaststoffe enthalten. Diese tauchen in der Nährwerttabelle aber gar nicht auf. Wahrscheinlich weil so wenige Ballaststoffe enthalten sind, dass sie gar nicht messbar sind.
Weiterhin ist von Carnitin und Q10 die Rede, die ebenfalls in der Nährwerttabelle nicht auftauchen. Woher soll man dann wissen, in welcher Dosis die Nährstoffe enthalten sind, wenn die Dosis überhaupt nicht nennenswert ist?
Lavita spricht auch von einem „Naturprodukt“. Ist das denn überhaupt tragbar für eine Mischung aus verarbeiteten Saftkonzentraten mit synthetischen Nährstoffzusätzen?
Verbraucherin aus Bruchsal vom 24.09.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Mit Substanzen wie Ballaststoffen und Coenzym Q10 zu werben und deren Menge nicht zu nennen, ist intransparent und entspricht nicht den Rechtsvorschriften. Auch die Angabe „Naturprodukt“ passt nicht zu einem Lebensmittel mit einer Vielzahl an Konzentraten und anderen Zutaten, darunter isolierte Vitamine und Mineralstoffe.
Darum geht’s:
Auf Lavita.com bewirbt die Firma ihr Produkt mit folgenden Aussagen:
• „Das steckt drin: Sauervergorene Säfte und Ballaststoffe. Mit dabei sind auch wasserlösliche Ballaststoffe
• „Über 70 gesunde Zutaten: […] und weiteren Stoffe wie Carnitin, Coenzym Q10 und Omega-3-Fettsäuren“
• „Naturprodukt ohne Konservierungs- und andere Zusatzstoffe“
Der Anbieter bezeichnet das Produkt als „Saftkonzentrat aus Frucht und Gemüse mit Kräuterextrakten, pflanzlichen Ölen, Vitaminen und Mineralstoffen“. Zu den zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen zählen Vitamin E und Niacin sowie Magnesiumcitrat und Zinkgluconat. Weitere isolierte Zusätze sind L-Carnitintartrat und Coenzym Q10 sowie der Ballaststoff Inulin.
Die Nährwerttabelle enthält keine Angaben für Ballaststoffe. Auch für L-Carnitin und Coenzym Q10 fehlen Mengenangaben.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Qualität. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Wenn nährwertbezogene Angaben gemacht werden, ist nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) eine Nährwertkennzeichnung verpflichtend. Für Stoffe, die nicht für die Nährwertkennzeichnung vorgesehen sind, sollen Angaben zu den Mengen der einzelnen Stoffe im selben Blickfeld stehen wie die Nährwertkennzeichnung.
Dasselbe gilt auch für die Informationen im Online-Shop.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das passt nicht zusammen: Lavita bewirbt auf der Website Ballaststoffe und die Substanzen Carnitin und Coenzym Q10. Dann müssen Verbraucher:innen auch die Mengen erfahren. So will es das Gesetz und alles andere ist intransparent. Dabei ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass dies auch für die beworbenen Omega-3-Fettsäuren gilt.
Außerdem soll es sich bei dem Saftkonzentrat um ein „Naturprodukt“ handeln: Konzentrate sind aber stark verarbeitete Zutaten, dazu kommt, dass der Anbieter zahlreiche etwa 20 isolierte Substanzen zusetzt. Ein Konzentrat aus über 70 Zutaten hat wenig mit einem Naturprodukt zu tun.
Fazit:
Lavita sollte die Mengen für die beworbenen Stoffe kennzeichnen oder auf die Werbung verzichten. Außerdem sollte die Firma das hochverarbeitete Lebensmittel nicht als „Naturprodukt“ bewerben.
Stellungnahme der Lavita GmbH, Kumhausen
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 09.05.2025 hat der Anbieter eine Stellungnahme angekündigt.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Lavita GmbH am 12.02.2025 wegen Verstoß gegen die HCVO abgemahnt. Der Anbieter hat am 26.02.2025 die Unterlassungserklärung unterschrieben.
Ergebnis
Lavita hat nach der Abmahnung Korrekturen auf den Webseiten vorgenommen: Für die beworbenen Nährstoffe Coenzym Q10 und L-Carnitin kennzeichnet die Firma nun auch die erforderlichen Mengenangaben. Die kritisierte Werbung für Ballaststoffe und Omega-3-Fettsäuren hat der Anbieter entfernt.
Lavita bewirbt das Produkt unverändert als „Naturprodukt“.