So haben Hersteller reagiert:

Unzulässige Hinweise auf Darmgesundheit für Kombuchery entfernt

Änderung: Der Anbieter betonte umfangreiche positive Auswirkungen für „das gute Bauchgefühl“ bewarb das Getränk „Kombuchery“ als Lösung bei Verdauungsproblemen und Nährstoffmangel. Doch die Versprechen gingen deutlich zu weit.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Die Firma „Kombuchery“ bewarb ihr Produkt mit zahlreichen Aussagen zur Darmgesundheit und „für ein natürlich gutes Bauchgefühl“. Sie vermittelte zudem, dass das Getränk bei „Problemen“ mit der Verdauung oder bei Nährstoffmangel helfen könne und wies auf die spezielle Bakterienmischung „PrioBiotic-Complex“ im Getränk hin. Aber für positive Wirklungen einzelner zugesetzter Bakterienkulturen fehlen jedoch ausreichende wissenschaftliche Nachweise. Die Werbung ist daher nicht erlaubt.
Die Firma hat zahlreiche Aussagen zur Darmgesundheit auf der Webseite entfernt.

Auf der Webseite von Kombuchery werden Produkte mit zahlreichen gesundheitsbezogenen und teils krankheitsbezogenen Aussagen beworben, zum Beispiel „Prio Biotic Complex“ mit Darm-Symbol und „+“, „Darmgesundheit war noch nie so lecker“, „darmfördernd“, „…Bakterienkulturen, die eine ausgewogene Verdauung fördern“, Aussagen zu Lactobacillus rhamnosus als „probiotisch“ und als unterstützend für Darmflora und Immunsystem sowie Aussagen zu Grüntee, der Stoffwechsel, Wohlbefinden und Vitalität fördern soll. Diese Formulierungen suggerieren gesundheitliche Wirkungen ohne zugelassenen Health Claim, was nach EU-Recht irreführend ist. […]
Als Verbraucherin fühle ich mich durch die Werbung in die Irre geführt. Die gesundheitsbezogenen Aussagen erwecken den Eindruck, dass Kombuchery nachweislich Darmgesundheit, Verdauung oder das Immunsystem unterstützt, was wissenschaftlich nicht belegt ist. Hinweise auf „wissenschaftliche Nachweise“ verstärken diesen falschen Eindruck. Lebensmittel sind keine Arzneimittel, und Lebensmittelhersteller sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und Menschen nicht aus Unwissenheit oder aus Profitabsicht irreführen.
Verbraucherin aus Küsten vom 09.12.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Unseriös: Die Werbung für das Getränk mit dem beworbenen „PrioBiotic Complex“ vermittelt ein völlig falsches Bild der vermeintlichen Wirkung auf die Darmgesundheit: „Verdauungsprobleme“ oder „Nährstoffmangel“ sind keine „Probleme“, die sich mit „Kombuchery“ lösen lassen. Das Getränk als tägliche „Darm-Routine“ zu bewerben, ist nur für die Firma ein gutes Geschäft.  

Darum geht’s:

Auf seiner Webseite bewirbt die Firma Kombuchery das „fermentierte, kohlensäurehaltige Bio-Grünteegetränk““ als „den Superdrink für deine Darmgesundheit“. Auf die Frage „Kennst du diese Probleme?“ führt der Anbieter unter anderem Verdauungsprobleme, Nährstoffmangel, Blähbauch und Unverträglichkeiten sowie Stimmungsschwankungen auf. 
Beim Produktangebot stehen weitere Aussagen wie:

  • „Starte deine Darm-Routine, mit einer Flasche pro Tag
  • „Raw Kombucha mit PrioBiotic Complex”
  • „mind. 100 Mio. Kulturen pro Flasche”
  • „aktive Kulturen der Darmflora & Mikronährstoffe“
  • „61 % aller Erwachsenen leiden regelmäßig unter Beschwerden wie Unwohlsein, Blähbauch oder Völlegefühl.“
  • „Wissenschaftlich fundiert. Entwickelt für dein Bauchgefühl.“ 
  • „Kombuchery enthält als unpasteurisierter Raw Kombucha Hefe- und Bakterienkulturen, die zur Erhaltung einer gesunden Darmflora beitragen können.“
  • „Der probiotische Lactobacillus Rhamnosus Bakterienstamm […] und kann helfen, das Immunsystem zu stärken.“

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln sowie entsprechende Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. 
Für Probiotika oder Bakterien wie beispielsweise Lactobacillus Rhamnosus gibt es abgelehnte Claims der EU-Kommission.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Vielen Verbraucher:innen wird bekannt sein, dass sich eine gute Darmflora positiv auf die Gesundheit auswirkt. Aber: Für positive Wirkungen einzelner zugesetzter Bakterienkulturen in Lebensmitteln auf den Darm fehlen wissenschaftliche Nachweise. Die Firma Kombuchery kann nicht einfach mit solchen Wirkungen werben. Und erst recht darf sie keine Abhilfe bei Verdauungsproblemen oder Nährstoffmangel vermitteln. 

Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Firma in Videos mehrfach auf 32 Nährstoffe für das Produkt hinweist. Beim Angebot fehlen jedoch Informationen darüber, welche Nährstoffe gemeint sind und in welchen Mengen sie im Getränk stecken. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die unbewiesenen gesundheitsbezogenen und die krankheitsbezogenen Aussagen zum Produkt entfernen.

Stellungnahme der Kombuchery GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Nach interner Prüfung haben wir unsere Produktkommunikation überprüft und angepasst. Dabei wurden Formulierungen entfernt oder präzisiert, die missverständlich als gesundheits- oder krankheitsbezogene Wirkversprechen verstanden werden konnten. Ziel ist es, eine sachlichere Darstellung sicherzustellen und mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Ergebnis

Der Anbieter hat die Webseite überarbeitet und die kritisierten gesundheitsbezogenen Aussagen entfernt. 
Auf seiner Website stellt er jedoch immer noch einen Zusammenhang zwischen seinem Produkt und der Darmgesundheit dar durch Hinweise auf die enthaltenen Bakterien, Werbung für ein „gutes Bauchgefühl“, die Abbildung eines Darms und dem Begriff „PrioBiotic Complex“.