Das ärgert beim Einkauf:

Werbung mit angeblich „klinisch bestätigter Wirksamkeit“ für „Gut restore“ Kapseln

Mit „Gut restore“ verspricht der Anbieter Effekte auf die Darmgesundheit und übersetzt sogar eine „Darmsanierung“. Für das Produkt geht das aber an der Realität vorbei.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Das Nahrungsergänzungsmittel „Gut restore“ vermittelt bereits mit dem Namen positive Effekte für die Darmgesundheit. Die Kapseln sollen unter anderem lebende Bakterien enthalten. Außerdem wirbt die Firma mit einer „klinisch bestätigten Wirksamkeit“. Tatsächlich sind bisher für keine Bakterienkulturen positive Wirkungen auf die Darmgesundheit ausreichend nachgewiesen worden. Deshalb darf die Firma auch nicht mit solchen Versprechen werben.
Die Firma Whitewall sollte mit dem Namen und der Werbung keine Wirkungen auf den Darm vermitteln, die nicht nachgewiesen und zugelassen sind. Sie sollte keinesfalls vermitteln, dass solche Wirkungen mit Studien belegt sind. 

Ich ärgere mich über die Werbung für das Produkt „Gut Restore“ Kapseln auf brain-effect.com. Das Produkt suggeriert eine gesundheitsfördernde Wirkung auf die Darmgesundheit. Der Anbieter wirbt mit einer „klinisch bestätigten Wirksamkeit dank HOWARU® Restore II“, ohne entsprechende klinische Nachweise zu benennen.
Verbraucherin aus München vom 31.03.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Unseriöse Werbung: „Europas innovativstes Darm-Produkt“ und „klinisch bestätigte Wirksamkeit“ sind leere Versprechen für die „Darm“-Kapseln. 

Darum geht’s:

Die Firma Whitewall bietet das Nahrungsergänzungsmittel „gut restore“ der Marke „braineffect“ an. Auf ihrer Website wirbt sie dafür mit Aussagen wie:

  • „Europas innovativstes Darm-Produkt
  • „Gut restore ist das erste Produkt in Europa, das lebende Bakterien, Ballaststoffe und ein Vollwert-Fermentat enthält. Das gab es noch nie!“
  • „Klinisch bestätigte Wirksamkeit dank Howaru® Restore II“
  • „Howaru® Restore II ist ein Mix aus Bakterien der Stämme Lactobacillus und Bifidobacterium.“
  • „Support für die Schleimhäute¹“
  • „Das in Gut restore enthaltene Niacin, auch als Vitamin B3 bekannt, unterstützt die Schleimhäute im Darm¹.“

Laut Website enthalten die Kapseln Bakterienstämme, Niacin sowie ein getrocknetes Fermentat.

Nachweise zur beworbenen „klinisch bestätigten Wirksamkeit“ sind auf der Website nicht ersichtlich. 

Die englische Übersetzung des Begriffes „Gut restore“ lautet „Darmsanierung“. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie. 

Für Niacin ist der Claim „trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei“ zugelassen.

In der EU ist derzeit nur eine gesundheitsbezogene Werbeaussage für Lebensmittel mit Bakterien zugelassen. Sie bezieht sich aber speziell auf Personen mit Laktose-Verdauungsproblemen.

Dagegen gibt es eine lange Liste abgelehnter Claims zur Darmgesundheit, unter anderem „Lactobacillus casei trägt zur Darmgesundheit bei, indem die Anzahl nützlicher Bakterien im Darm erhöht wird“.

Bewirbt der Hersteller ein Produkt als Ganzes, so müssen die gesundheitsbezogenen Angaben für das Produkt und nicht nur für einzelne Wirkstoffe zugelassen sein. Zugelassene Aussagen liegen für das Produkt „Gut restore“ nicht vor.

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung mit „klinisch bestätigter Wirksamkeit“ ist ein Unding. Denn Wirkungen von verschiedensten Bakterienstämmen auf die Darmgesundheit sind bisher wissenschaftlich nicht ausreichend bewiesen worden. Eingereichte gesundheitsbezogene Angaben wurden reihenweise abgelehnt. Die Firma darf nicht das Gegenteil vermitteln. Der Name „Gut restore“ verspricht sogar eine „Darmsanierung“. Solche Effekte auf die Darmgesundheit kann das Lebensmittel aber gar nicht leisten.

Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit die Gesundheits-Werbung für das enthaltene Niacin aufgefallen: Der zugelassene Claim bezieht sich nicht speziell auf die Darmgesundheit, sondern allgemein auf die Schleimhäute. Solche Claims dürfen Hersteller nicht für ihren Zweck „anpassen“. 

Fazit:

Die Firma Whitewall sollte mit dem Namen und der Werbung keine Wirkungen auf den Darm vermitteln, die nicht nachgewiesen und zugelassen sind. Sie sollte keinesfalls vermitteln, dass solche Wirkungen mit Studien belegt sind. Zudem sollte sie sich auf zugelassene gesundheitsbezogene Angaben beschränken.

Stellungnahme für die Whitewall GmbH, Berlin

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit hat der Anbieter reagiert. Die Antwort der beauftragten Kanzlei gilt als Stellungnahme.

Ergebnis

Der Anbieter bewirbt das Produkt unverändert als „Gut restore“, einer „Darmsanierung“. Somit besteht die Kritik weiterhin. 
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Werbung für das Produkt informiert.