Unseriöse Gesundheitsversprechen für „Vital Ultra“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma FRK Trading bewirbt ihr Produkt „Ultra Vital“ per Newsletter. Darin ist abgedruckt, „was Nutzer:innen sagen“: Kein grippaler Infekt im Winter, spürbar bessere Energie und ein entspannter Darm sind solche Aussagen. Angebliche Erfahrungen einzelner Personen darf die Firma aber nicht einfach für Werbezwecke nutzen, denn sie vermitteln einen falschen Eindruck. Die beworbenen Wirkungen sind unbewiesene Behauptungen. Im Falle der „grippalen Infekte“ handelt es sich sogar um krankheitsbezogene Angaben. Solche Werbung ist für Lebensmittel verboten. Die Werbung „ohne künstliche Zusätze“ stimmt ebenfalls nicht, denn das Produkt enthält eine Reihe von Zusatzstoffen, darunter Süßungsmittel und Konservierungsstoffe.
Die Firma sollte die kritischen gesundheitsbezogenen Aussagen streichen, ebenso wie die Werbung „Frei von künstlichen Zusätzen“.
Beschwerde
Ich habe eine E-Mail von Vital Ultra bekommen, in welcher es in einer Tabelle heißt, der Saft sei frei von künstlichen Zusätzen. Das Produkt enthält aber gleich einige davon, was damals auch Grund war, warum es bei einer einzigen Bestellung von mir geblieben ist: Süßungsmittel, Antioxidationsmittel und Konservierungsstoffe, um nur einige zu nennen.
Was mir außerdem aufstößt, sind die vollmundigen Kundenzitate: Vital Ultra sei zu verdanken, dass man ohne grippalen Infekt durch den Winter gekommen ist und man strotze vor Energie.
Verbraucherin aus Lübeck vom 01.12.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Leere Versprechen: Die Newsletter-Werbung für Ultra-Vital geht an der Realität vorbei. Mit einzelnen Erfahrungsberichten zu werben, ist unseriös. Und trotz Werbung „Frei von künstlichen Zusätzen“ enthält das Produkt eine Reihe von Zusatzstoffen.
Darum geht’s:
Die Firma FRK Trading verschickt einen Newsletter mit Produktwerbung für das Getränkekonzentrat „Vital Ultra“.
Darin druckt sie in der Rubrik „Was Nutzer:innen sagen“ zwei Aussagen ab:
- „Seit ich Vital Ultra nehmen, hatte ich diesen Winter zum ersten Mal keinen grippalen Infekt – und meine Energie ist spürbar besser.“
- „Die Kombination aus Probiotika und Mikronährstoffen macht für mich den Unterschied. Mein Dam ist entspannter und ich fühle mich rundum gestärkt.“
Die Firma veröffentlich außerdem einen Vergleich zu herkömmlichen Nahrungsergänzungsmitteln. Diese enthielten oft „Trägersubstanzen / Zusatzstoffe“. Vital Ultra wird dagegen als „Frei von künstlichen Zusätzen“ beschrieben.
Laut Zutatenverzeichnis enthält das Konzentrat eine ganze Reihe von Zusatzstoffen, unter anderem: zwei Süßungsmittel, das Verdickungsmittel Xanthan, zwei Konservierungsstoffe und einen Emulgator.
Unter „Häufige Fragen (FAQ) steht: „Wie lange dauert es, bis man eine Wirkung spürt?“ Die Antwort dazu lautet: „Viele berichten über erste positive Effekte bereits nach wenigen Tagen. Für eine nachhaltige Wirkung empfiehlt sich die tägliche Anwendung über mindestens 4-6 Wochen.“
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften und die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie müssen zudem zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
In der Regel beziehen sich gesundheitsbezogenen Angaben auf einzelne Nährstoffe oder andere Substanzen. Wenn ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten insgesamt gesundheitsbezogen beworben wird, muss für dieses Lebensmittel ein Antrag gestellt, der Claim positiv bewertet und zugelassen sein. Das ist für das Produkt „Vital Ultra“ nicht der Fall.
Der ALS hat im Jahr 2025 beschlossen: Kundenbewertung sind dem Inverkehrbringer grundsätzlich zuzurechnen, sofern sie auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden. So hat auch das Landgericht Bochum im November 2024 entschieden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Newsletter-Werbung für Ultra-Vital geht an der Realität vorbei. Die Firma darf nicht mit einzelnen Erfahrungsberichten werben, wenn die Aussagen unbewiesen und nicht zugelassen sind. Aussagen, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten verhindern können – hier grippale Infekte – sind krankheitsbezogen und für Lebensmittel verboten. Nahrungsergänzungsmittel können lediglich sicherstellen, dass der Nährstoffbedarf gedeckt ist.
Die Darstellung zu „Trägersubstanzen / Zusatzstoffen“ ist schlichtweg falsch, denn in dem Produkt stecken eine Reihe von Zusatzstoffen, darunter Süßungsmittel und Konservierungsstoffe.
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit sieht weitere Aussagen kritisch. So ist am Ende des Newsletters von einem „starken Immunsystem“ die Rede. Tatsächlich können die enthaltenen Nährstoffe lediglich zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Mit der Aussage „Viele berichten über erste positive Effekte bereits nach wenigen Tagen“ wird eine schnelle Wirkung des Präparats in Aussicht gestellt. Das ist unrealistisch.
Fazit:
Die Firma sollte kritische gesundheitsbezogene Werbeaussagen streichen, ebenso die Darstellung zu fehlenden Zusatzstoffen.
Stellungnahme der FRK Trading GmbH, Winterberg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 23. Dezember 2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über die Produktwerbung informiert.









