Unhaltbare Gesundheits-Werbung für Biogena One
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Biogena vermittelt für ihr Getränkepulver positive gesundheitliche Wirkungen: „One gibt dir saubere langanhaltende Energie“ oder „One unterstützt deine Vitalität“. Die Werbung für „dein Ticket für Longevity“ hat das Unternehmen inzwischen entfernt. Konkrete Wirkungen müssen aber nachgewiesen sein. Lediglich für einzelne Nährstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe gibt es zugelassene gesundheitsbezogene Angaben. Diese finden sich zwar auch auf der Homepage, sind aber kaum auffindbar.
Das Unternehmen hat den Internetauftritt mehrfach überarbeitet. Die Kritik an kritischen gesundheitsbezogenen Aussagen für das Produkt bleibt bestehen.
Beschwerde
Auf der Startseite werden zum Produkt Biogena One diverse gesundheitliche Wirkungen versprochen, die jeweils mit Fußnoten versehen sind. Ich habe ewig gesucht um die Stelle zu finden, wo diese Fußnoten aufgelöst werden. Es stellt sich heraus, dass man dafür ganz unten in der Fußleiste noch auf „Weiterlesen“" klicken muss, um diese überhaupt angezeigt zu bekommen.
Davon mal ganz abgesehen sind die Wirkaussagen sehr übertrieben und die Fußnoten passen nicht zu versprochenen Wirkungen (z.B. bei „Verdauung“). Meines Wissens sind für Verdauung und „Gesundes Altern“ auch keine Wirkaussagen zugelassen für die enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe.
Verbraucherin aus Bruchsal vom 13.03.2026
Verbraucherin aus Kleve vom 23.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Ein Unding: Für Wirkungen wie „langanhaltende Energie“, „gesundes Altern“ und sogar „Longevity“ verspricht der Anbieter ein Pulver „zum Anrühren“. Doch das ist jenseits der Realität. Die seriösen Informationen – zugelassene gesundheitsbezogene Angaben – sind dagegen nahezu unauffindbar im Kleingedruckten versteckt.
Darum geht’s:
Biogena bewirbt auf ihrer Website das Nahrungsergänzungsmittel „Biogena One“. Dabei handelt es ich um ein Pulver zum Anrühren.
Die Werbung für das Produkt „dein All-in-one Support“ verbindet der Anbieter in einer Abbildung mit den Begriffen „Energie & Fokus“, „Verdauung & Wohlbefinden“, „Immunsystem“ und „Gesundes Altern“.
Weitere Werbeaussagen sind:
- „One ist ein Statement – und dein Ticket für Longevity“
- „Energie: Fühl dich von morgens bis abends wach und konzentriert. One gibt dir saubere, langanhaltende Energie, die dich in Bewegung hält.“
- Verdauung: Bleib jeden Tag ausgeglichen. One unterstützt ein gesundes Darmklima und müheloses Wohlbefinden im Alltag.“
- „Gesundes Altern: Fühle dich energiegeladen, ausgeglichen und voller Lebenskraft. One unterstützt deine Vitalität – heute und in den kommenden Jahren.“
Die einzelnen Aussagen sind jeweils mit numerischen Fußnoten versehen. In direkter Nähe gibt es keine Auflösung der Fußnoten.
Im Footer, also am unteren Ende der Website, steht in der letzten Zeile kleingedruckt der Begriff „weiterlesen“. Nach dem Anklicken öffnet sich ein Textfeld mit den Angaben zu den Fußnoten.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie müssen zudem zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Wenn ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten insgesamt gesundheitsbezogen beworben wird, muss für dieses Lebensmittel ein Antrag gestellt, der Claim positiv bewertet und zugelassen sein. Das ist für das Produkt „Biogena One“ nicht der Fall.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Übertrieben und unseriös: Die Werbung mit Gesundheitsversprechen hat für Lebensmittel Grenzen. So vermittelt der Anbieter für das Pulver übertrieben positive Wirkungen in verschiedene Richtungen: „von morgens bis abends wach“ über „one unterstützt deine Vitalität – heute und in den kommenden Jahren“ bis hin zu „Longevity“.
Das ist absolut unrealistisch. Diese Art der Werbung ist für ein Lebensmittel aber nicht erlaubt. Dafür bräuchte die Firma einen wissenschaftlichen Nachweis und eine Zulassung.
Wenn sich der Anbieter auf zugelassene gesundheitsbezogene Angaben bezieht, müssen diese in unmittelbarem Zusammenhang stehen, keinesfalls in einer weit entfernten Fußnote versteckt.
Zusätzlich ist das Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass das Unternehmen Erfahrungsberichte und Kundenbewertungen mit weiteren unbewiesenen Aussagen einbindet. Kundenbewertungen sind laut einem Beschluss des ALS dem Unternehmen zuzurechnen. Die Firma ist für die Aussagen verantwortlich.
Fazit:
Das Unternehmen sollte sämtliche gesundheitsbezogene Aussagen für das Produkt entfernen. Das gilt auch für die eingebundenen Kundenbewertungen. Zudem sollten sich zugelassene gesundheitsbezogene Angaben nicht im Kleingedruckten verstecken.
Stellungnahme der Biogena GmbH & Co KG, Salzburg
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 5. August 2025 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Das Unternehmen hat die Website mehrfach überarbeitet. So ist der prominente Hinweis „dein Ticket für Longevity“ weggefallen.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit vermittelt die Firma jedoch weiterhin, dass das Produkt für die beworbenen gesundheitlichen Wirkungen verantwortlich ist. Das wird auch durch die Kundenbewertungen bestätigt.
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über die Werbung informiert.










