Das ärgert beim Einkauf:

Übertriebene Werbung mit Gesundheit für „Gelée Royale“

Auf der Website bedrop.de wirbt der Anbieter mit zahlreichen positiven Auswirkungen für Gelée Royale. Trotz einzelner Korrekturen vermitteln Abbildungen und Aussagen weiterhin einen Bezug zu Erkrankungen.
getaeuscht

Die zahlreichen Hinweise auf Krankheiten in Verbindung mit dem Produkt sind nicht erlaubt und sollten unterbleiben. Außerdem ist die Werbung „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“ missverständlich, wenn Gelée Royale nicht aus Deutschland stammt.
Der Anbieter hat Änderungen auf der Website vorgenommen und beispielsweise auf der Produktseite die kritisierten nährwertbezogenen Angaben entfernt sowie einzelne Anwendungsbereiche mit Krankheitsbezug. Unverändert sind auf der Website zahlreiche Abbildungen von Krankheiten und Einsatzbereichen, die eine positive Wirkung durch die Anwendung von Gelée Royale vermitteln.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Anbieter die krankheitsbezogene Werbung auf der Website entfernen. Außerdem sollte er nicht mit „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“ werben, wenn die Herkunft des Produktes außerhalb der EU ist.

Der Anbieter macht im oberen Bereich neben dem Artikelbild für „Gelée Royale“ Angaben wie „reich an Vitamin B, Proteinen & Mineralien“ und „natürlicher Energiespender“. Er gibt eine tägliche Verzehrmenge von 1-2 Gramm an. In Bezug auf die geringe Verzehrmenge dürften weder B-Vitamine, Mineralien oder Eiweiß in relevanten Mengen vorliegen, um diese mit „reich an“ oder „energiespendend“ auszuweisen. […] Unter dem Link „Bedürfnis“ ganz oben auf der Seite, finden sich diverse Krankheiten, gegen die der Anbieter ganz gezielt seine Produkte empfiehlt, wenn man dem jeweiligen Link folgt. […]

Auf dem Produktetikett findet sich der Hinweis, dass das Produkt aus „Nicht EU-Landwirtschaft“ stammt.(Mit großer Wahrscheinlichkeit aus China). Dennoch findet sich unter den Bildern auch eine Abbildung, wo der Anbieter mit „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“ wirbt. Dieser Hinweis findet sich mit „Made in Germany“ auch noch einmal auf dem Glas. […]
Ich bitte Sie, sich dieser Sache anzunehmen, denn solch ein Verhalten finde ich, vor allem bei Bio-Produkten, nicht hinnehmbar.
Verbraucherin aus Kleve vom 02.03.2023 

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Vollmundige Werbeaussagen wie „reich an Vitamin B“ passen nicht zu einem Produkt wie Gelée Royale, das üblicherweise in Minimengen verzehrt wird. Auch die zahlreichen Hinweise auf Krankheiten in Verbindung mit dem Produkt sind nicht erlaubt und sollten unterbleiben. Außerdem passt die Werbung „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“ nicht, wenn Gelée Royale nicht aus Deutschland stammt.

Darum geht’s:

In seinen Online-Shop bedrop.de bewirbt der Anbieter das Produkt „Bio Gelée Royale Frisch“, auch Weichselfuttersaft oder Bienenköniginnensaft genannt, unter anderem mit folgenden Aussagen:
•    „reich an Vitamin B, Proteinen & Mineralien“
•    „natürlicher Energiespender“
•    „aus regionalen, sowie überregionalen und idyllischen Regionen unserer Imkereien gewonnen“
•    „Der Weichselfuttersaft der Bienen ist reich an Vitaminen, Spurenelementen, Mineral, Fett- und Aminosäuren und kann dadurch antibakteriell, antioxidativ & stärkend wirken.“
Unter der Überschrift „Anwendungen“ steht die Menge von „täglich 1-2 Gramm (entspricht ca. einer Messerspitze)“. 
Pro 100 Gramm liefert das Produkt 161 Kilokalorien. Das entspricht bei einer Verzehrmenge von 2 Gramm 3,2 Kilokalorien. 
In der Tabelle gibt es keine Nährwerte für Vitamin B, Proteine und Mineralstoffe.
Unter dem Titel „Anwendungsbereiche“ nennt der Anbieter mehrere „Bedürfnisse“ wie Haarausfall und Potenzbeschwerden für den Einsatz von Gelée Royale. Auf einer Übersichtsseite mit verschiedenen Produkten stehen Aussagen wie antibakteriell, entgiftend und unterstützend in der Krebstherapie.
Unter dem Reiter „Bedürfnisse“ sind zahlreiche Darstellungen von Körperteilen und Krankheiten abgebildet, die jeweils mit Begriffen wie Abszesse, Dermatitis, Gelenke und Rücken untertitelt sind. Sie sind jeweils verlinkt mit Informationen zu Krankheiten und Beschwerden kombiniert mit Werbung für Bienenprodukte, beispielsweise „Propolis bei Schuppenflechte“.
Für sein Produkt „Gelée Royal“ wirbt der Anbieter mit dem Schriftzug „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“. Auf dem abgebildeten Produktetikett steht unterhalb des EU-Bio-Siegels die Herkunftsangabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“.  

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Wirkungen, Ursprung und Herkunft sowie die Methode der Herstellung oder Erzeugung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt nährwertbezogene Angaben, darunter Angaben wie „hoher Vitamingehalt“, „hoher Mineralstoffgehalt“ oder „Proteinquelle“. Diese Angaben dürfen nur unter jeweils bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.
Des Weiteren regelt die HCVO die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Danach sind Angaben gesundheitsbezogen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit vermitteln. Sie dürfen nach der HCVO nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. 
Außerdem dürfen nach der LMIV Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Laut EU-Öko-Basis-Verordnung müssen vorverpackte Bio-Lebensmittel das EU-Bio-Siegel sowie einen Herkunftshinweis der Zutaten mit der Kennzeichnung „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ tragen. Stammen alle Zutaten aus einem einzigen Land, kann statt der Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ auch das Herkunftsland genannt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung wie „reich an Vitamin B, Proteinen & Mineralien“ oder „Energiespender“ für das Produkt ist weder nachvollziehbar noch verständlich: Die empfohlene und nicht zu überschreitende Menge einer Messerspitze, also 1-2 Gramm, liefert nicht mehr als eine Minimenge an Nährstoffen und Energie. Dazu kommt, dass die in diesem Fall verpflichtenden Nährwertangaben für Vitamin B, Proteine und Mineralien gar nicht vorhanden sind. 
Außerdem sind die zahlreichen Hinweise und Werbeaussagen hinsichtlich Anwendung und Wirksamkeit von Gelée Royale gegen Viren, Bakterien sowie die Abbildungen verschiedener Krankheiten wie Abszesse oder Haarausfall für Lebensmittel nicht erlaubt.
Auch der Hinweis auf „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“ passt nicht, wenn das Gelée Royale laut Herkunftsangaben aus „Nicht-EU“ stammt.

Fazit:

Der Anbieter sollte sich nährwert- und krankheitsbezogene Werbung entfernen. Außerdem sollte er nicht mit „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“ werben, wenn die Herkunft des Produktes außerhalb der EU ist.

Stellungnahme der FLBE Health GmbH, Mannheim

Kurzfassung:

Hierbei handelt es sich um Bio Gelee Royal, welches wir innerhalb Deutschland abfüllen & produzieren.
Die Rohware beziehen wir, wie auch deutlich auf unserer Internetseite seit Tag 1, sowie durch die Bio-Behörde freigegeben, bei unseren Imkereien regional, sowie überregional. Diese stammen hierbei aus Lettland, Ungarn, Kroatien aber auch nicht EU-Gebieten, jedoch alle in ländlichen Gebieten.Kurzfassung:
Hierbei handelt es sich um Bio Gelee Royal, welches wir innerhalb Deutschland abfüllen & produzieren.
Die Rohware beziehen wir, wie auch deutlich auf unserer Internetseite seit Tag 1, sowie durch die Bio-Behörde freigegeben, bei unseren Imkereien regional, sowie überregional. Diese stammen hierbei aus Lettland, Ungarn, Kroatien aber auch nicht EU-Gebieten, jedoch alle in ländlichen Gebieten.

getaeuscht

Ergebnis

Werbung, bedrop.de/pages/beduerfnisse, 20.02.2024

Der Anbieter hat Änderungen auf der Website vorgenommen und die kritisierten Angaben auf der Produktseite für Gelée Royale entfernt. Unverändert sind auf der Website zahlreiche Abbildungen von Krankheiten, verlinkt mit Beschreibungen, die eine positive Wirkung durch die Anwendung von Gelée Royale vermitteln.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte der Anbieter die krankheitsbezogene Werbung auf der Website insgesamt entfernen. Außerdem sollte er nicht mit „Bio-Qualität hergestellt in Deutschland“ werben, wenn das Gelée Royale außerhalb der EU gewonnen wird.

Aufgrund bestehender Mängel hat Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produktangebot informiert.