So haben Hersteller reagiert:

Übertriebene Werbung für „Kurkuma mit Piperin“ entfernt

Änderung: Die Firma Neosupps hat Werbung zu antioxidativer und verdauungsfördernder Wirkung sowie weitere gesundheitsbezogene Aussagen im Online-Shop beseitigt.
Geändert

Mit Aussagen wie „Kurkuma als neues Wundermittel?“ und einer antioxidativen und verdauungsfördernden Wirkung warb der Anbieter für das Nahrungsergänzungsmittel. Bei einigen Aussagen handelte es sich um übertriebene gesundheitsbezogene Aussagen. Andere sind als krankheitsbezogene Aussagen zu werten. 
Der Online-Händler hat nach einer Abmahnung die kritisierten Aussagen im Shop entfernt.

Ich interessiere mich für Supplements und teste gerne verschiedene, um meine Beschwerden zu lindern, bevor ich zum Arzt gehe. Daher habe ich die Kapseln Kurkuma mit Piperin gekauft. Ich habe schon ein anderes Produkt von dieser Firma gemeldet und muss jetzt leider auch dieses melden. Dem Produkt wird eine „antioxidative Wirkung nachgesagt“ und soll damit bei Entzündungen sämtlicher Art helfen. Scheinbar ist das Produkt ein super Mittel gegen Verdauungsbeschwerden wie etwa Blähbauch und zusätzlich soll es noch den Stoffwechsel anregen. Ich habe mir das Produkt bestellt, da es im Internet mittlerweile verbreitet ist, Kurkuma heilende Eigenschaften zuzusprechen. So wie der Hersteller das Produkt beschreibt, klingt es meiner Meinung nach wie ein Arzneimittel. Ich habe es trotzdem getestet und habe leider festgestellt, dass meine Beschwerden nicht gelindert wurden. 
Verbraucher aus Essen vom 11.04.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Anbieter bewirbt das Produkt mit übertriebenen gesundheitsbezogenen sowie krankheitsbezogenen Aussagen. Beide sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Daher sollte die Werbung unterbleiben.

Darum geht’s:

Auf neosupps.com bewirbt der Anbieter die Kapsel „Kurkuma mit Piperin“ unter anderem mit folgenden Aussagen:

  • Kurkuma als neues Wundermittel?
  • Ihr wird eine antioxidative Wirkung nachgesagt. Somit hilft die Einnahme von Kurkuma bei Entzündungen sämtlicher Art.
  • Zudem wirkt die Pflanze verdauungsfördernd, wodurch ein Blähbauch und Völlegefühle gelindert werden können.
  • Auch eine stoffwechselanregende Wirkung soll Kurkuma besitzen.
  • Es ist eine Heilpflanze, die bereits seit vielen Jahrhunderten in der chinesischen Medizin verwendet wird und nun endlich auch hier an Aufmerksamkeit gewinnt.

Das Produkt enthält Kurkuma Extrakt (95 % Kurkumin) und schwarzer Pfeffer Extrakt (95 % Piperin).

Das ist geregelt:

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Außerdem dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health-Claims Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln, sowie solche Werbung für Lebensmittel. Gesundheitsbezogene Angaben sind danach verboten, sofern sie nicht in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind.
Für Kurkumin gibt es in der Liste keine zugelassenen Claims. Gesundheitsbezogene Angaben im Zusammenhang mit der Verdauung und zu Entzündungen sind wissenschaftlich noch nicht bewertet. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussagen vermitteln den Eindruck, dass die Kapseln gegen Blähungen, Bauchschmerzen und Entzündungen helfen. Solche krankheitsbezogenen Aussagen sind für Lebensmittel nicht erlaubt. Außerdem verwendet der Anbieter gesundheitsbezogene Aussagen zu Kurkumin, die jedoch nicht zugelassen oder nicht abschließend bewertet sind. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die krankheitsbezogenen und nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen entfernen.

Stellungnahme der Neosupps GmbH, Hamburg

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.02.2023 hat der Anbieter bisher nicht reagiert.

Ergebnis

Die Firma Neosupps hat die kritisierten Aussagen beim Online-Angebot entfernt.