Das ärgert beim Einkauf:

Trotz Weichkäsefüllung als vegan gekennzeichnet

Die Teigrollen „Öz Yufka Sarma Böregi“ enthalten mit Käse eine tierische Zutat und können nicht vegan sein.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Auslobung „vegan“ passt nicht zu den Teigrollen mit Käsefüllung. Käse stammt als Milchprodukt vom Tier und ist somit nicht vegan. Die Anbieterfirma sollte nicht mit vegan werben, wenn Kuhmilchkäse im Produkt steckt.

Auf der Packung „Sarma Böregi“ steht bei den Inhaltsangaben: Weichkäse aus Kuh-milch. Am rechten unteren Rand hat die Packung den Aufdruck: vegan. Kann/darf das sein?
Verbraucher aus Darmstadt vom 02.07.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Auslobung “vegan“ passt nicht, denn die Teigrollen enthalten mit Käse ein tierisches Produkt. 

Darum geht’s:

Die Firma Öz Yufka Teigwarenproduktion bietet das Produkt „Sarma Böregi“ an. Auf der Schauseite der Kunststoffschale steht unter dem Produktnamen in sehr viel kleinerer Schrift in Deutsch, Englisch und Französisch „Teigblätter mit Käsefüllung“. Neben einem Bild von Teigrollen steht auf rotem Grund in weißer Schrift in vier Sprachen „Käse“. Die Zutatenliste führt für die Füllung die Zutaten Weichkäse aus Kuhmilch, Sonnenblumenöl und zwei Konservierungsstoffe auf. Ebenfalls auf der Schauseite steht am rechten unteren Rand der Hinweis „vegan“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Eine Kennzeichnung „vegan“ auf einem Lebensmittel, das nach allgemeiner Auffassung nicht vegan ist, würden Gerichte als täuschend bewerten. Wie der Begriff „vegan“ zu verstehen ist, ist in den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel beschrieben. "Vegan" sind nach den Leitsätzen Lebensmittel, für die auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten und keine Verarbeitungshilfsstoffe oder ähnliche Zutaten tierischen Ursprungs verwendet werden. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bewerbung der Teigrollen als vegan passt nicht aufgrund der Käsefüllung. "Vegan" weckt die Erwartung, dass keine tierischen Zutaten im Produkt stecken, was nicht stimmt.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte nicht mit vegan werben, wenn Kuhmilchkäse im Produkt steckt. 

Stellungnahme der Öz Yufka Teigwarenproduktion E.K., Köln

Auf das Schreiben der Redaktion von Lebensmittelklarheit vom 10.07.2025 liegt keine Antwort vor. 

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnung informiert.