Das ärgert beim Einkauf:

„Täglich 3 Gramm“ ist nicht das gleiche wie „vor jeder Mahlzeit 3 Dosen von je 1 Gramm

Natur House schludert bei Pflichtangaben für Angebote wie „Slimbel Imbissriegel".
getaeuscht

Auf naturhouse.de fehlen bei den zum Kauf angebotenen Lebensmitteln wie dem „Slimbel Imbissriegel“ Pflichtangaben wie Nährwerte und die Hervorhebung allergener Zutaten. Über die im Riegel enthaltene Zutat „Glucomannan“ informiert die Firma nicht wie gesetzlich vorgeschrieben.

Die Anbieterfirma sollte alle erforderlichen Pflichtangaben zum Produkt zur Verfügung stellen.
 

Natur House verkauft über ihren Online-Shop verschiedene Produkte, unter anderem zur Gewichtskontrolle. Bei dem Beispiel Slimbel Imbissriegel finde ich keine Nährwertangaben und in der Liste der Inhaltsstoffe sind die Allergene nicht hervorgehoben. In einer Tabelle auf der rechten Seite wird bei "Allergene" angegeben, was nicht enthalten ist ("Ohne Gluten, etc.).

Zusätzlich wird ein Health Claim für Glucomannan verwendet. Aufgrund fehlender Angaben zu der Menge von Glucomannan im Produkt bin ich mir nicht sicher, ob die geforderten 1 Gramm pro Portion enthalten ist. Außerdem irritiert es mich etwas, dass dort empfohlen wird, vor jeder Mahlzeit 3 Dosen von je 1 Gramm einzunehmen.
Verbraucherin aus Rüdesheim vom 04.12.2023
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Firma Natur House informiert Kaufinteressierte in ihrem Online-Shop unzureichend über wichtige Eigenschaften ihrer Produkte. Beim Slimbel Imbissriegel: ist die vorgeschriebene Information zu Glucomannan falsch, Nährwertangaben und die Hervorhebung von allergenen Zutaten fehlen.

Darum geht’s:

Auf ihrer Internetseite naturhouse.de bietet die Firma Natur House unter anderem den „Slimbel Imbissriegel“ als Zwischenmahlzeit und Mahlzeitenersatz zum Abnehmen an. Zwei Riegel sollen im Rahmen einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung zur Gewichtsreduktion eine Mahlzeit ersetzen. Die Firma wirbt mit „enthält Milchprotein, Glucomannan und einen Vitamin- und Mineralstoffkomplex“.
Eine Nährwerttabelle und die Mengenangaben zu den angepriesenen Nährstoffen je 100 Gramm und je Riegel fehlen. Bei der Auflistung der Zutaten hebt die Firma enthaltene Allergene wie Milchprotein optisch nicht hervor.
Zu Glucomannan heißt es „Glucomannan hilft beim Abnehmen mit einer kalorienarmen Diät. Es wird empfohlen, vor jeder Mahlzeit 3 Dosen von je 1 Gramm mit 1 oder 2 Gläsern Wasser einzunehmen“. 

Das ist geregelt: 

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, welche Informationen die Produktverantwortlichen verpflichtend aufführen müssen. Sie gilt auch für Angebote in Online-Shops. Zu den verpflichtenden Informationen zählen unter anderem die Nährwertangaben, die Zutatenliste und die Hervorhebung von allergenen Zutaten in der Zutatenliste.

Wird ein Lebensmittel als Mahlzeitenersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung angeboten, muss es gemäß der Gesundheitsangaben-Verordnung vorgegebene Mindestmengen aller wichtigen Nährstoffe enthalten. 

Die Werbung „Glucomannan trägt im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zur Gewichtsreduktion bei“ darf entsprechend der Verordnung nur für Lebensmittel verwendet werden, die 1 Gramm Glucomannan je angegebene Portion enthalten. Zum anderen sind Verbraucher:innen darüber zu informieren, dass für die positive Wirkung eine tägliche Aufnahme von 3 Gramm Glucomannan in drei Portionen mit jeweils 1 Gramm erforderlich ist. Weiterhin ist anzugeben, dass die Portionen Glucomannan mit 1 bis 2 Gläsern Wasser vor den Mahlzeiten aufzunehmen sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Wichtige Informationen für die Kaufentscheidung fehlen im Online-Shop: Ob sich der Slimbel Imbissriegel als Mahlzeitenersatz und zum Abnehmen eignet, können Interessierte aufgrund der fehlenden Nährwertangaben nicht prüfen. Sie erfahren nicht, ob das für die Werbung mit Gewichtsreduktion geforderte Gramm Glucomannan in einer Portion (Riegel) steckt und auch nicht, dass Abnehmwillige für einen positiven Effekt täglich drei Portionen à ein Gramm Glucomannan aufnehmen müssen. Natur House informiert falsch, dass vor jeder Mahlzeit drei Gramm Glucomannan empfohlen würden. Das wären bei fünf Mahlzeiten am Tag bis zu 15 Gramm Glucomannan und damit eine viel zu große Menge. Die Hervorhebung von allergenen Zutaten ist eine sinnvolle Pflichtangabe, die hier fehlt. Sie kann verhindern, dass Allergiker:innen Allergene übersehen und möglicherweise erkranken.


Weiterhin ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Firma die Auflistung der Zutaten als „Inhaltsstoffe“ statt als “Zutatenliste“ bezeichnet.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte alle erforderlichen Pflichtangaben zum Produkt zur Verfügung stellen.
 

Stellungnahme Natur House, Erlangen

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19.12.2023 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die fehlenden und falschen Pflichtangaben informiert.