Das ärgert beim Einkauf:

Statt Beeren hauptsächlich Apfel und Hibiskus im Tee

„Meßmer Cold Tea“ bewirbt „Sommerbeeren“ obwohl nur wenige im Tee stecken. Des Weiteren benennt die Firma Steviablätter unüblich als „Süßkraut“.
getaeuscht

Der „Meßmer Cold Tea Sommerbeeren“ bildet prominent Beerenfrüchte ab, obwohl Hibiskus und Apfel die Hauptzutaten des Früchtetees sind. Unerwartet taucht außerdem die Zutat Rote Bete in dem Sommerbeerentee auf. Sie dient offensichtlich der Farbgebung des Tees. Weiterhin führt die Zutatenliste „Süßkraut“ auf. Diese Bezeichnung ist für Steviablätter wenig gebräuchlich. In der Zutatenliste sollte daher die verkehrsübliche Bezeichnung „Steviablätter“ stehen. 
Der Anbieter sollte die Aufmachung an die tatsächliche Zusammensetzung des Früchtetees anpassen und die verkehrsübliche Bezeichnung „Steviablätter“ verwenden.

Ich habe den Cold Tea Sommerbeeren von Meßmer gekauft und bei einem späteren Blick auf die Zutatenliste gesehen, dass die vorne prominent aufgedruckten Früchte ganz am Ende der Zutatenliste stehen und die Hauptzutaten Hibiskus und Apfel sind. Die rote Färbung kommt wohl von der Rote Bete, was ich in Tee gar nicht erwartet hätte. Ich vermute, dass hier weißer statt rotem Hibiskus eingesetzt wurde, da roter Hibiskus aufgrund der Unruhen im Sudan teuer geworden ist und daher mit Rote Bete nachgeholfen werden musste. 
Und der Name "Süßkraut" ist (laut Wikipedia) zweideutig. Es kann sich hierbei entweder um das Aztekische Süßkraut oder um Stevia handeln, mir als Verbraucher wird das leider nicht klar.
Verbraucher aus Straelen vom 26.08.2024 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung des Früchtetees „Cold Tea Sommerbeeren“ passt nicht zum Inhalt. Denn der Tee besteht hauptsächlich aus Apfel und Hibiskus und ist aromatisiert. Beerenfrüchte enthält er kaum. Weiterhin ist die Bezeichnung „Süßkraut“ für Steviablätter in der Zutatenliste wenig gebräuchlich. 

Darum geht’s:

Der Früchtetee „Meßmer Cold Tea Sommerbeeren“ bildet auf der Schauseite Erdbeeren, schwarze Johannisbeeren, Himbeeren sowie Heidelbeere und Brombeere ab. Die in deutlich kleinerer Schriftgröße aufgedruckte Bezeichnung lautet „Früchtetee mit B-Vitaminen, natürlich aromatisiert, Waldbeeren-Geschmack“. 
In der Zutatenliste stehen als erste Zutaten Apfel, Hibiskus, natürliches Aroma, Süßkraut, Rote Bete, […]. Die Beerenfrüchte „Schwarze Johannisbeeren, Erdbeeren, Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren“ tauchen am Ende der Zutatenliste ohne Mengenangabe auf. Die Bezeichnung „Süßkraut“ für die Blätter der Pflanze Stevia rebaudiana in der Zutatenliste ist wenig gebräuchlich. Verkehrsüblich ist die Bezeichnung „Steviablätter“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Dies sind wesentliche Grundsätze in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren gibt die Verordnung vor, dass der prozentuale Mengenanteil der Zutaten anzugeben ist, die in der Bezeichnung, durch Bilder oder Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben werden. Ausgenommen sind Zutaten, die in kleinen Mengen zur Geschmacksgebung verwendet werden.
Für die Bezeichnung der Zutaten im Zutatenverzeichnis fordert die LMIV, dass eine verkehrsübliche Bezeichnung verwendet wird, sofern keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung existiert.
Nach den Leitsätzen für Tee und teeähnliche Erzeugnisse sollten bildliche Darstellungen dem Erzeugnis entsprechen. Werden zur Beschreibung der Geschmacksrichtung bildliche Darstellungen verwendet, aber ausschließlich oder überwiegend Aromen eingesetzt, dann sollte neben der Abbildung ein deutlicher Hinweis wie „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“ stehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung der Verpackung beschönigt die Zusammensetzung des Früchtetees. Denn tatsächlich spielen nicht die abgebildeten Beeren, sondern Apfel, Hibiskus und natürliches Aroma die Hauptrolle in dem Früchtetee. Für die passende Farbe des Tees sorgt offensichtlich die Zutat Rote Bete. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Kaufinteressierte auf der Schauseite der Verpackung erkennen können, woraus der Tee hauptsächlich besteht. Des Weiteren ist die Bezeichnung „Süßkraut“ in der Zutatenliste unüblich. Aus unserer Sicht handelt es sich um Stevia(-blätter). Diese Bezeichnung kennen Verbraucher:innen besser, sie sollte daher in der Zutatenliste auftauchen. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die Aufmachung an die tatsächliche Zusammensetzung des Früchtetees anpassen und die Bezeichnung „Süßkraut“ vermeiden.

Stellungnahme der Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Seevetal

Kurzfassung:
Die exakte Zusammensetzung ist den Angaben auf der Faltschachtel zu entnehmen. Die Färbung des Aufgusses wird im Zusammenspiel mit den enthaltenen Zutaten erzielt. Der Aufguss wird mit 500 ml pro Portion zubereitet und enthält 37,5% des Tagesbedarfes. Bei der Zutat „Süßkraut“ handelt es sich um die Blätter von Stevia rebaudiana, also um die rein pflanzlichen Steviablätter.