Schöngerechneter Eiweißgehalt in „Protein Drink“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Everydays bewirbt den „Smart Protein Drink Lemon“ auf ihrer Website mit dem Hinweis, dass eine Portion mit 17 Gramm Pulver einer Eiweißmenge von 56 Gramm entspricht. Sie bezieht sich dabei auf essentielle Aminosäuren. Diese ergeben aber kein Protein – weder im Körper noch einem damit angerührten Shake.
Everydays sollte auf die Werbung „1 Portion mit 17 g Pulver ≙ 56 g Eiweiß“ verzichten.
Beschwerde
Mir ist auf der Website everydays.de das Produkt „Smart Protein Drink Lemon“ aufgefallen, das mit dem Hinweis beworben wird, dass eine Portion von 17 g angeblich „56 g Eiweiß“ enthält.
Nach meinem Verständnis ist es aber physikalisch unmöglich, dass ein 17 g-Löffel Pulver mehr als 17 g Eiweiß enthalten kann. In der Zutatenliste werden zudem nur einzelne Aminosäuren aufgeführt, deren Gesamtmenge in keiner Weise 56 g ergeben kann.
Ich frage mich daher: Ist diese Angabe „56 g Eiweiß pro 17 g“ tatsächlich erlaubt oder möglicherweise irreführend? Entspricht diese Werbung den Vorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)?
Ich finde die Angabe sehr verwirrend, da sie suggeriert, dass mit nur 17 g Pulver bereits über die Hälfte des Tagesbedarfs an Eiweiß gedeckt wäre – was meiner Meinung nach nicht stimmen kann.
Verbraucher aus Kassel vom 28.05.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Firma wirbt mit Proteingehalten, die das Produkt nicht enthält, denn Aminosäuren lassen sich nicht einfach zu Protein „hochrechnen“. 17 Gramm Aminosäurepulver entsprechen nicht 56 Gramm Eiweiß – weder im Vergleich zu anderen Shakes noch in Form von Körpereiweiß.
Darum geht’s:
Everydays.de bietet ein Nahrungsergänzungsmittel „Smart Protein Drink Lemon“ an. Die Firma wirbt auf der Angebotsseite mit dem Hinweis „smarte Proteinbausteine zum Trinken“ und „lebenswichtige Aminosäuren“. Ein Galeriebild der Angebotsseite wirbt mit „56 g Eiweiß oder 1 Portion*“ und “„1 Portion mit 17 g Pulver ≙ 56 g Eiweiß“.
An anderer Stelle wirbt der Anbieter mit „1 Portion mit 8,5 g Pulver ≙ 28 g Eiweiß“.
Die Nährwerttabelle listet die Mengen der enthaltenen Aminosäuren „pro Portion (8,5 g)“ auf. Aufsummiert ergibt sich eine Menge von insgesamt 7,3 g Aminosäuren. Laut Zutatenliste enthält das Pulver neben Aminosäuren Zutaten wie Emulgatoren, Säuerungs- und Süßungsmittel.
Laut FAQs beträgt die Füllmenge des Messlöffels 17 Gramm. Dort erfolgt erneut der Hinweis „[...] Ein Messlöffel […] entspricht ca. 56 g körpereigenem Eiweiß. […]“.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung sowie die Eigenschaften des Lebensmittels. Nach der Verordnung ist der Begriff „Eiweiß“ festgelegt als der nach einer vorgegebenen Methode errechnete Gesamtstickstoffgehalt multipliziert mit 6,25. Des Weiteren schreibt die Verordnung vor, dass Informationen über Lebensmittel zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein müssen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Informationen, die Verbraucher:innen zum Eiweißgehalt des Pulvers erhalten, sind nicht nachvollziehbar. 17 Gramm Smart Protein-Pulver entsprechen nicht 56 Gramm Eiweiß. Selbst wenn die Menge an essenziellen Aminosäuren einem nicht näher beschriebenen Shake entsprechen sollte, liefert das Produkt etwa 15 Gramm Protein, nicht 56 Gramm. Auch können allenfalls rechnerisch 56 Gramm Körperprotein aufgebaut werden. Im Körper können Aminosäuren beispielsweise auch zur Energiegewinnung dienen. Dann entstehen Kalorien statt Körperprotein. Die Firma macht mit diesen Vergleichen falsche Versprechungen.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Angaben zur Portionsgröße uneinheitlich sind und zu falschen Verzehrmengen führen können.
Fazit:
Everydays sollte auf die Werbung „1 Portion mit 17 g Pulver ≙ 56 g Eiweiß“ verzichten.
Stellungnahme der Everydays GmbH, Berlin
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 15.06.2025 liegt bisher keine Antwort vor.