Wann ist High-Protein-Werbung für Sportler:innen erlaubt?
Frage
Dürfen Hersteller Produkte als „High Protein“ bewerben, auch wenn deren Gesamt-Nährwertprofil – also Kalorien, Fett- oder Zuckergehalt – nicht wirklich zu einer sportlichen oder gesundheitsorientierten Ernährung passt? Bräuchte es nicht strengere Regeln oder zusätzliche Pflichtangaben, damit Verbraucherinnen und Verbraucher besser erkennen können, ob ein „High Protein“-Produkt tatsächlich einen echten ernährungsbezogenen Vorteil bietet?
Verbraucher aus Marburg vom 18.11.2025
Antwort
Ja, bislang dürfen Hersteller Produkte als „High Protein“ bewerben, auch wenn sie insgesamt viel Zucker, Fett oder Kalorien enthalten. Entscheidend ist allein der Proteingehalt. Die entsprechende Verordnung sieht allerdings vor, Nährwertprofile für solche Werbung festzulegen. Die Profile sollen Höchstgrenzen, beispielsweise für den Fett-, Salz- und Zuckergehalt benennen. Derzeit ist unklar, wann die Nährwertprofile erstellt und gelten werden.
Die Angabe „High Protein“ oder „proteinreich“ ist EU-weit geregelt: Mindestens 20 Prozent der Kalorien des Lebensmittels müssen aus Protein stammen – unabhängig davon, ob das Lebensmittel gleichzeitig viel Zucker, Fett oder Salz enthält. Für die Werbung „Proteinquelle“ oder „proteinhaltig“ müssen mindestens 12 Prozent der Kalorien aus Protein stammen.
Bislang wurden noch keine verbindlichen Nährwertprofile festgelegt. Laut der EU-Health-Claims-Verordnung sollten die Profile sicherstellen, dass Lebensmittel mit einer ungünstigen Zusammensetzung nicht durch einzelne positive Aussagen gesünder wirken, als sie sind. Ohne solche Profile können Produkte mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt weiterhin mit „High Protein“ beworben werden – selbst wenn sie ernährungsphysiologisch kaum oder keine Vorteile bieten.
Das Problem verstärkt sich bei sportlich anmutender Werbung. Eiweißbrote, Riegel, Getränke, Süßigkeiten oder Chips mit Angaben zum Proteingehalt richten sich oft gezielt an sportlich aktive Menschen, obwohl es für sogenannte Sportlerlebensmittel keine besonderen rechtlichen Anforderungen gibt. Viele dieser Produkte sind für Sportler:innen überflüssig, teurer als herkömmliche Alternativen und liefern keinen zusätzlichen Nutzen. Zwar sind übertriebene Leistungsversprechen verboten, doch die reine Proteinwerbung reicht oft aus, um einen sportlichen oder gesunden Eindruck zu erzeugen.
Der Nutri-Score, eine farbige Nährwertkennzeichnung kann eine erste Orientierung bieten. Er ist jedoch nicht verpflichtend und daher nicht auf allen Produkten zu finden. Solange verbindliche Nährwertprofile fehlen, bleibt es für Verbraucher:innen schwer zu erkennen, ob ein „High Protein“-Produkt einen echten ernährungsbezogenen Vorteil bietet oder vor allem gut vermarktet ist.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Lebensmittel mit ungünstigen Nährwertprofilen – also mit viel Zucker, Fett oder Salz – nicht mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben werben dürfen. Die Europäische Kommission sollte die seit vielen Jahren angekündigten Nährwertprofile für die Health-Claims-Verordnung endlich vorlegen und verbindlich machen, um Verbraucher:innen wirksam vor Irreführung zu schützen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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