Schlau durch Limonade: Fragwürdige Gesundheitsaussagen zur „OeLemonade“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Brauerei Oettinger bewirbt ihre „OeLemonade“ vollmundig „für ein gutes Bauchgefühl“ darunter Aussagen wie „Darm-Schlau“. Die zugesetzten Ballaststoffe sollen unter anderem den Cholesterinspiegel senken und die Gewichtsabnahme unterstützen. Solche Behauptungen sind zum Glück nicht erlaubt, denn Werbung mit Gesundheitsversprechen ist streng geregelt. Ohne starke wissenschaftliche Daten geht gar nichts. Außerdem passt die Natürlich-Werbung nicht für das Süßungsmittel Stveviolglycosid.
Die Brauerei sollte den Internetauftritt komplett überarbeiten und sämtliche gesundheitsbezogenen Aussagen sowie die Natürlich-Werbung für Steviolglycoside entfernen.
Beschwerde
Wir haben nur einen Schluck probiert und den Rest weggekippt! Bitte prüfen Sie doch die Werbung/Werbebotschaften der OE-Lemonade + OE-Water. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen finde ich diese sehr fragwürdig. Und wer braucht eigentlich Proteine und Ballaststoffe in Getränken? Verbraucherinnen und Verbraucher haben doch ein Recht auf Infos, die stimmen – oder?
Beispiel: „Natürlich“? Steviolglycoside sind chemisch hergestellt kein wenig bitter - alle Süßungsmittel haben einen bitteren (Nach-)Geschmack – ebenso Stevia/Steviolglycoside. „Für ein gutes Bauchgefühl“ - nö, bestimmt eher ein schlechtes Bauchgefühl. Uns war schlecht.
Verbraucherin aus Fremdingen vom 03.10.2025
Falsche Produktbeschreibung auf Webseite: OeLemonade enthält 6 g präbiotische Ballaststoffe (präbiotisch ist nicht als solche Auslobung in der EU zugelassen, zudem ist resistentes Dextrin kein wissenschaftlich bewiesenes Präbiotikum).
Nicht erlaubte Auslobungen auf der Webseite, z. B. Darm-Schlau, Darm-Genie etc. und die dazugehörigen Beschreibungen.
Verpackung ist auch nicht korrekt: „für das gute Bauchgefühl“ geht nur mit zugelassenem Health Claim, der hier fehlt.
Verbraucherin aus Mannheim vom 21.07.2025
Kann man Angaben wie „fürs gute Bauchgefühl“, „Darm-Schlau“, „Darm-Genie“, „Darm-Glücklich, „Darm-Fit“ einfach so machen? Aussagen zur kognitiven Funktion, Cholesterinsenkung, Darmgesundheit und Gewichtsabnahme müssen doch zugelassen werden. Auf der Homepage von Oettinger wird das aber einfach behauptet.
Verbraucherin aus Worms vom 17.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung für die ballaststoffreiche Limonade strotzt nur so vor falschen Gesundheits-Versprechungen: Mit seinen übertrieben positiven Effekten auf die „Darm“-Gesundheit geht Oettinger zu weit. Außerdem passt die Natürlich-Werbung für Stevia nicht.
Darum geht’s:
Die Brauerei Oettinger bewirbt ihre Getränke als „OeLemonade – die Limo mit Ballaststoffen“ mit Aussagen wie:
„reich an Ballaststoffen“
„für ein gutes Bauchgefühl“
Auf die Frage „Warum eine Limo für ein gutes Bauchgefühl?“ folgen Aussagen wie:
- „Darm-Schlau – Ballaststoffe können die kognitive Funktion verbessern.“
- „Darm-Genie – Ballaststoffe senken den Cholesterinspiegel.“
- „Darm-Fit – Ballaststoffe unterstützen die Gewichtsabnahme!“
Zu Ballaststoffen im Produkt schreibt der Anbieter:
„OeLemonade enthält 6 g präbiotische Ballaststoffe pro Dose oder Flasche aus der Tapiokapflanze (resistentes Dextrin). Sie fördern eine gesunde Verdauung, füttern deine gute Darmbakterien und können dabei helfen, dein Immunsystem zu stärken.“
Unter den FAQs findet sich der Hinweis auf die Natürlichkeit von Stevia. Für das Getränk verwendet der Anbieter aber nicht die Blätter der Stevia, sondern das Süßungsmittel Steviolglycoside. Dieses wird in einem aufwändigen Prozess aus den Blättern gewonnen und hat mit „natürlich“ nichts mehr zu tun.
Rechnerisch erfüllt das Getränk die Voraussetzung für die nährwertbezogenen Angabe als „ballaststoffreich“.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung.
Lebensmittel mit der Angabe „hoher Ballaststoffgehalt“ oder „reich an Ballaststoffen“ müssen entweder 6 Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm oder 3 Gramm Ballaststoffe pro 100 Kilokalorien enthalten.
Außerdem dürfen Unternehmen mit gesundheitsbezogenen Angaben nur werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für die Präbiotika Inulin und Oligofructose eingereichte Angaben in Bezug auf die Darmtätigkeit wurden bereits im Jahr 2012 abgelehnt.
Zugelassene Claims für „Ballaststoffe“ lauten:
- „Gerstenkorn-Ballaststoffe tragen zur Erhöhung des Stuhlvolumens bei.“
- „Haferkorn-Ballaststoffe tragen zur Erhöhung des Stuhlvolumens bei.“
- „Roggen-Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei.“
Diese sind nur erlaubt, wenn das Lebensmittel einen hohen Ballaststoffgehalt aus dem genannten Getreide enthält.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Mit der Werbung für die Zusammensetzung der Limo nimmt es Oettinger offensichtlich nicht so genau. Zur Ballaststoff-Werbung: Nur weil das Getränk als „ballaststoffreich“ gilt, hat es nicht automatisch positive Wirkungen auf den Darm, das Gehirn oder den Cholesterinspiegel. Oettinger fabuliert irgendwelche Wirkungen, statt sich an verbraucherschützende Vorschriften zu halten. Es gibt keinerlei zugelassene Claims für Ballaststoffe insgesamt und erst recht nicht für „präbiotischen Ballaststoffe“.
Obwohl die Limo keine Stevia zum Süßen enthält, verweist die Firma auf die Stevia-Pflanze. Auch das passt nicht, wenn stattdessen das stark verarbeitete Süßungsmittel Stevioglycosid zum Einsatz kommt.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere unzulässige Aussagen aufgefallen. Beispielsweise sollen Ballaststoffe „deinen Darm auf Trab bringen“, „können dabei helfen, dein Immunsystem zu stärken“ und „Ballaststoffe aus Tapiokafasern sind besonders verträglich“.
Fazit:
Die Firma sollte den Internetauftritt komplett überarbeiten und sämtliche gesundheitsbezogenen Aussagen sowie die Natürlich-Werbung für Steviolglyoside entfernen.
Stellungnahme der Oettinger Brauerei GmbH, Oettingen
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 5. September 2025 liegt keine Antwort vor.







