Ballaststoffdrink enthält kaum Ballaststoffe
Frage
Ich habe einen „Ballaststoffdrink“ auf Joghurtbasis gekauft. Bei einem Blick auf die Nährwerte ist mir aufgefallen, dass er nur ein Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm enthält. Das liegt deutlich unter dem Schwellenwert der Health-Claims-Verordnung. Hier sind, soweit ich weiß, mindestens drei Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm für die Werbung als „Ballaststoffquelle“ vorgeschrieben. Mit nur einem Gramm Ballaststoffe auf 100 Gramm ist der Drink doch eher ballaststoffarm. Könnte das nicht irreführend sein oder gegen die HCVO verstoßen?
Verbraucher aus Marburg vom 10.12.2025
Antwort
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit vermittelt der Produktname „Ballaststoffdrink“ ein ballaststoffreiches Lebensmittel . Ein Gramm Ballaststoffe in 100 Gramm Joghurtdrink kann diese Erwartung kaum erfüllen.
Nährwertbezogene Angaben im Anhang der Health-Claims-Verordnung geregelt. Die Verordnung unterscheidet zwei Angaben zu Ballaststoffen:
Lebensmittel, die als „Ballaststoffquelle“ oder vergleichbar bezeichnet werden, müssen entweder drei Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm oder 1,5 Gramm Ballaststoffe pro 100 Kilokalorien enthalten.
Für die Werbung „ballaststoffreich“ ist die doppelte Menge erforderlich, also entweder sechs Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm oder drei Gramm Ballaststoffe pro 100 Kilokalorien.
Eine weitere Voraussetzung ist laut der Verordnung, dass eine Menge des Lebensmittels, „deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann“, eine signifikante, also bedeutende Ballaststoffmenge liefern muss.
Für den Joghurtdrink bedeutet das: Um die erste Voraussetzung für die Werbung „ballaststoffreich“ zu erfüllen, dürfte der Ballaststoffdrink mit 1 Gramm Ballaststoffen pro 100 Gramm nur etwa 33 Kilokalorien enthalten. Dann würde er die Vorgabe von drei Gramm Ballaststoffe pro 100 Kilokalorien gerade erfüllen.
Zusätzlich müsste das Produkt die zweite Voraussetzung erfüllen, also eine signifikante Menge pro Portion liefern, „deren Verzehr vernünftigerweise erwartet werden kann“. Einen rechtlichen Referenzwert für Ballaststoffe gibt es nicht. Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt eine Aufnahme von 25 Gramm Ballaststoffen pro Tag. Bei anderen Nährstoffen werden 15 Prozent des Referenzwertes als signifikant angesehen. Das wären 3,75 Gramm Ballaststoffe. Diese müssten nach Auffassung von Lebensmittelklarheit in einer Portion des Getränks enthalten sein.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit erwarten Verbraucher:innen von einem „Ballaststoffdrink“, dass er ballaststoffreich ist. Der Zusatz von einem Gramm Ballaststoffe pro 100 Gramm Milcherzeugnis erscheint uns dafür zu gering. Hersteller sollten darauf achten, dass sie die Voraussetzungen nicht nur rechnerisch erfüllen. Sie sollten auch sicherstellen, dass eine übliche Verzehrsmenge des Lebensmittels eine signifikante Menge des beworbenen Nährstoffs liefert – in diesem Fall eine bedeutende Menge an Ballaststoffen.
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Kommentare
Ich mache alles selbst und bin kein Fan von Verpackungsmüll und Täuschungen von Herstellern die gern Ihre verschlechterte Rezeptur ändern und den Inhalt verkleinern aber der Preis bleibt.
Vielen Dank für diese sehr informative Seite. Großes Lob!
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