Das ärgert beim Einkauf:

Rauch Happy Day Himbeere

Himbeeren werden prominent beworben, obwohl nur 7,5 Prozent im Getränk stecken.
getaeuscht

Der Anbieter stellt Himbeeren im Produktnamen und durch Abbildungen prominent heraus. Auf Himbeermark entfallen 7,5 Prozent, auf Apfelsaft 15 Prozent. Zwar ist an der Verpackungsseite ein grüner Apfel abgebildet, auf der Schauseite ist er aber praktisch nicht zu sehen. Außerdem hebt er sich kaum von der Hintergrundfarbe ab. Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite den Fruchtgehalt von Apfel und Himbeere nennen und die Abbildungen an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Der Anbieter hat inzwischen minimale Änderungen vorgenommen. Nach wie vor stellt die Schauseite Himbeere in den Vordergrund, obwohl das Getränk unverändert 7,5 Prozent Himbeermark und deutlich mehr Apfelsaft enthält.

Auf der Vorderseite steht nur das Wort „Himbeere“. Auf der Verpackung sind auch nur Himbeeren abgebildet. Erst die Zutatenliste, die ich im Markt nicht entziffern konnte (sehr klein, schwarze Schrift auf dunkelgrünem Untergrund und in etlichen Sprachen verfasst), die ich zu Hause mit Hilfe einer Lupe entziffern musste, gab bekannt, dass es sich um ein Apfel- Himbeersaftgetränk handelt. Es enthält nur 7,5 g Himbeermark auf 100 g. 
Die Bezeichnung „Himbeere“ stellt demnach eine Verbrauchertäuschung dar. Korrekt müsste es z.B. heißen „Apfelsaftgetränk mit Himbeeren“.
Verbraucher aus Witten vom 06.02.2022 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Schauseite hebt Himbeeren prominent hervor. Verbraucher:innen können daher deutlich mehr als nur 7,5 Prozent Himbeermark in dem Getränk erwarten. Der Anbieter sollte Produktnamen und Fruchtabbildungen an die Zusammensetzung des Getränks anpassen.

Darum geht’s:

Die Schauseite nennt das Getränk „Happy Day Himbeere“. Nahezu die Hälfte der Schauseitenfläche nehmen abgebildete Himbeeren und ein mit roter Flüssigkeit gefülltes Glas ein. Die Hintergrundfarbe der Kartonverpackung ist grün. Der an der Seite abgebildete grüne Apfel setzt sich nicht davon ab.
Die Bezeichnung an der Verpackungsseite lautet „Apfel-Himbeersaftgetränk. Fruchtgehalt 23 %“. Laut Zutatenliste enthält das Getränk Wasser, 15 Prozent Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat, Zucker, 7,5 Prozent Himbeermark sowie weitere Zutaten wie Holunderbeersaft. Die Zutatenliste ist auf der Verpackung in elf Sprachen, jeweils in kleiner Schriftgröße abgedruckt.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Aufmachung und Kennzeichnung von Erfrischungsgetränken ist in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke beschrieben. Danach muss auf fruchtsafthaltigen Getränken der Fruchtanteil angegeben sein, sofern auf Frucht hingewiesen wird. Wird eine Fruchtart beworben oder abgebildet, muss sie „in Charakter gebender Menge“ enthalten sein oder geschmacklich deutlich wahrnehmbar sein. Zutatenabbildungen dürfen nicht im Widerspruch zur Zusammensetzung oder zum Geschmack des Getränks stehen.  

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Getränk „Himbeere“ besteht aus Wasser, 23 Prozent Frucht und Zucker. Himbeeren machen nur 7,5 Prozent im Getränk aus. Das ist sicher nicht der Himbeergehalt, den Verbraucher:innen erwarten, wenn Sie beim Einkauf die Schauseite der Verpackung sehen. Diese zeigt viele Himbeeren und ein rotes Getränk, während der halbe grüne Apfel auf grünem Grund quasi nicht zu sehen ist. Die rote Farbe erhält das Getränk auch durch den beigefügten Holunderbeersaft. Hinzu kommt, dass Verbraucher:innen die Zutatenliste erst mühsam suchen müssen. Sie ist in elf Sprachen auf der Verpackung abgedruckt.

Fazit:

Der Anbieter sollte bereits auf der Schauseite den Fruchtgehalt von Apfel und Himbeere nennen und die Abbildungen an die tatsächliche Zusammensetzung anpassen.

Stellungnahme der RAUCH Fruchtsäfte GmbH & Co OG, Rankweil, Österreich

Kurzfassung:

Wir bei RAUCH leben Transparenz und Offenheit und deklarieren bei unserem Produkt „Happy Day, Himbeere“, einem Apfel-Himbeersaftgetränk, sowohl Apfel als auch Himbeere mit den genauen Mengenangaben. Diese Philosophie leben wir bei allen unseren Mehrfruchtsäften. Gleichzeitig wird aber die geschmacksgebende Frucht für den Konsumenten klar erkennbar hervorgehoben – im vorliegenden Beispiel ist dies die Himbeere.

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Ergebnis

Rauch Happy Day Himbeere, April 2022 und Januar 2023

Im Rahmen einer Marktbegehung hat Lebensmittelklarheit im Jahr 2023 festgestellt, dass der Anbieter minimale Änderungen vorgenommen hat. So ist unter anderem der Apfel auf der Schauseite der Verpackung nun in angeschnittener Form zu sehen. Die abgebildeten Himbeeren stehen jedoch weiterhin im Vordergrund und räumen aus Sicht von Lebensmittelklarheit das Täuschungspotenzial nicht aus. Auch die Zutatenliste hat sich geringfügig geändert, wobei der Anteil für Himbeermark unverändert bei 7,5 Prozent liegt.