Das ärgert beim Einkauf:

Rama Sooo Buttrig!

Wirbt mit Butter, enthält aber nur Geschmack nach Butter.
getaeuscht

Rama Sooo Buttrig! wird in der für Butter typischen Verpackungsform mit dem an Butter angelehnten Produktnamen und der Abbildung einer „Butterflocke“ angeboten. Es kann daher leicht der Eindruck entstehen, beim Produkt handele es sich um Butter oder es enthalte zumindest einen Anteil Butter. Tatsächlich steckt in dem Streichfett nur der Geschmack nach Butter. Der Hinweis 100 % Pflanzlich ist schwer lesbar. 
Der Hersteller sollte die Aufmachung so wählen, dass das Produkt zweifelsfrei als pflanzliches Streichfett zu erkennen ist.

Das Produkt wirbt prominent auf der Vorderseite mit dem Ausdruck "Sooo BUTT-RIG!". Hierdurch wird dem Verbraucher suggeriert, dass es sich um ein Produkt mit Butter handelt. In echt ist es ein Streichfett mit verschiedenen pflanzlichen Ölen und Fetten als Hauptzutat. Ob im Produkt ein buttriges Aroma verarbeitet wurde, ist unklar. Im Zutatenverzeichnis wird nur Aroma deklariert. Durch die Aufmachung als Block und dem Ausdruck "Sooo BUTTRIG!" wird beim Endverbraucher der Eindruck suggeriert, es handle sich um ein Butterprodukt. Der Zusatz 100 % Pflanzlich ist deutlich kleiner als die restlichen Schriftzüge, was den Effekt ebenfalls verstärkt. 
Verbraucher aus Mainbernheim vom 08.06.2023

Ich bin verärgert über die Aufmachung: Erster Gedanke war, es ist Butter aber komplett aus Pflanzenöl. 
Verbraucher aus Solingen vom 01.06.2023

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung des Streichfettes spricht für Butter, so dass Käufer:innen keinen Anlass haben, ihren ersten Eindruck durch einen Blick ins Kleingedruckte zu kontrollieren.

Darum geht’s:

Das Streichfett ist in der für Butter typischen Ziegelform mit einem Gewicht von 250 Gramm in Folie eingeschlagen. Auf der Schauseite steht plakativ außer dem Markennamen Rama „Sooo Buttrig!“. Daneben ist eine große „Butter“flocke zu sehen. Unter dem Produktnamen steht in sehr viel kleinerer Schrift der Hinweis „100 % pflanzlich mit köstlich buttrigem Geschmack.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
In einem Gerichturteil um die Werbung mit „Butternote“ für eine Streichcreme zum Braten hat das Landgericht Hamburg der Herstellerfirma Recht gegeben. Die Werbung mit Butternote spreche nicht für einen Butteranteil in der Streichcreme, sondern weise lediglich auf eine Aromatisierung mit Buttergeschmack hinweise. Die weiteren Instanzen haben das Urteil bestätigt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Butter gehört für viele Menschen zu den Lebensmitteln des täglichen Bedarfs. Bei diesen ist der Einkauf Routine und nachvollziehbar, dass nicht jede Verpackungsinformation geprüft wird. Der erste Eindruck zählt bei der Auswahl. Die Aufmachung mit dem Hinweis „Sooo Buttrig! spricht prominent für Butter, so dass der kleingeschriebene Hinweis „100 % Pflanzlich“ als Widerspruch zur Aufmachung untergehen kann.
Das Gerichtsurteil zur „Butternote“ ist unserer Ansicht nach nicht auf das vorliegende Streichfett in Ziegelform mit der Angabe „Sooo Buttrig!“ und der Aufmachung des Produkts übertragbar.

Fazit:

Die Firma sollte die Aufmachung so wählen, dass das Produkt zweifelsfrei als pflanzliches Streichfett zu erkennen ist. 

Stellungnahme der Upfield Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Unser Produkt verdeutlicht dem Verbraucher auf den ersten Blick, dass es sich um ein rein pflanzliches Produkt handelt; die Kombination der Angaben auf der Schauseite „RAMA Sooo buttrig!“ und „100 % pflanzlich mit köstlich buttrigem Geschmack“ ist insofern eindeutig. Die Blockform ist schon seit Langem auch für pflanzliche Streichfette üblich.