Das ärgert beim Einkauf:

Prominent als „Frischkäse“ beworben, obwohl es kein echter Frischkäse ist

Im „Milbona Frischkäse Meerrettich“ stecken außer Frischkäse und Meerrettich weitere Zutaten wie Stärke und Zucker.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Sowohl der Deckel als auch die Seitenfläche des Bechers bewerben prominent die Zutaten Frischkäse und Meerrettich. Dass eine „wärmebehandelte Frischkäsezubereitung“ im Becher steckt, ist dagegen erst bei genauerer Betrachtung zu erkennen.
Die Molkerei sollte das Produkt bereits auf der Schauseite deutlich erkennbar als Frischkäsezubereitung kennzeichnen.

Zweimal ist groß aufgeführt „Frischkäse Becher Meerrettich“. Tatsächlich ist unter Zutaten „Frischkäse“ fett unterlegt, ohne Angabe des Frischkäseanteils und lediglich 5 Prozent Meerrettich. Das sollte doch reiner Frischkäse sein. Meerrettich ist so gut wie nicht geschmacklich auszumachen.
Verbraucher aus Wegberg vom 03.02.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale


Zutreffende Bezeichnung als „wärmebehandelte Frischkäsezubereitung“ möglichst unauffällig platziert: Denn der Becher enthält nicht nur die prominent beworbenen Zutaten Frischkäse und Meerrettich.

Darum geht’s:

Auf den Becherseiten und dem Deckel steht jeweils groß gedruckt „Frischkäse Becher Meerrettich“. Die Bezeichnung „Frischkäsezubereitung wärmebehandelt“ ist an mehreren Stellen zu finden, jedoch leicht zu übersehen. So steht der Schriftzug für die Bezeichnung hochkant und kleingedruckt im Sichtfeld, ist aber vor dem Hintergrund des Geflechtes kaum wahrnehmbar. 

Auf der Becherseite stehen unterhalb der Werbung für den „Milbona Frischkäse Becher“ ebenfalls in kleinerer Schrift Bezeichnung und Zutatenverzeichnis. Außer Frischkäse und 5 Prozent Meerrettich enthält das Produkt Stärke, Speisesalz, Zucker und das Säuerungsmittel: Milchsäure.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Die Käseverordnung unterscheidet die Produktgruppe „Frischkäse“ in vier Standardsorten: Speisequark, Schichtkäse, Rahmfrischkäse und Doppelrahmfrischkäse. Die Herstellung von Frischkäse erfolgt aus Milch, Sahne oder entrahmter Milch. Zur Geschmacksgebung sind Salz, Kräuter, Kräuterzubereitungen und die entsprechenden Aromen erlaubt. Für wärmebehandelten Frischkäse sind laut Käseverordnung Stärke und Speisegelatine erlaubt. Bei Frischkäsezubereitungen muss der Käseanteil mindestens 50 Prozent betragen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominenten Hinweise auf „Frischkäse“ lassen keine weiteren Zutaten wie Stärke oder Zucker erwarten. Dass es sich um eine „Frischkäsezubereitung“ handelt, steht lediglich kleingedruckt auf dem Becher.  

Fazit:

Die Molkerei sollte das Produkt bereits auf der Schauseite deutlich erkennbar als Frischkäsezubereitung kennzeichnen.

Stellungnahme der Hochland SE, Heimenkirch

Kurzfassung:

Unser „Frischkäsebecher Meerrettich“ besteht zu über 90 % aus Frischkäse und zu 5 % aus Meerrettich. Das Produkt ist rechtlich als Frischkäsezubereitung eingestuft, was auf der Verpackung deutlich angegeben ist. Der Meerrettichgeschmack wurde sowohl durch interne als auch externe Tests bestätigt.