So haben Hersteller reagiert:

Die Menge für Cheddar beim „Finello Pastakäse mit Cheddar“ ergänzt

Änderung: Obwohl Arla Cheddar als besondere Zutat bewirbt, war der Cheddar-Gehalt in der Käsemischung unklar. Arla legt inzwischen die Mengenverhältnisse offen.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Die Anbieterfirma Arla kennzeichnete weder in der Bezeichnung noch bei den Zutaten des „Finello Pastakäse mit Cheddar“ wie viel Cheddar in der Käsemischung steckt. Da Cheddar als besondere Zutat genannt ist, darf die Mengenangabe nicht fehlen. 
Arla hat den Cheddargehalt und darüber hinaus die enthaltenen Mengen an Maasdamer und Hartkäse ergänzt.

Auf der Vorderseite ist deutlich der Zusatz „mit Cheddar“ zu sehen. In der Zutatenliste ist leider nicht zu finden, wie viel Cheddar enthalten ist. Aus meiner Sicht ist bei dieser Aufmachung eine prozentuale Mengenangabe verpflichtend.
Verbraucher aus Frankfurt vom 10.01.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Unvollständig: Cheddar anzupreisen ohne die Cheddar-Menge anzugeben geht nicht.

Darum geht’s:

Arla bewirbt den „Finello Pastakäse mit Cheddar“ als „pikante Käsemischung“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Geriebener Käse, hergestellt aus Cheddar, Hart- und Schnittkäse, insgesamt 47 % Fett i. Tr.“ Als Zutaten sind Käse und Kartoffelstärke genannt. Der Verbraucher vermisst die Angabe, wieviel Cheddar in der Mischung steckt.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Außerdem ist eine Mengenangabe für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung genannt oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.
Laut der Käseverordnung muss geriebener Käse aus mehreren Käsesorten bezeichnet werden als: „geriebener Käse, hergestellt aus…“. Handelt es sind um speziell geregelte Standard-Käsesorten wie Cheddar oder Gouda, so ist diese anzugeben.  Anderenfalls wird die Käsegruppe genannt, zum Beispiel „Schnittkäse“. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Cheddar ist als sehr würzige Käsesorte bekannt. Daher kann der Anteil in einer Käsemischung für Nudeln kaufentscheidend sein. Auch sollten Verbraucher:innen erfahren, welche anderen Käsesorten in welcher Menge in der Mischung stecken. Ob und in welcher Menge beispielsweise Parmesan oder Bergkäse als Hartkäse und Tilsiter oder Butterkäse als Schnittkäse enthalten sind, beeinflusst den Geschmack deutlich. 

Fazit:

Arla sollte alle verwendeten Käsesorten nennen und die Mengenverhältnisse offenlegen.

 

Stellungnahme der Arla Foods Deutschland GmbH, Düsseldorf

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Das Unternehmen hat den Sachverhalt geprüft und bewertet. Die Kennzeichnung wurde im Sinne eines transparenten Verbraucherschutzes angepasst. Die Umstellung der Verpackung mit korrekter Mengenangabe erfolgte bereits in der Kalenderwoche 2.

Ergebnis

Arla hat die Bezeichnung und die Zutatenliste geändert. In der Bezeichnung ist der Fettgehalt von 47 auf 51 % i. Tr. gestiegen. Als Zutaten nennt Arla nun 75 % Cheddar, 12,5 % Hartkäse, 10 % Maasdamer und Kartoffelstärke.