Hinter den vermeintlichen „Presse“ auf der Website „Bears with Benefits“ versteckt sich Produktwerbung
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Beautybears vertreibt Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen „Bears with Benefits“. Neben dem Verkauf findet sich auf der Website im Menü „über uns“ die Rubrik „Presse und Bewertungen“, darunter eine Abbildung der Zeitschrift „Shape“. Entgegen der Ankündigung „Das sagt die Presse“, öffnet sich beim Anklicken der Abbildung eine Seite der Zeitschrift mit Werbung für die Spicy-Girl-Bärchen. Neben der Produktabbildung stehen krankheitsbezogene Angaben. Das ist für Lebensmittel verboten.
Der Anbieter sollte die intransparente Produktwerbung mit Hinweis auf die Presse abstellen. Außerdem sollte er für seine Produkte nicht krankheitsbezogen werben.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Von wegen „bärenstark“: Produktwerbung unter der Überschrift „das sagt die Presse“ zu platzieren, passt überhaupt nicht. Außerdem enthält der Beitrag krankheitsbezogene Werbung. Das ist für Lebensmittel unrealistisch und deshalb verboten.
Darum geht’s:
Die Beautybears GmbH wirbt auf Bears-with-Benefits.com unter „über uns“. Dort befindet sich ein Menüpunkt „Presse und Bewertungen“. Dort sind unter dem Titel „Das sagt die Presse“ eine Reihe von Zeitschriften abgebildet, darunter an fünfer Stelle ein Exemplar der Zeitschrift „Shape“. Nach dem Anklicken erscheint eine einzelne Seite: „Shape 77“. Die Abbildung zeigt das Produkt „Spicy Girl Curcuma Komplex“. Der Artikel mit dem Titel „Bärenstark“ enthält folgende Aussagen:
- „Abwehrkräfte stärken dank Gummibärchen? […] – geht aber wirklich dank der ‚Spicy Girl Curcuma Komplex‘-Bärchen“
- „Kurkuma verbessert unser allgemeines Wohlbefinden und wirkt mit entzündungshemmenden, antioxidativen Eigenschaften Krankheiten entgegen, schwarzer Pfeffer unterstützt dabei, dass sich diese Vorteile besser entfalten können, und der enthaltene Ingwer ist unser Immun-Supporter.“
Der Ausschnitt ist nicht als Anzeige oder Produktwerbung erkennbar.
Das ist geregelt:
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Diese beziehen sich in der Regel auf einzelne Nährstoffe oder andere Substanzen.
Für Kurkumin und Ingwer gibt es in der Liste keine zugelassenen Claims.
Von Unternehmen beantragte Claims gibt es für Kurkumin und Ingwer in Bezug auf die Verdauung und Entzündungen. Ein weiterer Antrag zum Immunsystem liegt für Ingwer vor. Die Bewertung dieser Claims steht jedoch noch aus.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Produktwerbung hinter angekündigten Presseartikeln zu verstecken, ist frech. Damit müssen Leser:innen nicht rechnen.
Außerdem enthält der Beitrag krankheitsbezogene Aussagen in Bezug auf Kurkuma. Solche Aussagen sind für Lebensmittel ohnehin verboten.
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit beim Produktangebot „Spicy Girl Curcuma Komplex Curcumin & Ingwer“ nicht zugelassene gesundheits- und krankheitsbezogene Aussagen aufgefallen:
- „Kann die Vermehrung bestimmter Viren hemmen“
- „Regt die Durchblutung und den Kreislauf an“
- „Fördert die Verdauung und wirkt stoffwechselanregend“
- „Hilft bei Verdauungsbeschwerden und beruhigt den Magen“
Fazit:
Der Anbieter sollte die intransparente Produktwerbung mit dem Hinweis auf die Presse abstellen. Außerdem sollte er für seine Produkte nicht krankheitsbezogen werben.
Stellungnahme der Beautybears GmbH, Grünwald
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 9. April 2024 liegt keine Antwort vor.
Rechtliche Durchsetzung
Die Kritik auf der Website zur Produktwerbung unter „Presse und Bewertungen“ besteht weiterhin. Die Zeitschrift „Shape“ ist unverändert an fünfter Stelle zu sehen.
Die zusätzlich kritisierte Gesundheits-Werbung im Online-Shop für das Produkt „Spicy Girl Curcuma“ hat der Anbieter entfernt.





