Nutella Biscuits: Geld-zurück-Garantie ist beim Kauf schon abgelaufen
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Ferrero bietet „Nutella Biscuits“ zum Gratis testen an, erstattet aber den Kaufpreis nach dem 31. Juli 2025 nicht mehr. Und dass, obwohl auf der Schauseite der Verpackung „Mit Geld-zurück-Garantie“ steht. Wer gutgläubig zugreift und erst nach dem 31. Juli das Kleingedruckte auf der Rückseite der Verpackung oder auf Nutella.com liest, bekommt trotz „Garantie“ kein Geld zurück.
Ferrero sollte direkt bei dem Versprechen „Geld-zurück-Garantie“ über das Ablaufdatum informieren und sicherstellen, dass die Erstattung so lange erfolgt, wie das Produkt im Handel erhältlich ist.
Beschwerde
Am 06.08.2025 habe ich das Produkt für 2,49 € gekauft, weil auf der Verpackung damit geworben wurde "JETZT GRATIS TESTEN – mit Geld-zurück-Garantie". Am 07.08.2025 wollte ich den Kassenbon einlösen und musste feststellen, dass die Aktion schon beendet ist. Teilnahmeschluss 31.07.2025 steht klein auf der Rückseite der Verpackung. Das ist für mich Verbrauchertäuschung.
Verbraucherin aus Erfurt vom 08.08.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Inakzeptabel: Ferrero wirbt „Mit Geld-zurück-Garantie“, knüpft das Versprechen aber an anderer Stelle an ein Ablaufdatum.
Darum geht’s:
Der Beutel mit „Nutella Biscuits“ von Ferrero trägt auf der Schauseite farblich hervorgehoben die Werbung „Jetzt Gratis testen!**“ und „Mit Geld-zurück-Garantie“.
Auf der Rückseite des Beutels ist neben einer Keksabbildung, Zutatenliste, Nährwerttabelle und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.01.2026 ein rot unterlegter Kasten zu sehen. Er informiert unter der Überschrift „einfach knusprig, einfach cremig, einfach mal probieren.“ darüber, was die Käufer:innen tun müssen, um den Kaufpreis zurückzubekommen. Als Auflösung des Sternchenhinweises ** nennt Ferrero in sehr kleiner Schrift die Teilnahmebedingungen. Unter anderem taucht darin der Hinweis „Teilnahmeschluss: 31.07.2025“ auf.
Die Verbraucherin hat am 6. August 2025 eine Verpackung in Erfurt kaufen können, obwohl die Erstattungsfrist bereits abgelaufen war. Auch am 8. August konnte die Redaktion von Lebensmittelklarheit noch eine Verpackung der Kekse in Marburg kaufen.
Das ist geregelt:
Gemäß dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dürfen Hersteller Verbraucher:innen nicht durch irreführende Handlungen zu einem Kauf veranlassen, den sie anderenfalls nicht getätigt hätten. Irreführend ist zum Beispiel einen Probierpreis auszuloben, wenn die hervorgerufene Vorstellung der Preisgünstigkeit enttäuscht wird.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Dass eine Garantie eine Zusicherung ist, gilt auch für Ferrero. Gutgläubige Käufer:innen erhalten im August ihr Geld nicht mehr zurück, obwohl die Kekse noch weiterhin mit dem Garantie-Versprechen verkauft werden. Das ist ein Unding.
Fazit:
Ferrero sollte direkt bei dem Versprechen „Geld-zurück-Garantie“ über das Ablaufdatum informieren und sicherstellen, dass die Erstattung so lange erfolgt, wie das Produkt im Handel erhältlich ist.
Stellungnahme der Ferrero Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Auf das Schreiben der Redaktion von Lebensmittelklarheit vom 13.08.2025 liegt keine Antwort vor.





