Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

„No added Sugar“ Müsli nicht mehr im Angebot

Die Firma Kellogg verzichtete zwar auf zugesetzten Zucker, verwendete aber süße Dattelpaste, sodass das Müsli zwölf Prozent Zucker enthielt. Das passte nicht zur Werbung mit „no added sugar“.
Entfernt

Die Firma Kellogg warb prominent mit „no added sugar“ für ihr „Crunchy Müsli“. Das Müsli enthielt zwar keinen zugesetzten Zucker. Dennoch steckten immerhin zwölf Prozent Zucker im Produkt, der im Wesentlichen aus der Dattelpaste stammte. 
Auf der firmeneigenen Website bewirbt Kellogg die Crunchy Müslis aus der Reihe „no added sugar“ inzwischen nicht mehr. Auf einer Händler-Plattform ist das Produkt sichtbar, aber „derzeit nicht verfügbar“.

Der Name des Produktes (hier: Coconut&Cashew) Geschmacksrichtung suggeriert, dass es sich um ein Müsli ohne zusätzlichen Zucker handelt. Doch die Zutatenliste zeigt, dass das Produkt Dattelpaste und Gerstenmalz enthält. Insgesamt 12 Gramm pro 100 Gramm. Herkömmliche Haferflocken haben 0,7 Gramm pro 100 Gramm. Das ist in meinen Augen irreführend.
Verbraucherin aus München vom 11.11.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Enthält das Müsli mit Dattelpaste eine typische Zuckeralternative, passt die Werbung „no added sugar“ nicht.

Darum geht’s:

Auf der Verpackung des „Crunchy Müsli“ steht in großen Buchstaben „no added sugar“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Knuspermüsli mit Kokosnuss, Cashewkernen und Mandeln – ohne zugesetzten Zucker. Enthält von Natur aus Zucker“. Nach einem Anteil von 67 Prozent Getreide folgen weitere Zutaten wie Dattelpaste, Sonnenblumenöl, 5 Prozent Nüsse sowie Bananenpüree. Zucker als Zutat steht nicht in der Zutatenliste.
Pro 100 Gramm enthält das Müsli 12 Gramm Zucker.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn ein Produkt keine zugesetzten Ein- oder Zweifachzucker, beispielsweise Kristallzucker oder Milchzucker, oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, sollte der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ auf dem Etikett stehen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dattelpaste oder die in getrockneter Form als „Dattelzucker“ bezeichneten Produkte werden als Zuckeralternative angeboten. Sie enthalten bis 74 Prozent Zucker, bei weitgehend neutralem, karamellartigem Geschmack und werden deshalb zum Süßen vieler Speisen beworben.
Die Angabe „ohne Zuckersatz“ – oder wie hier: „no added sugar“ – darf jedoch nicht verwendet werden, wenn ein Produkt entweder Zucker oder ein zum Süßen verwendetes Lebensmittel enthält. Genau das ist hier der Fall, wenn das Müsli Dattelpaste enthält.

Fazit:

Der Anbieter sollte die nährwertbezogene Angabe „no added sugar“ entfernen.

Stellungnahme der Kellogg Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Die Bezeichnung unserer Knuspermüslis der Marke W.K.Kellogg „No added sugar“ ist nach geltenden Recht zulässig, da die Zutaten Dattelpaste, Bananenpüree und Gerstenmalz in den Rezepturen ausschließlich technischen oder geschmacksabrundenden Verwendungszwecken dienen und es sich nicht um Lebensmittel handelt, die wegen ihrer süßenden Wirkung verwendet werden.

Ergebnis

Auf der firmeneigenen Website bewirbt Kellogg die Crunchy Müslis aus der Reihe „no added sugar“ nicht mehr. Auf einer Händler-Plattform ist das Produkt sichtbar, aber „derzeit nicht verfügbar“.