Miree Walnuss
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die in Wort und Bild hervorgehobenen Walnüsse kommen in der Zutatenliste nur in minimaler Menge vor. Außerdem sind die Mengenangaben in der Zutatenliste zu Walnuss unserer Ansicht nach nicht korrekt. Die Mengenangabe für Walnuss muss sich auf die Gesamtmenge aller Zutaten und nicht nur auf die Walnusszubereitung beziehen. Darüber hinaus sind die in Klammern für die Walnusszubereitung angegebenen Zutaten unvollständig, weil sie rechnerisch selbst bei angenommen 22 Prozent pro Zutat keine 100 Prozent ergeben.
In der Bezeichnung genannte und auch abgebildete Zutaten sollten sowohl mengenmäßig eindeutig und korrekt beziffert sein als auch eine wahrnehmbare Menge im Produkt ausmachen. Nur so sind falsche Erwartungen beim Kunden von vornherein auszuschließen.
Beschwerde
Ich beanstande die geringe Menge von Walnüssen im Produkt: 8 % Walnusszubereitung mit darin 22 % Walnüssen macht 1,76 % Walnüsse im Gesamtinhalt. Die Vorderseite wird aber dominiert von Walnüssen. Aufmachung und Inhalt stehen nicht im Einklang für mich!
Frau K. aus Seelze vom 26.02.2014
Verpackung suggeriert Walnüsse als Inhalt, diese sind aber nur zu einem ganz geringen Prozentsatz enthalten (22% von 8%)
Frau B. aus Esslingen vom 03.01.2012
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:
Darum geht’s:
Auf der dem Deckel und der Seite der Frischkäsezubereitung sind mehrere Walnüsse abgebildet und die Sortenbezeichnung lautet „Walnuss“. Die Zutatenliste führt 22 % Walnüsse als Bestandteil von 8 % Walnusszubereitung auf. Ansonsten besteht die Walnusszubereitung aus Zucker, Salz, Gewürzen und Aroma, was keine 100 % ergibt.
Vom Anbieter wurde bestätigt, dass die Rechnung der Verbraucherin stimmt. Der Walnussgehalt im gesamten Frischkäse beträgt 1,76 %.
Das ist geregelt:
Im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist im §11 aufgeführt, dass es verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt danach insbesondere dann vor, wenn zur Täuschung geeignete Aufmachungen oder Darstellungen über die Art, Beschaffenheit oder Zusammensetzung verwendet werden.
Laut Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) müssen bis auf wenige Ausnahmen Zutaten, die auf dem Etikett, z. B. durch Bild, Wort oder graphische Darstellung hervorgehoben werden, in der Zutatenliste mit prozentualer Mengenangabe bezogen auf das Gesamtprodukt genannt werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei einer Frischkäsecreme, die Walnüsse prominent als Zutat bewirbt, sollten die Walnüsse auch eine wesentliche Menge darstellen. Hier täuscht die Aromatisierung der Walnusszubereitung eine höhere Walnussmenge nur vor. Dass sich die Verbraucherin wegen des sehr kleinen Anteils an Walnüssen getäuscht sieht, ist aus unserer Sicht nachvollziehbar.
Zudem entsprechen die Mengenangaben unserer Meinung nach nicht den Vorgaben der LMKV und sind nicht nachvollziehbar.
Fazit:
Entweder sollte die Käsecreme eine wesentliche Menge Walnüsse enthalten oder der Anbieter auf die Abbildung der Walnüsse verzichten. Auf eine Aromatisierung sollte die Angabe „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ bereits auf der Schauseite hinweisen.
Die Mengenangaben sollten korrekt und klar verständlich sein.
Stellungnahme der KARWENDEL-Werke Huber GmbH & Co. KG, Buchloe
Kurzfassung:
Wir bedauern es, wenn sich ein Verbraucher getäuscht fühlt. Die Aufmachung und Kennzeichnung unserer Produkte orientiert sich am EU-Leitbild des durchschnittlich informierten Verbrauchers. Unter der Marke miree sind dem Verbraucher eine ganze Reihe von Frischkäsen bekannt; durch die gewählte bebilderte Aufmachung ist die jeweilige Sorte für den Verbraucher sofort und leicht erkennbar. Die Mengenkennzeichnung (Prozentangabe für die Walnusszubereitung und des Walnussanteils in der Zubereitung) entspricht dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht. Dessen ungeachtet werden wir künftig den Walnussanteil bezogen auf das Endprodukt angeben.
Rechtliche Durchsetzung
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am 12.06.2014 die Karwendel-Werke Huber GmbH & Co. KG wegen ungerechtfertigter Hervorhebung der Zutat Walnuss in Wort und Bild bei einem Anteil von 1,76 % Walnuss im Gesamtprodukt sowie wegen der fehlenden Deklaration des Walnussanteils im Gesamtprodukt abgemahnt.
Der Anbieter hat sich am 31.07.2014 verpflichtet, das Produkt mit Angabe des Walnussanteils am Gesamtprodukt in den Verkehr zu bringen. Eine Aufbrauchfrist der bisherigen Verpackung wurde bis zum 31.10.2014 gewährt.
Hinsichtlich der prominenten Darstellung der Zutat Walnuss bei dem tatsächlich sehr geringen Gehalt im Produkt hat das Unternehmen keine Unterlassung zugesagt.
Ergebnis
Der Anbieter ändert die an der Produktaufmachung kritisierten Punkte nur zum Teil. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies nicht optimal. Die prominente Darstellung von Walnüssen kann Verbraucher, die nicht auf die Rückseite schauen und von der Abbildung auf den Mengenanteil schließen, über den tatsächlichen Gehalt weiterhin täuschen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.