Das ärgert beim Einkauf:

Maggi Herzensküche Tomaten Pesto

Die Nährwertangaben beziehen sich auf das zubereitete Pesto mit fettreduzierter Sahne und Nudeln und erschweren den Produktvergleich.
getaeuscht

Der Hersteller bezieht die Nährwertangaben für die Würzpaste jeweils auf das mit fettreduzierter Sahne und Spaghetti zubereitete Produkt und auf die zubereitete Portion. Kund:innen sollten grundsätzlich die Nährwerte der angebotenen Produkte erkennen können und nicht die eines zubereiteten Gerichts, das größtenteils aus weiteren Zutaten besteht. 
Der Anbieter sollte die Nährwerte pro 100 Gramm Packungsinhalt angeben.

Es geht um das Produkt „Maggi Herzensküche Tomaten Pesto“.
Dort, und auch auf einigen anderen Maggi-Fix-Produkten, wie ich in der Zwischenzeit festgestellt habe, wird bei der Nährwertkennzeichnung lediglich der Nährwert für 100 Gramm des zubereiteten Produktes und für eine zubereitete Portion angegeben.
Für mich ist somit nicht ersichtlich, ob sich die Nährwertangaben auf 100 Gramm einer zubereiteten Portion des Packungsinhalts, oder auf den Zeitpunkt nach der Zugabe von in diesem Fall Sahne und Spaghetti beziehen. Wenn letzteres zutrifft, würde mich interessieren, ob diese Kennzeichnung erlaubt ist, da somit nicht klar ist, welchen Nährwert das enthaltene Produkt allein hat und (ähnlich wie bei Müsli) sich der Nährwertgehalt trotz Angabe der Nutzung von Sahne ändern kann, z. B. durch Nutzung von pflanzlichen Alternativen.
Verbraucherin aus Mainz vom 25.08.2022 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Würzpaste enthält ausschließlich Nährwertangaben für das zubereitete Produkt mit fettreduzierter Sahne und Spaghetti. Zum Produktvergleich und der Zubereitung mit pflanzlichen Alternativen sollte der Hersteller auch die Nährwerte für den Packungsinhalt angeben.

Darum geht’s:

Auf der Rückseite der Würzpaste für Tomaten-Pesto stehen zunächst die Angaben für die Zubereitung des Tomaten-Pestos: „50 ml Sahne, 15 % Fett und 250 g Spaghetti“. Die Nährwertangaben beziehen sich in der ersten Spalte auf 100 Gramm der zubereiteten Paste und in der zweiten Spalte auf die zubereitete Portion von 365 Gramm. Ein Beutel Würzpaste ergibt zwei Portionen.
Für die unverarbeitete Würzpaste macht der Hersteller keine Angaben zu den Nährwerten. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwertangaben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die LMIV regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. 
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen, dann können sich gegebenenfalls die Nährwerte beispielsweise auf das verzehrfertige Produkt beziehen.
Der Europäische Gerichtshof hat 2021 entschieden, dass Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen dürfen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nährwertangaben sollen als Information für das angebotene Lebensmittel dienen und nicht über ein daraus hergestelltes Lebensmittel, das größtenteils aus weiteren Zutaten besteht, die wiederum abgewandelt werden können. Beispielsweise enthält Sahne üblicherweise 30 Prozent Fett und nicht 15 Prozent, so dass das Gericht deutlich fetthaltiger würde als angegeben. Andere Verbraucher:innen wollen gegebenenfalls kein Milchprodukt in ihrem Pesto-Gericht haben, sondern ein pflanzliches Ersatzprodukt oder Öl, was für ein Pesto typisch ist. Entsprechend variabel sind die Nährwerte für das entstehende Gericht. Für Verbraucher:innen sind in diesen Fällen die Nährwerte für die Würzpaste relevant. 
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass eine Kombination aus Würzpaste und Sahne keine Zubereitung ergibt, die üblicherweise als „Pesto“ angeboten wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte zusätzlich die Nährwerte pro 100 Gramm Packungsinhalt angeben.

Stellungnahme der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt

Kurzfassung:

Die Nährwerte auf der Verpackung sind korrekt und entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung ausgewiesen. Bei unserem Produkt MAGGI Herzensküche Tomaten Pesto handelt es sich um eine Würzpaste, die ausschließlich als zubereitetes Gericht verzehrt wird. Daher weisen wir keine Nährwerte für das verpackte Produkt aus. Weitere Produktinformationen hat unser Verbraucherservice.