Das ärgert beim Einkauf:

Layenberger Low Carb Protein Müsli Himbeer-Erdbeer

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Himbeer-Erdbeer Müsli enthält weit mehr Datteln als Himbeeren und Erdbeeren
getaeuscht

Das Müsli wirbt auf der Schauseite mit dem Produktnamen „Protein Müsli Himbeer-Erdbeer“ sowie der Abbildung der beiden Früchte. Das Müsli enthält jedoch nur zwei Prozent Erdbeer- und Himbeerstücke, aber deutlich mehr Datteln. Der Hersteller sollte das Etikett so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entstehen kann.

Auf dem Schaubild sind groß eine Himbeere und eine Erdbeere abgebildet. Des Weiteren heißt das Müsli 'Himbeere Erdbeere'. Beim Verzehren dann die Ernüchterung: Das Produkt schmeckt weder nach Himbeere oder Erdbeere, außerdem sind nur insgesamt zwei Prozent gefriergetrocknete Beeren enthalten. Es sind sogar mehr Dattelstücke drin, diese sind aber auf der Schauseite nicht abgebildet. Ich fühle mich getäuscht!
Bei meiner Internetrecherche ist mir dann aufgefallen, dass es weitere Sorten der Marke gibt, die ebenso wenig der groß ausgelobten Zutaten enthalten. Diese habe ich aber nicht probiert und weiß nicht, ob diese wenigstens nach den Früchten schmecken.
Verbraucher aus München vom 15.10.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Der Anbieter stellt prominent die Früchte „Himbeer-Erdbeer“ heraus. Laut Zutatenliste enthält das Proteinmüsli Dattelwürfel an dritter Stelle und insgesamt zwei Prozent gefriergetrocknete Erdbeer- und Himbeerstücke.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren schreibt die Verordnung die Angabe der Menge der verwendeten Zutaten vor, wenn diese in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller stellt die Früchte Erdbeeren und Himbeeren in den Blickfang der Verpackung, so dass Verbraucher diese Früchte als charakteristische Zutaten des Müslis erwarten können. Enthält das Müsli allerdings nur zwei Prozent Beeren und vorrangig Datteln, passt dies aus unserer Sicht nicht zur geweckten Erwartung.

Darüber hinaus ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller das Müsli mit „Low Carb“ und „carb reduced“ bewirbt sowie einer Erläuterung zum reduziertem Kohlenhydratgehalt. Die Angaben sind mit „niedriger Kohlenhydratanteil“ und „reduzierter Kohlenhydratanteil“ zu übersetzen. Das Produkt erfüllt die Vorgabe für „reduzierter Kohlenhydratanteil“, die Angabe „niedriger Kohlenhydratanteil“ ist dagegen nicht zugelassen und daher kritisch zu sehen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „,Low-Carb‘ ist für Lebensmittel nicht definiert – und daher unzulässig.“

Fazit:

Der Hersteller sollte das Etikett so gestalten, dass bei Verbrauchern kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entstehen kann.

Stellungnahme der Layenberger Nutrition Group GmbH, Rodenbach

Kurzfassung:

Wir zeigen das Produkt ehrlich in einer transparenten Box. Wir sagen eindeutig, was in unserem Produkt enthalten ist. Wir kommunizieren klar, was unsere Kunden erwarten dürfen: Ein hochwertiges kohlenhydratreduziertes Protein-Müsli, angereichert mit leckeren, gefriergetrockneten Himbeeren und Erdbeeren. Die Abbildung der Früchte dient dabei zur Beschreibung des Geschmacks.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de