Das ärgert beim Einkauf:

Korinthen beschönigen den Beerenanteil bei Porridge

Bauck Mühle wirbt bei „HotHafer Beeren Porridge“ mit einem Beerenanteil von 19 Prozent. Tatsächlich sind nicht Beeren, sondern Korinthen die Hauptzutat im „Beeren-Mix“.
Getäuscht

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Anbieter zeigt auf der Schauseite des „HotHafer Beeren Porridge“ naturgetreue Abbildungen von Heidelbeeren sowie Himbeere und Brombeere. Weiterhin wirbt er mit „19 % Beeren-Mix“ im Porridge. Kaufinteressierte können daher erwarten, dass der „Beeren-Mix“ aus den abgebildeten Beeren besteht. Tatsächlich zeigt die Zutatenliste jedoch, dass Korinthen der mengenmäßig wichtigste Anteil der beworbenen „19 % Beeren“ sind. Eine Angabe, wie viele Heidelbeeren, Himbeeren und Brombeeren im Porridge stecken, fehlt. 
Der Anbieter sollte nicht mit „19 % Beeren“ werben, wenn die Mischung überwiegend aus Korinthen besteht und sollte die Menge der abgebildeten Beeren angeben.

„Beeren“ Porridge besteht nicht wie falsch beworben aus 19 % Beeren-Mix, sondern aus Korinthen (Rosinen) und einem deutlich kleineren Anteil Beeren.
Das ist Irreführung des Kunden und false-advertising. Es wäre schön, wenn Sie dies richtigstellen könnten.
Verbraucher aus München vom 12.01.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass der „BeerenMix“ im Porridge vorrangig aus Korinthen besteht, passt nicht zur Gestaltung der Schauseite. Diese lässt Heidelbeeren, Himbeeren und Brombeeren erwarten. Unpassend ist zudem, Korinthen bei einem Porridge als „Beeren“ zu berechnen.

Darum geht’s:

Der Anbieter Bauk nennt die Fertigmischung „HotHafer Beeren Porridge“. Der Namensbestandteil „Beeren“ ist durch die Schriftgröße und die blaue Schriftfarbe deutlich hervorgehoben. Zusätzlich sind fünf Heidelbeeren, eine Himbeere und eine Brombeere auf einer mit Getreidebrei gefüllten Schale abgebildet.
Die Zutatenliste auf der Verpackungsseite führt „Hafervollkornflocken 81 %“und „Beeren 19 %“ auf. Die nachfolgende Klammer listet Korinthen, Brombeeren, Heidelbeeren, Himbeeren und Erdbeeren auf. Die Bezeichnung lautet „Fertigmischung für warmen Haferbrei mit Beeren, glutenfrei“.
Die Rückseite bewirbt das Produkt als „Perfektes Porridge. Ungesüßt“. Im Fließtext darunter bewirbt der Anbieter mehrfach Beeren, beispielweise mit „beerig“, „stolze 19 % Beeren-Mix“ oder „Beeren-Power“.
Korinthen sind getrocknete Weintrauben der Rebsorte Korinthiaki.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren gibt die Verordnung vor, dass der prozentuale Mengenanteil der Zutaten anzugeben ist, die in der Bezeichnung, durch Bilder oder Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben werden. Weiterhin sind Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzugeben.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dass die im Porridge enthaltenen Korinthen zum „Beeren-Mix“ zu zählen, passt aus unserer Sicht nicht. Denn getrocknete Weinbeeren wie Korinthen werden im Sprachgebrauch nicht als Beeren verstanden. Zudem lässt die Aufmachung eine Beerenmischung aus den abgebildeten Beeren erwarten. Deren Mengen sollten die Kaufinteressierten erfahren. 

Fazit:

Der Anbieter sollte nicht mit „19 % Beeren“ werben, wenn die Mischung überwiegend aus Korinthen besteht und sollte die Menge der abgebildeten Beeren angeben.

Stellungnahme der Bauck GmbH, Rosche

Kurzfassung:
„Weinbeeren, einschließlich Korinthen, gehören sowohl botanisch als auch nach kulinarischem Verständnis zum Beerenobst. Aufgrund dessen ist es nicht irreführend, sie als Teil des Beerenmix zu deklarieren. Die Abbildungen verschiedener Beerenarten auf der Vorderseite dienen ausschließlich als Serviervorschlag. Die Mengenangabe der einzelnen Beerenarten ist daher nicht verpflichtend.“