Das ärgert beim Einkauf:

Käpt’n Iglo 8 Lachs-Stäbchen

Der Wildlachs für die „Lachs-Stäbchen“ ist zerkleinert und geformt. Das steht allerdings erst im Kleingedruckten und passt auch nicht zur Abbildung.
getaeuscht

Das abgebildete „Lachsstäbchen“ zeigt im Anschnitt eine für Lachsfilet typische Struktur. Der Inhalt des zubereiteten Lachsstäbchens weicht davon jedoch deutlich davon ab. Eine Erklärung dafür finden Verbraucher:innen zwar auf der Verpackung, diese steht allerdings auf der Rückseite zwischen zahlreichen anderen Informationen.
Der Anbieter sollte eine realistische Abbildung wählen und zudem bereits auf der Schauseite deutlich auf das zerkleinerte Fischfleisch hinweisen.  

Auf der Verpackung sind Fischstäbchen aus Fischfilet abgebildet. Neben dem Namen steht auch ein * und dahinter der Hinweis "aus 50 % Wildlachs". Auf der Rückseite unter den Zutaten taucht auch nur "Wildlachs (50 %)" auf.
Es ist also klar, dass Panade und Würzung die anderen 50 % sind. […]
Der Inhalt des Fischstäbchens ist analog einer Fischfrikadelle gewolfter Fisch. Der Lachsgeschmack wurde auch in Gänze entfernt.
Dann habe ich mir die Verpackung nochmals vorgenommen und an der am weitesten entfernt möglichen Stelle finde ich dann in einem separaten Feld ganz an der Kante der Verpackung, damit möglichst am Rand des Sichtfeldes und möglichst noch dort, wo man die Packung in die Hand nimmt und damit den Text auch noch selbst verdeckt, den Hinweis auf zerkleinerten Fisch.
Ich fühle mich zu 100 % in die Irre geführt.
Verbraucherin aus Völklingen vom 23.08.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Anbieter sollte die wesentliche Information, dass zerkleinertes Lachsfleisch in den Stäbchen steckt, deutlich auf der Schauseite kennzeichnen und die Abbildung der Realität anpassen.

Darum geht’s:

Die Schauseite der Packung zeigt ein angeschnittenes „Lachs-Stäbchen“ mit typischer Fischfilet-Struktur. Mit einem Sternchen verweist Iglo auf weitere Information in deutlich kleinerer Schriftgröße am unteren Rand. Diese lauten: 50 % Wildlachs, 42 % Goldpanade, 8 % Würzung. Am rechten Rand oben steht der Hinweis“ „100 % Wildlachs“. 
Auf der Verpackungsseite führt der Anbieter die Zutaten auf und an erster Stelle 50 Prozent Wildlachs auf. 
Die Rückseite enthält zahlreiche freiwillige Informationen sowie einzelne Pflichtangaben. Die Bezeichnung „Wildlachsfilet, zerkleinert, gewürzt und geformt, praktisch grätenfrei, paniert, vorgebraten und tiefgefroren“ steht auf der rechten Seite nach den Angaben zu Zubereitung.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produkts.
Nach den Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse sind tiefgefrorene, panierte Fischerzeugnisse in der Regel aus tiefgefrorenen Fischen oder Fischteilen. Die Bezeichnung enthält die Handelsbezeichnung der Fischart, ergänzt durch die Bezeichnung des Fischteils.
Für die Verwendung der Bezeichnung „Fischstäbchen“ gelten bestimmte Anforderungen. Die Fischteile müssen aus Fischfiletblöcken oder Filet geschnitten sein. Der Mindestfischanteil beträgt 65 Prozent. 
Bei „geformten Erzeugnissen aus zerkleinertem Fischfleisch“ liegt der Mindestfischanteil bei 50 Prozent. Beispiele dafür sind Fischfrikadellen und Fischklöße.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Abbildung lässt zusammen mit den Hinweisen „Wildlachs“ auf der Schauseite kein zerkleinertes Fischfleisch in den „Lachs-Stäbchen“ erwarten. Dazu passt auch die für Fischstäbchen übliche Form, deren Fischfleisch aus Filet oder Filetblöcken stammt. Mit zerkleinertem Fisch wie in Fischfrikadellen müssen Verbraucher:innen hier nicht rechnen. Diese wesentliche Information darf nicht im Kleingedruckten versteckt sein. Sie muss auf den ersten Blick erkennbar sein, um eine Täuschung zu vermeiden. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Zerkleinerung des Lachses bereits eindeutig auf der Schauseite hinweisen und eine realistische Abbildung wählen.

Stellungnahme der Iglo GmbH, Hamburg

Kurzfassung

Die Abbildung zeigt echte „Lachs-Stäbchen“ aus zerkleinertem Fischfilet. Das Produkt heißt so, weil es in Stäbchenform aus Wildlachs angeboten wird. Es sind keine wie in den Leitsätzen des Lebensmittelbuchs definierten „Fischstäbchen“, sonst hieße das Produkt Lachs-Fischstäbchen. Auf der Packung stehen transparent alle Eigenschaften & mit dem Sternchen wird auf den Fischanteil hingewiesen.

Ergebnis

Zusätzlich hat Lebensmittelklarheit die Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnung der Lachsstäbchen informiert.