Italienische Aufmachung von Käse widerspricht der tatsächlichen Herkunft
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Aufmachung der Schauseite lässt einen italienischen Käse erwarten. Darauf deuten beispielsweise der italienische Name „Gran Gusto“, „N° 1 in Italia“, der wie Parmesan aussehende Käse, und die an die Toscana erinnernde Zeichnung . Die Rückseite der Verpackung weist in einem schwer auffindbaren, klein gedruckten Hinweis auf Polen als Herkunftsland hin. Auch im Identitätskennzeichen steht das Länderkürzel für Polen.
Der Anbieter sollte nicht mit Italien werben, wenn der Käse nicht aus Italien stammt.
Beschwerde
Die Aufmachung des Produktes suggeriert in allen Punkten "Italia". Zuhause fiel mir aber die polnische Veterinärkontrollnummer auf. Ich empfinde die Verpackung als Verbrauchertäuschung.
Verbraucher aus Haag vom 10.02.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung mit Italien auf der Schauseite ist vollkommen unpassend, denn der Käse kommt aus Polen. Der rechtlich geforderte Hinweis auf die tatsächliche Herkunft ist auf der Rückseite der Verpackung aber quasi nicht auffindbar.
Darum geht’s:
Die Schauseite der Verpackung deutet in mehrfacher Hinsicht auf Italien: das Markenlogo „Galbani“, „DAL 1882“, „No. 1 in Italia“, der Produktname „Gran Gusto“ und der Hinweis „intensita“. Zusätzlich erinnert das Aussehen des Käses an Parmesan und die gezeichnete Landschaft im Hintergrund an die Region Toscana.
Am unteren Rand der Schauseite erfolgt mit „Milch aus EU-Ländern“ eine Information zur Herkunft der Milch. Die Rückseite führt Bezeichnung, Zutatenliste und Nährwerte in verschiedenen Sprachen auf. Dort findet sich kleingedruckt die Angabe „Hergestellt in Polen für Lactalis Deutschland GmbH“, sowie das Identitätskennzeichen mit dem Länderkürzel „PL“ für Polen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Danach ist eine Angabe des Ursprungslands verpflichtend, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher:innen über das tatsächlichen Ursprungsland des Lebensmittels möglich. wäre. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn beispielsweise das Etikett insgesamt den Eindruck erweckt, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort.
Das Identitätskennzeichen ist eine Pflichtkennzeichnung auf tierischen Lebensmitteln. Es gibt den Behörden der Lebensmittelüberwachung anhand von Kürzeln den Betrieb an, der das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet nicht unbedingt die Herkunft der Rohstoffe.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite vermittelt den Eindruck, dass es sich um einen Käse aus Italien handelt. Nur beim genauen Lesen des Kleingedruckten wird Polen als Ursprungsland erkennbar. Dieser versteckte, kaum auffindbare Hinweis, reicht aus unserer Sicht nicht aus, um eine Irreführung zu vermeiden. Die Werbung mit Italien auf der Schauseite ist vollkommen unpassend.
Fazit:
Der Anbieter sollte nicht mit Italien werben, wenn der Käse nicht aus Italien stammt.
Stellungnahme Lactalis Gruppe GmbH, Grasbrunn:
Kurzfassung:
Galbani ist in Italien die führende Käsemarke und trägt deshalb den Claim „No. 1 in Italia“. Die Marke steht für italienisches Lebensgefühl, was auch die Verpackung widerspiegelt. Um eine breite Produktpalette anzubieten, wird unsere Hartkäsespezialität Gran Gusto gerieben in Polen produziert. Die Herkunft des Käses ist auf der Verpackung angegeben, die den gesetzlichen Regelungen entspricht.