So haben Hersteller reagiert:

Honiglebkuchen derzeit nicht im Online-Shop erhältlich

Änderung: Leysieffer hat eine Überarbeitung angekündigt: Denn „nur mit Honig gesüßt“ passt nicht, wenn Zucker an erster Stelle der Zutatenliste steht.
Geändert

Auf der Vorderseite der Verpackung versprach der Hersteller einen Lebkuchen „Nur mit Honig gesüßt“. Er widersprach damit der Zutatenliste, in der er an erster Stelle „Zucker“ aufführte. Somit passte die Werbeangabe nicht. 
Der Anbieter hat eine Überarbeitung der Aufmachung angekündigt. Derzeit ist der Honiglebkuchen nicht auf Leysieffer.com erhältlich.

Auf allen Honiglebkuchen wird damit geworben "Nur mit Honig gesüßt". In der Zutatenliste steht Zucker jedoch an erster Stelle. Das sehe ich als krasse Verbrauchertäuschung.
Verbraucher aus Passau vom 29.12.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Bei einem Honiglebkuchen, der mit der Aussage „nur mit Honig gesüßt“ wirbt, dürfte kein Zucker im Zutatenverzeichnis stehen, erst recht nicht an erster Stelle. Der Anbieter sollte daher die Werbeaussage weglassen. 

Darum geht’s:

Der Online-Shop auf leysieffer.com bietet „Honiglebkuchen (ohne Alkohol)“ zum Verkauf an. Auf dem Etikett des Produktfotos findet sich die Aussage „Nur mit Honig gesüßt und nach altem Lebküchner-Handwerk […] gereift und veredelt“. Die Zutatenliste führt als erste Zutat „Zucker“ auf, danach kommt „Honig 20 %“. Es folgen weitere Zutaten unter anderem zuckerhaltige Kuvertüre und Hagelzucker.

Das ist geregelt:

Für die Angabe der Zutaten schreibt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eine Zutatenliste vor. Dort sind die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzugeben. Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung.
Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für „Feine Backwaren“ regeln die Vorgaben für Anbieter, die mit Honig in der Bezeichnung oder bei der Aufmachung ihrer Produkte werben. Danach muss der Honiganteil derart beworbener Produkte mindestens 50 Prozent der zugesetzten Zuckerarten ausmachen. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aussage „nur mit Honig gesüßt“ passt nicht zur Auflistung von Zucker an erster Stelle im Zutatenverzeichnis. Bei der Werbeaussage „nur mit Honig gesüßt“ müssen Verbraucher:innen aus unserer Sicht davon ausgehen können, dass sie ein Produkt ohne zugesetzten Zucker kaufen. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Tatsächlich steckt im Produkt mehr Zucker als Honig.

Fazit:

Der Anbieter sollte die Werbung „nur mit Honig gesüßt“ streichen, wenn das Produkt mehr Zucker als Honig enthält.

 

Stellungnahme der Leysieffer GmbH & Co. KG, Osnabrück

Kurzfassung, von der Verbraucherzentrale erstellt:

Der Honiglebkuchenteig wird nur mit Honig gesüßt. Durch die Zugabe von weiteren Zutaten, wie Kuvertüre, taucht Zucker auf der Zutatenliste auf. Durch den hohen Anteil an Zucker in der Kuvertüre verschiebt sich die Position des Zuckers auf der Zutatenliste an erster Stelle. 
Der Hersteller kündigt an die Aufmachung verbraucherfreundlicher zu gestalten.

Ergebnis

Der Honiglebkuchen ist aktuell nicht im Online-Shop des Anbieters erhältlich. Produktfotos der angekündigten Änderung liegen Lebensmittelklarheit bisher nicht vor.