Das ärgert beim Einkauf:

Homann Kartoffelsalat Westfälischer Art

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Weniger geht kaum: Zwölf Gramm Gurke und vier Gramm Ei in 400 Gramm „Kartoffelsalat Westfälischer Art mit Gurke und Ei“
getaeuscht

Der Kartoffelsalat wirbt im Produktnamen und durch Abbildungen für Gurke und Ei. Dies kann bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, Gurke und Ei seien in wesentlichen Mengen enthalten. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte der Hersteller auf der Schauseite die Menge an Ei und Gurke deutlich benennen. Außerdem sollten Kartoffeln, Gurke und Ei so dargestellt sein, dass sie die tatsächlichen Anteile im Kartoffelsalat widerspiegeln oder die Abbildung sollte bei minimalen Anteilen entfallen.

Homann Kartoffelsalat Westfälische Art mit Gurke und Ei. Nachdem durch intensives Hinschauen und auch geschmacklich nur Spuren von Gurke aber absolut kein Ei wahrnehmbar war, folgte der Blick auf die Zutatenliste. 3 % Gurken und 1 % Ei. Bei 400 g also 12 g Gurke und 4 g Ei. Eine absolute Frechheit die "Spurenelemente" im Namen hervorzuheben und abzubilden.

Verbraucher aus Essen vom 28.12.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Homann Kartoffelsalat Westfälischer Art mit Gurke & Ei“. Abgebildet sind neben fünf Kartoffelscheiben zwei Gurken und ein Viertel Ei. Laut Zutatenliste auf der Verpackungsrückseite enthält der Kartoffelsalat ein Prozent Hühnerei und drei Prozent Gurke. Bei einer 400 Gramm-Packung entspricht dies zwölf Gramm Gurke und vier Gramm Ei.

 

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, wie beispielsweise die Zusammensetzung. Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist es nachvollziehbar, dass Verbraucher aufgrund der Aufmachung mehr als insgesamt vier Prozent Gurke und Ei in dem Kartoffelsalat erwarten.

 

Fazit:

Werden Zutaten auf der Verpackung werbend abgebildet, sollte der Hersteller die jeweiligen Mengen in unmittelbarer Nähe ebenso deutlich deklarieren oder die Zusammensetzung des Salates anpassen.

 

Stellungnahme der Homann Feinkost GmbH, Dissen

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Wir halten uns selbstverständlich an alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung. Jeder Verbraucher, der sich mit seinem Anliegen an uns wendet, erhält eine sachgerechte Antwort. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir uns bei der Beantwortung von Produkt-Anfragen auf den direkten Dialog mit unseren Endverbrauchern beschränken.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de