Hoher Anteil an Apfelsaft in Valensina „Milde Orange-Mango-Ananas“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Der Name „Orange-Mango-Ananas“ passt nicht zu dem Produkt, das überwiegend aus Apfelsaft besteht und nur 19 Prozent Orangensaft enthält. Das war mal anders. Vor zehn Jahren hatte Orangensaft den höchsten Anteil im Getränk. Danach wurde er schrittweise reduziert
Valensina sollte den Namen auf der Schauseite und die Abbildungen dem tatsächlichen Inhalt anpassen.
Beschwerde
Valensina Milde Orange-Mango-Ananas mit Banane und Apfel: Die Bezeichnung ist irreführend, da der Apfelsaftanteil inzwischen bei 60 Prozent liegt und der Orangen-Saftanteil nur noch bei 19 Prozent.
Verbraucher aus Hamburg vom 15.02.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Name „Orange-Mango-Ananas“ passt nicht mehr zu dem Mehrfruchtsaft, der zu 60 Prozent aus Apfelsaft besteht. Valensina hat die Fruchtanteile im Laufe der Jahre geändert, ohne den Namen anzupassen.
Darum geht’s:
Auf der Flasche des Valensina Mehrfruchtsafts ist eine aufgeschnittene Orange abgebildet, daneben ein Apfel, eine halbe Ananas, zwei Bananen und eine Mango. Auf der Schauseite steht „Milde Orange-Mango-Ananas“ und darunter in kleinerer grüner Schrift „mit Banane & Apfel“. Der Anteil an Orangensaft beträgt 19 Prozent und der Anteil an Apfelsaft 60 Prozent. Ananassaft ist mit 14 Prozent enthalten und Mangomark mit drei Prozent.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Name „Orange-Mango-Ananas“ vermittelt einen falschen Eindruck über den Mehrfruchtsaft, der zu 60 Prozent aus Apfelsaft besteht und nur drei Prozent Mangomark enthält. Im Jahr 2016 war Orangensaft noch die Hauptzutat mit 42 Prozent. Im Jahr 2022 überwog bereits Apfelsaft, Orangensaft war noch zu 38 Prozent enthalten. Inzwischen liegt der Anteil für Orangensaft bei 19 Prozent – gegenüber dem Jahr 2016 also weniger als die Hälfte. Der Mehrfruchtsaft ist nicht mehr mit dem Original vergleichbar und sollte deshalb nicht unter dem Namen „Orange-Mango-Ananas“ und mit ähnlicher Aufmachung verkauft werden.
Fazit:
Valensina sollte den Namen auf der Schauseite und die Abbildungen dem tatsächlichen Inhalt anpassen.
Stellungnahme der Valensina GmbH, Mönchengladbach
Text-Ausschnitt aus der Original-Stellungnahme
Wir bedauern, dass es Anlass zur Beschwerde zu oben genannten Produkt gab. Eine Irreführung der Konsumenten ist nicht beabsichtigt. Die Deklaration erfüllt alle rechtlichen Anforderungen. Der Produktname Orange-Mango-Ananas mit Banane und Apfel dient der Beschreibung des Geschmacks des Produktes. Die Früchte Orange-Mango-Ananas sind geschmacklich dominant, wohingegen die anderen Früchte in den Hintergrund treten. […]







