Das ärgert beim Einkauf:

Biscotto Kekstaler unerwartet mit Überzug aus Schokoladen-Imitat

Der vermeintliche Schokokeks entpuppt sich erst bei genauem Hinsehen als Keks ohne jegliche Kakaobestandteile.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die auf der Verpackung prominent abgebildeten Kekse lassen marktübliche Kekse mit Schokoüberzug erwarten. Der vermeintliche Schokoüberzug entpuppt sich jedoch als „kakaofreie Schokoladenalternative auf Sonnenblumenbasis“. Darüber informieren lediglich sehr klein gedruckte Hinweise auf der Verpackung. Sie können leicht übersehen werden und reichen für eine informierte Kaufentscheidung nicht aus. Auch das Logo „ChoViva“ wird Verbraucher:innen weitgehend unbekannt sein und ist daher nicht hilfreich.
Der Anbieter sollte auf der Schauseite unübersehbar und eindeutig kennzeichnen, dass die Kekse nicht mit Schokolade überzogen sind.

Das Design verschleiert auf den ersten Blick, dass es sich um ein Ersatzprodukt handelt.
Verpackung arbeitet mit Triggern für flüchtige Kaufentscheidung:
- offensichtliche Schoko- Keksabbildung
- Label "ChoViva" imitiert Fair Trade Label Designs (!)
- Triggerwörter "Schokolade" "Kakao", der Zusammenhang ergibt sich erst im Kontext
- Sonnenblumenbasis ist gelogen. Die Hauptfettquelle ist natürlich Palmfett.
Ich esse gerne Schokokekse und habe mehrfach erlebt, dass das Produkt für echt gehalten wurde.
Verbraucher aus Udenheim vom 29.04.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Verwechslungsgefahr: Die Schauseite lässt ein marktübliches Mürbegebäck mit Schokoüberzug erwarten. Dass es sich tatsächlich um einen Überzug ohne jegliche Kakaobestandteile handelt, ist in der Einkaufssituation leicht zu übersehen. Fehlkäufe sind vorprogrammiert.

Darum geht’s:

Coverna bildet mehrere „Biscotto Kekstaler“ auf der Verpackung ab. Danach sind die Taler mit einer nach Schokolade aussehender Masse überzogen. Unmittelbar nach dem Produktnamen erfolgt in deutlicher kleinerer Schriftgröße der Hinweis „mit ChoViva, einer kakaofreien Schokoladenalternative auf Sonnenblumenbasis“. Weiterhin findet sich oben rechts auf der Schauseite eine logoähnliche Kennzeichnung „ChoViva“, unter anderem mit dem Text „Schokoladenalternative auf Sonnenblumenbasis“. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Kerniges Mürbegebäck überzogen mit 29 % kakaofreier Schokoladenalternative auf Sonnenblumenbasis. Die Zutatenliste führt Weizenmehl und Zucker als erste Zutaten auf. Danach folgen „pflanzliche Fette (Palm, Sonnenblume, Shea in veränderlichen Gewichtsanteilen)“, Weizenvollkornmehl, 4,5 % Sonnenblumenmehl sowie weitere Zutaten. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 

Die Verordnung fordert eine zusätzliche Kennzeichnung bei Lebensmitteln, bei denen Verbraucher:innen eine bestimmte Zutat erwarten, die jedoch durch eine andere Zutat ersetzt wurde. In diesem Fall muss die als Ersatz verwendete Zutat in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen in 75 % der x-Höhe des Produktnamens genannt werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Verpackung kennzeichnet nicht deutlich genug, dass die Kekse mit einem Schokoladenimitat überzogen sind. Die Hinweise auf der Schauseite hierzu sind in den gewählten Schriftgrößen viel zu unauffällig. Auch der logoartige Hinweis „ChoViva“ nützt wenig. Er dürfte bei Verbraucher:innen kaum bekannt sein. 

Fazit:

Der Anbieter sollte auf der Schauseite unübersehbar und eindeutig kennzeichnen, dass die Kekse nicht mit Schokolade überzogen sind.

Stellungnahme der Coverna Süßwaren Vertriebs GmbH, Polch

Kurzfassung:
Unsere Biscotto Kekstaler werden mit ChoViva hergestellt, einer neuartigen Zutat, in der Kakao aus Nachhaltigkeitsgründen durch gemahlene Sonnenblumenkerne ersetzt wird. Die Verwendung der kakaofreien Schokoladenalternative ist auf der Verpackungsvorderseite, der Seitenfläche der Verpackung und in der Verkehrsbezeichnung deutlich deklariert; eine Verwechslungsgefahr ist daher nicht gegeben.