Das ärgert beim Einkauf:

Heringsfilets in „Eier-Senf-Creme“ enthalten kaum Ei.

Der Name „Appel Zarte Filet vom Hering in Eier-Senf-Creme“ und die Abbildungen auf der Schauseite bewerben Eier prominent, obwohl nur eine Minimenge Eigelb im Produkt steckt.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma Appel Feinkost nennt das Produkt „Zarte Filet vom Hering in Eier-Senf-Creme“ und zeigt auf der Schauseite Heringsfilets umgeben von einer gelblichen Sauce und ein aufgeschnittenes Ei. Tatsächlich enthält die „Eier-Senf-Creme“ keine gekochten Eier und laut Zutatenliste gerade einmal 2,1 Prozent Eigelb im Endprodukt. Diese Minimenge Ei kann den Geschmack und die Farbe der Creme kaum beeinflussen. Hierfür sorgt eher die Zutat Senf mit einem Anteil von 12 Prozent im Endprodukt.
Die Anbieterfirma sollte die Heringsfilets nicht mit dem Namenszusatz „in Eier-Senf-Creme“ bewerben, wenn tatsächlich nur zwei Prozent Eigelb im gesamten Produkt stecken.

 

Mir ist das Produkt "Zarte Filets vom Hering in Eier-Senf-Creme" von "Appel Feinkost" negativ aufgefallen. Diese haben wenig nach Ei und viel nach Senf geschmeckt, was sich dann mit der Zutatenliste hat erklären lassen, da nur 2 % Eigelb aber 12 % Senf drin waren.
Neben der Namensgebung "in Eier-Senf-Creme" die "Eier" betont, wird auch ein halbes Ei auf dem Produktbild dargestellt, das suggeriert, dass in dem Produkt ganze Eier (und nicht nur 2 % Eigelb)  verarbeitet wurden, und nicht, dass man sich extra ein Ei machen muss, damit man den Ei-Geschmack hat.
Auch die Farbe der Soße auf dem Bild verspricht deutlich mehr "Eigelb" als in der echten Soße ist, die "senfgelb" ist.
Daher gehe ich davon aus, dass aus Marketinggründen die Verpackung so gestaltet wurde, dass ein Verbraucher denkt, es wäre mehr Ei enthalten als wirklich drin ist.
Verbraucher aus Augsburg vom 08.06.2025
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Namenszusatz „in Eier-Senf-Creme“ passt nicht. Bei einer Minimenge von 2,1 Prozent Eigelb und 12 Prozent Senf ist die Beschreibung „Senfcreme“ treffender.

Darum geht’s:

Die Firma Appel Feinkost nennt das Produkt „Zarte Filet vom Hering in Eier-Senf-Creme“. Neben dem Produktnamen zeigt die Schauseite Heringsfilets umgeben von einer gelben Sauce und ein halbiertes, hartgekochtes Ei. Die Zutatenliste auf der Rückseite führt Heringsfilets (60 %), Wasser, Senf (12 %), Rapsöl, Hühnereigelb (2,1 %) sowie weitere Zutaten auf.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Beschreibung „in Eier-Senf-Creme“ mit dem Plural von Ei ebenso wie das abgebildete Ei passen nicht. Denn tatsächlich stecken in der „Eier-Senf-Creme“, die 40 Prozent im Produkt ausmacht, keine gekochten Eier, sondern nicht einmal ein Gramm Eigelb. Es ist sechsmal mehr Senf in der Creme. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine „Senfcreme“. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte die Heringsfilets nicht mit dem Namenszusatz „in Eier-Senf-Creme“ bewerben, wenn tatsächlich nur zwei Prozent Eigelb im gesamten Produkt stecken.

Stellungnahme der Maris Food GmbH, Cuxhaven

Kurzfassung:


Die Zutatenliste gibt transparent Auskunft über die Zusammensetzung des Produkts. In diesem Fall sind als wertbestimmende Bestandteile u.a. Senf und Hühnereigelb angegeben und geschmacklich so abgestimmt, dass das im Zusammenspiel mit weiteren Zutaten (insbesondere Senf und Gewürzen) die gewünschte geschmackliche Note ergibt. Die Bezeichnung „Eier-Senf-Creme“ ist daher als geschmackliche Charakterisierung der Creme zu verstehen und nicht als mengenmäßige Gewichtung von Ei gegenüber Senf.