Das ärgert beim Einkauf:

Gelatelli Veganes Schokoladeneis Brownie Love

Veganes Schokoladeneis „auf Mandelbasis“ enthält nur drei Prozent Mandelmark.
getaeuscht

Das vegane Schokoladeneis wirbt auf der Verpackung mehrfach mit Mandeln als Basiszutat. Dies steht im Widerspruch zu den tatsächlich enthaltenen drei Prozent Mandelmark. Im Speiseeis steckt mindestens doppelt so viel Kokosfett. Der Hersteller sollte daher auch auf Kokosfett als ersetzende Zutat hinweisen.

Das vegane Eis gibt es in den Sorten "Brownie Love" (veganes Schokoladeneis), "Banana Chunk" (veganes Eis mit Banane) und "Peanut & Cookies" (veganes Vanileeis). Auf der Vorderseite aller drei Sorten steht "auf Mandelbasis". In der Zutatenliste erfährt der Verbraucher, dass die Hauptbestandteile des Eis mit Banane 1. Wasser, 2. Zucker, 3. Kokosfett, 4. Glukosesirup sind. Erst an der 8. Stelle der Zutatenliste taucht "2,5 % Mandelmark" auf. Darf man hier von "Mandel-BASIS" sprechen?
Verbraucherin aus Burglahr vom 12.06.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das vegane Schokoladeneis wirbt auf der Verpackung mehrfach mit Mandeln als Basiszutat. Dies steht im Widerspruch zu den tatsächlich enthaltenen drei Prozent Mandelmark. Im Speiseeis steckt mindestens doppelt so viel Kokosfett. Der Hersteller sollte daher auch auf Kokosfett als ersetzende Zutat hinweisen.

Darum geht’s:

Der Hersteller erweitert den Produktnamen „Gelatelli Veganes Schokoladeneis Brownie Love“ auf der Schauseite mit dem Hinweis „auf Mandelbasis mit Browniestückchen und Schokosoße“. Daneben ist ein Ballon mit der Aufschrift „auf Basis von Mandeln“ und abgebildeten Mandeln zu sehen. Weiterhin sind naturgetreue Mandeln auf der Schauseite abgebildet. Die Zutatenliste auf der Rückseite listet nacheinander Wasser, Zucker, Glukosesirup, Kokosfett, 6 % fettarmes Kakaopulver, 3 % Mandelmark sowie weitere Zutaten auf. Somit erscheinen Mandeln an sechster Stelle der Zutatenliste.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren legt die Verordnung fest, dass die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils im Zutatenverzeichnis aufzuführen sind.

Die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuchkommission für vegane und vegetarische Ersatz-Lebensmittel beschreiben wie vegane und vegetarische Produkte gekennzeichnet werden sollen. Unter anderem soll bei solchen Produkten die maßgeblich ersetzende Zutat, beispielsweise mit dem Wortlaut „mit Erbsenprotein“ oder „auf Sojabasis“ deutlich und gut lesbar im Hauptsichtfeld des Produkts erscheinen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Herkömmliches Schokoladeneis besteht üblicherweise aus Kakaoerzeugnissen, Milch und Sahne sowie Zucker. Fett in Form von Milchfett und gegebenenfalls Pflanzenfett ist ein wichtiger Bestandteil. Die Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatz-Lebensmittel sehen vor, die ersetzende Zutat im Hauptsichtfeld des Produkts zu nennen. Drei Prozent Mandelmark allein können jedoch nicht die übliche Milch und vor allem nicht die Sahnemenge in herkömmlichem Speiseeis ersetzen. Aus unserer Sicht ist bei veganen Speiseeissorten wie im vorliegenden Fall Kokosfett eine der maßgeblich ersetzenden Zutaten.

Fazit:

Der Hersteller sollte daher auch auf Kokosfett als ersetzende Zutat hinweisen.

Stellungnahme der Eisbär Eis GmbH, Appensen

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 16.07.2021 liegt bislang keine Stellungnahme vor.