Das ärgert beim Einkauf:

Funny-frisch Zwiebli-Ringe

Die „Zwiebli-Ringe“ sind in Wahrheit geformte Maisringe mit Zwiebelgeschmack.
getaeuscht

Der Produktname „Zwiebli-Ringe“ in Verbindung mit den frisch aufgeschnittenen Zwiebelringen auf der Schauseite kann den Eindruck vermitteln, dass Zwiebeln in wertgebender Menge im Produkt stecken. Tatsächlich bestehen die „Zwiebli-Ringe“ jedoch hauptsächlich aus Maisgrieß und Sonnenblumenöl. Zwiebeln sind lediglich in Form von drei Prozent Zwiebelpulver enthalten. Zur Geschmacksgebung verwendet der Hersteller außerdem Aroma. Der Hersteller sollte die tatsächliche Zusammensetzung der Zwiebli-Ringe bereits auf der Schauseite klarer widerspiegeln.

Die Verpackung beschreibt das Produkt als "Zwiebelringe" und stellt auf der Vorderseite frische Zwiebeln dar. Es werden jedoch gar keine richtigen Zwiebelringe verwendet, da es sich lediglich um geformte Maisringe mit Zwiebelgeschmack handelt. Der Name und die Verpackung sind also ziemlich irreführend, wenn man sie mit dem eigentlichen Inhalt vergleicht.
Die Darstellung einer frischen Zwiebel, bei einem Produkt dass nur 3 % Zwiebelpulver enthält, ist ebenfalls kritisch.
Verbraucher aus Buchholz vom 11.10.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Zwiebli-Ringe“ und die abgebildete frische Zwiebel lassen offen, in welcher Form das Produkt Zwiebeln enthält. Auf der Rückseite beschreibt der Hersteller das Produkt genauer und bezeichnet es als „Mais-Ringe mit Zwiebel-Geschmack“. Diese Information sollte der Hersteller Verbraucher:innen bereits auf der Schauseite zur Verfügung stellen. 

Darum geht’s:

Die Schauseite zeigt eine ganze und eine in Ringe aufgeschnittene frische Zwiebel. Daneben sind die „Zwiebli-Ringe“ abgebildet. Die Bezeichnung auf der Rückseite der Verpackung lautet „Mais-Ringe mit Zwiebel-Geschmack“. Weiterhin wird das Produkt beschrieben als „Goldgelbe Maisringe mit dem Geschmack von gerösteten Zwiebeln“. Die Zutatenliste listet „Maisgrieß (59%), Sonnenblumenöl, natürliches Aroma, Zwiebelpulver (3%), Speisesalz, Hefeextrakt, Hefe“ sowie weitere Zutaten auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produkts.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher:innen sollten aus unserer Sicht bereits auf der Vorderseite erkennen können, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich um Maisringe mit Zwiebelgeschmack handelt.


Fazit:

Der Hersteller sollte die Zusammensetzung des Produktes bereits auf der Schauseite klarer widerspiegeln und verdeutlichen, dass der Bezug zu Zwiebeln nur den Geschmack betrifft.

Stellungnahme der Intersnack Deutschland SE, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 26.10.2021 liegt bisher keine Antwort vor.