Das ärgert beim Einkauf:

Dr. Oetker Gelier-Fruchtzucker

Der Gelierzucker hat genauso viele Kalorien wie jeder andere. Die Werbung „40 % weniger Kalorien“ bezieht sich auf die zubereitete Konfitüre.
getaeuscht

Der „Gelier-Fruchtzucker 3:1“ wirbt mit „40 % weniger Kalorien“ und „für eine kalorienreduzierte Konfitüre“. Tatsächlich hat er aber genauso viele Kalorien wie jeder andere Gelierzucker. Dr. Oetker bezieht die Aussage auf eine daraus zubereitete Konfitüre. 
Dass das Produkt – anders als übliche 3:1-Gelierzucker – Süßungsmittel enthält, ist auf der Schauseite nicht zu erkennen.
Der Anbieter sollte die unpassende Werbung entfernen und bereits auf der Schauseite eindeutig auf Süßungsmittel hinweisen.

Ich habe einen Gelier-Fruchtzucker (3:1) von Dr. Oetker gesehen, der mir negativ auffiel. Die Werbung „40 % weniger Kalorien“ stimmt nur, wenn das Produkt zur Konfitüre gekocht wurde. Die Firma hat nur die Nährwerte für die gekochte Konfitüre angegeben und nicht für das Rohprodukt in der Verpackung. Ist dies erlaubt? Ich finde es irreführend.
Der Verbraucher denkt beim einem 3:1-Produkt eines anderen Herstellers, dass er keine Kalorien spart, da dort die Nährwerte für das Rohprodukt Zucker angegeben sind. Er schaut nur kurz auf die Angabe „Kalorien“ und erkennt nicht den Unterschied in der Deklaration. Und der Preis ist nicht unerheblich! 
Für die Vergleichbarkeit müssten auch beim Gelierzucker von Dr. Oetker die Nährwerte vom Rohprodukt Zucker angegeben werden.
Verbraucherin aus Gengenbach vom 31.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Auf der Schauseite sind die Angaben zur Kalorienreduktion unverständlich und die Zusammensetzung des Produktes ist unklar. Dass der Frucht-Gelierzucker 3:1 genauso viele Kalorien enthält wie jeder andere Gelierzucker, erfahren Verbraucher:innen nicht. Und dass er zusätzlich Süßungsmittel enthält, ist erst auf der Rückseite erkennbar. 

Darum geht’s:

Der „Gelier-Fruchtzucker“ von Dr. Oetker trägt auf die Schauseite folgende Hinweise:

  • 3:1, 1000 g Früchte, 350 g Gelier-Fruchtzucker 
  • 40 % weniger Kalorien
  • für eine kalorienreduzierte Konfitüre

Diese Werbeaussagen wiederholen sich auf der Rückseite. Die Bezeichnung lautet: „Gelier-Fruchtzucker mit Zucker und Süßungsmitteln“. 
Dazu heißt es dort: „In Dr. Oetker Gelier-Fruchtzucker wurde ein Teil des Zuckers reduziert und durch Süßungsmittel ersetzt. So können Sie im Vergleich zu einer 1:1 Konfitüre um 40 % kalorienreduzierte, fruchtig süße Konfitüren und Gelees für den Hausgebrauch herstellen.“
In der Nährwerttabelle stehen die Angaben für „die mit Gelier-Fruchtzucker hergestellte kalorienreduzierte Konfitüre*“. Die Auflösung des Sternchens weist „auf durchschnittliche Nährwerte bezogen auf die Zubereitung mit verschiedenen Früchten“ hin. 100 Gramm kalorienreduzierte Konfitüre enthalten 145 Kilokalorien. 
Es gibt keine Nährwertangaben bezogen auf den Inhalt der Verpackung. 
Auf der seitlichen Verpackung stehen die Zutaten, darunter Fruktose, Geliermittel (Pektine), Süßungsmittel (Natriumcyclamat, Natriumsaccharin).

Zum Vergleich liefert die Website „oetker.de“ Nährwertangaben für verschiedene Produkte zum Einkochen: Der Energiegehalt der angebotenen Gelierzucker liegt danach bei 393 bis 396 Kilokalorien pro 100 Gramm. Für 100 Gramm Konfitüre, hergestellt 3:1, gibt Dr. Oetker 141 Kilokalorien an und damit genauso viele wie bei dem Gelier-Fruchtzucker mit „40 % weniger Kalorien“. Es gibt von Dr. Oetker kein Gelierzucker für das Verhältnis 1:1.

Das ist geregelt: 

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Gramm des Produktes beziehen. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn das Lebensmittel ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert, können sich die Nährwerte auf das zubereitete Lebensmittel beziehen.
Nach der LMIV müssen Lebensmittel, die Süßungsmittel enthalten, den Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ in Verbindung mit der Bezeichnung tragen.

Laut der EU-Health-Claims-Verordnung ist Angabe „kalorienreduziert“ zulässig, wenn der Brennwert um mindestens 30 Prozent verringert ist. Dabei ist ein Vergleich nur zwischen Lebensmitteln derselben Kategorie und unter Berücksichtigung einer Reihe von Lebensmitteln dieser Kategorie zulässig. Außerdem sind die Eigenschaften anzugeben, die zur Brennwertverringerung führen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Angabe „40 % weniger Kalorien“ können Verbraucher:innen verständlicherweise auf das Produkt beziehen, was aber nicht zutrifft: Der Gelierzucker selbst enthält so viele Kalorien wie alle Gelierzucker. Der Kaloriengehalt der daraus hergestellten 3:1-Konfitüre unterscheidet sich trotz Süßungsmitteln nicht von anderen 3:1-Konfitüren, die in der Regel nicht mit Kalorienersparnis werben. Denn maßgeblich ist dafür das Verhältnis von Frucht zu Zucker. 
Auch die Information auf der Rückseite, dass ein Teil des Zuckers durch Süßungsmittel ersetzt wurde, ist nicht nachvollziehbar, da das Produkt praktisch vollständig aus Zucker besteht. 
Die Werbeaussagen sowie die Kennzeichnung auf dem Produkt sind somit unverständlich und intransparent. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die unpassende Werbung entfernen und bereits auf der Schauseite eindeutig auf Süßungsmittel hinweisen.

 

Stellungnahme der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld

Kurzfassung:

Alle Gelierzucker, egal ob 1:1, 2:1, 3:1, haben vergleichbare Nährwerte: >95 g Zucker bei 390-400 kcal/100 g. Nährwerte pro 100 g Gelierzucker sind für einen Vergleich daher nicht geeignet.
Mit dem * bei der Angabe „40% weniger Kalorien*“ wird marktüblich auf eine Ergänzung verwiesen, die leicht auf der Rückseite zu finden ist. Dort ist die Kalorienreduktion mittels Süßstoffe verständlich beschrieben.