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Studie zeigt: Hinweis „Serviervorschlag“ schützt nicht vor falschen Erwartungen

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Studie zeigt: Hinweis „Serviervorschlag“ schützt nicht vor falschen Erwartungen

Mit dem Aufdruck „Serviervorschlag“ auf Lebensmittelverpackungen weisen Hersteller gerne darauf hin, dass nicht alle abgebildeten Bestandteile im verpackten Lebensmittel vorhanden sind. Der Hinweis zeigt aber keine Wirkung.

Obwohl die meisten Verbraucher diese Praxis kennen, beeinflusst der Aufdruck kaum die Erwartungen an die Zutaten in einem Produkt. Das zeigt die repräsentative Verbraucherstudie zum Portal Lebensmittelklarheit.de. Die Studie untersuchte, inwieweit der Aufdruck „Serviervorschlag“ die Zutatenerwartung der Verbraucher beim Betrachten von Produktabbildungen verändert.

Knapp 80 Prozent der Verbraucher kennen den Hinweis „Serviervorschlag“ auf einer Lebensmittelverpackung. Die meisten Befragten sehen darin einen Hinweis, wie man das Produkt appetitlich anrichten kann.

Die Wirkung der Angabe „Serviervorschlag“ wurde anhand von Lebensmittelabbildungen untersucht:
Für das Beispiel „Gourmet Schweinegeschnetzeltes“ sollten drei Gruppen von Verbraucher für je eine Verpackungsvariante einschätzen, welche Zutaten in dem Produkt enthalten sind. Die erste Variante hatte keinen Hinweis „Serviervorschlag“, bei der zweiten Variante war die Angabe „Serviervorschlag“  gut sichtbar aufgedruckt und im dritten Fall war sie  – wie in der Praxis häufig – unauffällig platziert.

Die Erwartungen an die einzelnen abgebildeten Bestandteile waren erwartungsgemäß unterschiedlich hoch. Sie lag für Schweinefleisch in Soße bei nahezu 100 Prozent, für Champignons bei etwa 65 Prozent, bei Pfifferlingen bei etwa 53 Prozent und bei Petersilie bei rund 37 Prozent.

Überraschend war, dass die drei unterschiedlichen Kennzeichnungsvarianten praktisch keinen Einfluss auf diese Erwartungen hatten.

Zwei weitere Fallbeispiele lieferten vergleichbare Ergebnisse.

Die Befragungsergebnisse zeigen, dass Wirkung von Produktabbildungen durch den Aufdruck „Serviervorschlag“ nahezu unbeeinflusst bleibt, auch wenn dieser auffällig platziert ist.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale dürfen Produktabbildungen keine falschen Erwartungen in Bezug auf enthaltene Zutaten wecken. Ein Hinweis „Serviervorschlag“ ist keine Lösung für Abbildungen mit Täuschungspotenzial, denn er schützt nicht vor Fehleinschätzungen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

steve
22.12.2021 - 10:11

hmm... sollte da nicht vor (vielen)
jahren ein gesetz auf den weg gebracht
werden, daß alles, was auf der packung
zu sehen ist, auch enthalten sein muß?

ist wohl nix von geworden; beim abge-
packten käse sind weder petersilie
noch tomatenscheiben mit drin.

S.

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