Das ärgert beim Einkauf:

Der Name „Kefir“ für das Milram-Produkt trifft nicht zu

Der Name „Kefir“ und der Zusatz „pur“ lassen einen reinen Kefir erwarten. Das Produkt enthält aber weitere Zutaten wie Säuerungsmittel.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Schauseite des Produkts „Milram Kefir“ hebt die Begriffe „Kefir“ und „pur“ prominent hervor. Sie lässt daher ausschließlich „Kefir“ als Zutat erwarten. Die Kartonseite zeigt jedoch, dass es sich um ein wärmebehandeltes Kefirerzeugnis mit weiteren Zutaten handelt. 
Der Anbieter sollte das Produkt nicht prominent „Kefir“ nennen und als „pur“ bewerben, wenn es sich um ein wärmebehandeltes Kefirerzeugnis handelt.

Das Produkt schmeckt nicht nach Kefir, eher wie mit Gelatine angedickte Buttermilch. Kefir prickelt, das Zeug nicht. Das "Pur" ist total irreführend und das Wort "Drink" ist leicht zu übersehen. Die Inhaltsliste zeigt, dass es sich eben nicht um puren Kefir handelt. Sehr ärgerlich!
Verbraucherin aus Rerik vom 03.10.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das Produkt als „Kefir“ und mit dem Begriff „pur“ zu bewerben, passt nicht, wenn es sich um ein Kefirerzeugnis handelt. Was der Begriff „pur“ bedeuten soll, ist unklar.

Darum geht’s:

Das DMK Deutsches Milchkontor nennt das Produkt „Milram Kefir“ mit dem Hinweis „pur“. Der Begriff „Kefir“ ist auf der Schauseite durch seine Schriftgröße deutlich hervorgehoben. Zusätzlich ergänzt der Anbieter neben „Kefir“ hochkant das Wort „Drink“. Am linken unteren Rand steht der Hinweis „mild & cremig“.
Die Bezeichnung auf der Kartonseite lautet „Kefirerzeugnis,1,5 % Fett; wärmebehandelt, Laktosefrei“. 
Die darauffolgende Zutatenliste nennt als erste Zutat „fettarmer Kefir mild“. Weitere Zutaten sind der Stabilisator E 466, das Säuerungsmittel Zitronensäure und Lactase. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Laut Milcherzeugnis-Verordnung wird „Kefir“ mit den spezifischen Kefirknöllchen oder einer direkt aus diesen hergestellten Kultur hergestellt. „Kefir mild“ wird laut Verordnung mit spezifischen Kulturen hergestellt, die sich von Kefirknöllchen ableiten. Eine Wärmebehandlung nach der Fermentation ist bei der Bezeichnung „Kefir“ und „Kefir mild“ nicht erlaubt. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die prominente Werbung mit den Begriffen „Kefir“ und „pur“ passt nicht. Der Begriff „pur“ ist aus unserer Sicht widersprüchlich, denn er kann unterschiedlich interpretiert werden, unter anderem als reiner Kefir ohne weitere Zutaten. Handelt es sich nicht um Kefir, sollte das Produkt nicht „Kefir“ heißen. 

Fazit:

Der Anbieter sollte das Produkt nicht prominent „Kefir“ nennen und als „pur“ bewerben, wenn es sich um ein wärmebehandeltes Kefirerzeugnis handelt.

Stellungnahme der DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Bremen

Kurzfassung:
Der Milram Kefir Drink Pur entspricht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Er enthält keine Fruchtzusätze, was mit dem Zusatz „pur“ klargestellt werden soll. Durch die Wärmebehandlung werden die Kulturen inaktiviert. Daraus resultiert eine geringere CO2-Bildung. Der Zusatzstoff E466 sorgt für cremige Konsistenz und ist laut EFSA als unbedenklich eingestuft worden.